@Iris_K Ich denke Du meinst den Anhang J für die Einkünfte aus dem Ausland? Dort muss man ja auch das Land angeben wo die Einkünfte herkommen. Wenn dort "Alemanha" angegeben wird müsste bei Mieteinnahmen automatisch das DBA Deutschland-Portugal angewandt werden, d.h. keine Steuer von Portugal erhoben werden (die Steuern müssen dann aber in Deutschland gezahlt werden und man muss in Deutschland eine Steuererklärung machen). Da ich keine Mieteinnahmen habe und damit keine praktische Erfahrung für diesen Fall, kann ich aber nur vermuten, dass das so funktioniert. Es wäre natürlich interessant von jemand eine Rückmeldung zu bekommen, der das schon so gemacht hat.
Ich hatte letztes jahr einige Dividendeneinnahmen aus dem Ausland bei meiner portugiesischen Steuererklärung angegeben und musste dann auch in Portugal keine Steuern dafür zahlen. Da ich im Moment den RNH Status habe sind Dividendeneinnahmen aus Ländern, die laut DBA ein Besteuerungsrecht haben, in Portugal steuerfrei. Meine "Contabilista" hat mir erklärt, dass das Finanzamt automatisch den Steuerstatus und das entsprechende DBA berücksichtigt.
Ich hatte letztes jahr einige Dividendeneinnahmen aus dem Ausland bei meiner portugiesischen Steuererklärung angegeben und musste dann auch in Portugal keine Steuern dafür zahlen. Da ich im Moment den RNH Status habe sind Dividendeneinnahmen aus Ländern, die laut DBA ein Besteuerungsrecht haben, in Portugal steuerfrei. Meine "Contabilista" hat mir erklärt, dass das Finanzamt automatisch den Steuerstatus und das entsprechende DBA berücksichtigt.