Ich habe mal die KI befragt - und das dürfte die bisherigen Infos weitgehend bestätigen:
Die Nutzung eines in Portugal zugelassenen Fahrzeugs durch deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland unterliegt spezifischen gesetzlichen Regelungen. Gemäß § 3 Nr. 13 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) sind Personenkraftwagen mit ausländischer Zulassung und ihre Anhänger von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, sofern sie zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen. Als "vorübergehend" gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr, der mit dem Tag des Grenzübertritts beginnt.
Allerdings entfällt diese Steuerbefreiung vor Ablauf der Jahresfrist, wenn der in einem anderen EU-Mitgliedstaat bestehende gewöhnliche Wohnsitz des Fahrzeugnutzers ins Inland verlegt wird oder für das Fahrzeug ein regelmäßiger Standort im Inland begründet wird, d.h., das Fahrzeug wird dauerhaft von einem Standort im Inland aus genutzt.
In Ihrem Fall, als deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland, ist die Nutzung eines in Portugal zugelassenen Fahrzeugs im Inland nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 13 KraftStG gilt nicht für Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Daher müssten Sie das portugiesische Fahrzeug in Deutschland zulassen, um es hier legal nutzen zu können. Andernfalls könnte die Nutzung als widerrechtlich angesehen werden, was steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Es ist daher ratsam, vor der Nutzung des Fahrzeugs in Deutschland die entsprechenden Zulassungsformalitäten zu klären.