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Mieteinkünfte - Doppelbesteuerungsabkommen

@Iris_K Ich denke Du meinst den Anhang J für die Einkünfte aus dem Ausland? Dort muss man ja auch das Land angeben wo die Einkünfte herkommen. Wenn dort "Alemanha" angegeben wird müsste bei Mieteinnahmen automatisch das DBA Deutschland-Portugal angewandt werden, d.h. keine Steuer von Portugal erhoben werden (die Steuern müssen dann aber in Deutschland gezahlt werden und man muss in Deutschland eine Steuererklärung machen). Da ich keine Mieteinnahmen habe und damit keine praktische Erfahrung für diesen Fall, kann ich aber nur vermuten, dass das so funktioniert. Es wäre natürlich interessant von jemand eine Rückmeldung zu bekommen, der das schon so gemacht hat.

Ich hatte letztes jahr einige Dividendeneinnahmen aus dem Ausland bei meiner portugiesischen Steuererklärung angegeben und musste dann auch in Portugal keine Steuern dafür zahlen. Da ich im Moment den RNH Status habe sind Dividendeneinnahmen aus Ländern, die laut DBA ein Besteuerungsrecht haben, in Portugal steuerfrei. Meine "Contabilista" hat mir erklärt, dass das Finanzamt automatisch den Steuerstatus und das entsprechende DBA berücksichtigt.
 
Wie auch immer, bei einem Doppelbesteuerungsabkommen geht es nicht darum, Steuern doppelt zu zahlen, sondern es geht darum, Steuern nicht doppelt zu zahlen. Verstanden? :-D

Ich vermute einfach mal, dass Ihr beide etwas falsch macht, wenn ihr Steuern auf Einkommen (teilweise) doppelt bezahlt. Ob Deine Lizenzeinnahmen @Osgood ein Sonderfall sind, weiß ich nicht. Es wäre jedoch sehr komisch, wenn jemand solche Ausnahmen in das Abkommen eingebaut hätte.
 
Wie auch immer, bei einem Doppelbesteuerungsabkommen geht es nicht darum, Steuern doppelt zu zahlen, sondern es geht darum, Steuern nicht doppelt zu zahlen. Verstanden? :-D

Ich vermute einfach mal, dass Ihr beide etwas falsch macht, wenn ihr Steuern auf Einkommen (teilweise) doppelt bezahlt. Ob Deine Lizenzeinnahmen @Osgood ein Sonderfall sind, weiß ich nicht. Es wäre jedoch sehr komisch, wenn jemand solche Ausnahmen in das Abkommen eingebaut hätte.
DBA Art. 12:
(1) Lizenzgebühren, die aus einem Vertragstaat stammen und an eine im anderen Vertragstaat ansässige Person gezahlt werden, können im anderen Staat besteuert werden.

(2) Die Lizenzgebühren können jedoch auch in dem Vertragstaat, aus dem sie stammen, nach dem Recht dieses Staates besteuert werden; die Steuer darf aber, wenn der Empfänger der Lizenzgebühren der Nutzungsberechtigte ist, 10 vom Hundert des Bruttobetrags der Lizenzgebühren nicht übersteigen. Die zuständigen Behörden der Vertragstaaten regeln in gegenseitigem Einvernehmen, wie diese Begrenzungsbestimmung durchzuführen ist.
Ergo: Mit Freistellung gehen 10% ans dt. Finanzamt. Was danach übrig bleibt, unterliegt in Portugal der Körperschaftssteuer.

Wie gesagt: DBA heißt nicht zwangsläufig, das pauschal alle existierenden Steuern aus dem anderen Staat wegfallen. Grundsätzlich ist in DBAs geregelt, welche Steuern unter das Abkommen fallen und auch, welche Ausnahmen es mit evtl. Grenzen gibt.
 
@Osgood
Ich kenne das aber anders:
In DE werden 2000€ von der Mieteinnahme i.H.v. 8000€ einbehalten
In PT trägt der Steuerzahler in Anexo J Mieteinnahme im Ausland 8000 € ein
Hierüber werden 28% bezahlt=2240€
Bereits bezahlt im Ausland 2000€
240€ muss er also in PT nachzahlen.
Eigentlich ganz easy.
Johan

So hatte ich mir das ehrlich gesagt auch überlegt und damit könnte ich auch gut leben. Aber der Steuerberater meinte eben, es werden, wie in Deinem Beispiel, in D 2000€ von 8000€ Mieteinnahmen Steuern eingefordert, und dann in P nochmal 28% auf den Rest, also auf 6000€. Das wären dann in Summe 3680€ Steuern. Und damit es nicht passiert, dass man eben doppelt besteuert wird, müsste man erstmal ein Verfahren anzetteln. :eek:

Ich muss wohl nochmal einen zweiten Fachmenschen dazu befragen...

Edit: Das hatte @Osgood ja auch schon so beschrieben.
 
@chriskross
Leider gibt es in PT nur wenige Steuerberater die sich bei DBA's auskennen. Am Besten ist es sich selbst mit dem Thema auseinander zu setzen und Finanças zu fragen bei Unklarheiten. Die Seiten von sind dabei anfangs auch eine gute Hilfe und man spart die Kosten für einen unqualifizierten Steuerberater.
In deinem Fall empfehle ich die Lektüre des Absatzes über Einkünfte aus dem Ausland beim Portaldasfinancas.pt und zwar unter Punkt 6 ab II . . Solltest du kein Portugiesisch sprechen kannst du den Absatz ja übersetzen lassen. Dort steht beschrieben, dass du die Auslandseinnahmen in Portugal komplett versteuern muss, die Steuern eventuell bereits im Ursprungsland bezahlt hier aber berücksichtigt werden.
Johan
 
Fazit, wie ich es nun verstehe. Die Terminologie kann falsch sein, bin ja keine Steuerfachfrau. Für die gängigsten Kapitalertragssteuern (Wertpapiere: Zinsen, Dividenden, Gewinne. Tantiemen. Mieteinnahmen) gilt das Doppelbesteuerungsabkommen. Also so, wie es Johan und ich beschrieben haben. Einnahmen aus Lizenzgebühren werden anders behandelt.

@Osgood Ich habe nur die portugiesische Variante des Textes (weiter oben verlinkt). Scheint gleich zu sein, jedenfalls behandeln die von dir genannten Paragrafen auch dort das Thema Einnahmen aus Lizenzgebühren. Schau mal Abschnitt 4 an. Mein Kopf raucht zwar bei dem Steuer-Portugiesisch, aber wenn ich es richtig verstanden habe und Du etwa eine Verwertungsgesellschaft in DE hättest, dann müsstest Du wohl nur dort Steuern zahlen. Hast Du hohe Einnahmen und könntest 10 Prozent einsparen, würde sich der Aufwand vielleicht lohnen.

Aber wir schweifen ab. Bei 95 Prozent hier wird es um Miete und Wertpapiere gehen. @chriskross ist also aus dem Schneider. Glückwunsch! :-)
 
@Osgood
Ich kenne das aber anders:
In DE werden 2000€ von der Mieteinnahme i.H.v. 8000€ einbehalten
In PT trägt der Steuerzahler in Anexo J Mieteinnahme im Ausland 8000 € ein
Hierüber werden 28% bezahlt=2240€
Bereits bezahlt im Ausland 2000€
240€ muss er also in PT nachzahlen.
Eigentlich ganz easy.
Johan
Vielen Dank für die Erläuterung ;)
Dumme Frage noch ....
Wie verhält sich das Ganze dann, wenn man weit aus mehr als 8k Mieteinahmen hat? Bsp. 60-70k Mieteinnahmen aus Deutschland also ca 42% etc. ??
Dann zahle ich nur auf die Mieteinnahmen aus Deutschland meine 42% und in Portugal dazu nichts mehr und auf die anderen Einkünfte in Portugalm den portugischischen Steuersatz?

LG und vIelen Dank :)
Jay
 
@chriskross
So ganz sehe ich dein Problem nicht. Du musst in DE die Mieteinnahme versteuern. Da du in PT lebst musst du diese Einnahmen auch hier versteuern und gibst in der Steuererklärung die bereits in DE bezahlten Steuern an. Damit ist die Sache erledigt. Hast du in DE zu wenig bezahlt musst du die Differenz hier bezahlen. Hast du in DE zu viel bezahlt musst du es bei dem deutschen FA zurückfordern. Massgebend ist in deinem Fall der portugiesische Steuersatz. Es geht beim DBA nicht darum ob du Steuern bezahlt hast sondern wieviel.
Johan
oder heißt das das ich von Deutschland etwas zurückverlange weil es über den pt Steuersatz geht ?
LG
 
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