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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Portugal

  • Ersteller Ersteller Edgar Werner
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Edgar Werner

Gast
Gast
Hallo,

mein deutsches Finanzamt teilt mir mit, dass meine Pensions- und Renteneinkünfte als Zahlungen aus öffentlichen Kassen in vollem Umfang in Deutschland zu versteuern sind. Diese Aussage stützt sich auf Art. 19 des deutsch-portugiesischen Doppelbesteuerungsabkommens.

Befindet sich jemand in ähnlicher Situation und hat bereits eine Runde portugiesisches Finanzamt hinter sich? Oder fällt ein Kontakt mit dem Finanzamt in dieser Sache gar nicht an?

Ich möchte diese Regelung so verstehen, dass ich für meine Bezüge hier in Portugal nicht vom Finanzamt zur Kasse gebeten werde. Aber nach dem, was ich hier beim Zoll erlebt habe, bin ich auf vieles gefasst.

Ich bitte um Hilfe.

Edgar
 
AW: Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Portugal

hi
wenn keine spezifischen insiderkenntnisse vorliegen, empfehle ich dir in jedem fall einen guten steuerberater; der allfaellige kostenaufwand fuer diese fachmaenner/frauen hat sich fuer mich bislang, auch hier in P, noch immer rentiert:-)

gruesse aus sintra
henry
 
AW: Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Portugal

Hallo Edgar,

hier ist eine Seite über , wenn du etwas runterscrollst gibt es einen Absatz: Deutsche Rentner in Portugal

Vielleicht hilft dir das weiter.
 
AW: Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Portugal

Für mich als Niederländer (ehemaliger Beamter) bin ich IMMER Steuerpflichtig in den Niederlanden, wo ich auch Wohnhaft bin in der EU.
 
AW: Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Portugal

Für mich als Niederländer (ehemaliger Beamter) bin ich IMMER Steuerpflichtig in den Niederlanden, wo ich auch Wohnhaft bin in der EU.

Hallo Mac Harry,

und genau dies ist der springende Punkt,indem sich die EU-Mtglieder unterscheiden.Eine Union und 27 verschiedene Finanzgesetze.

VG Hanseat
 
AW: Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Portugal

Für mich als Niederländer (ehemaliger Beamter) bin ich IMMER Steuerpflichtig in den Niederlanden, wo ich auch Wohnhaft bin in der EU.

Ups, dann bin ich wohl nur Holländerin :ahh: denn ich bezahle meine Steuern hier im deutschen Lande.
 
AW: Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Portugal

Danke für das Zitat. Für mich ist laut Finanzamt entscheidend, dass ich aus öffentlichen Kassen meine Altersbezüge erhalte. Das wird in dem Zitat nicht abgehandelt.

Edgar
 
AW: Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Portugal

Bekomme meine Rente vom ABP (Algemeen Burgerlijk Pensioenfonds),
alle andere Renten bauchen nicht in den Niederlanden besteuert zu werden

Titia, eben du bist keinen Holländerin.!
 
AW: Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Portugal

Versorgungsbezüge (= Pensionen) fallen nicht unter Art. 19 des DBA mit Portugal sondern unter Art. 18. Nach Art. 18 werden diese Bezüge nur im Wohnsitzstaat (= Portugal) besteuert.
Die dt. Finanzverwaltung bezieht sich gerne auf die sogenannten Musterabkommen; danach zu urteilen stimmen die Angaben des Finanzamtes. Aber das DBA mit Portugal entspricht eben nicht dem Musterabkommen.
Das Schreiben der Finanzverwaltung mir bitte zumailen; ich kümmere mich drum (wenn gewollt). Gruss Heinz Dieter Hünermund
 
AW: Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Portugal

Hier besteht die Möglichkeit, sich auch zu informieren:



MfG Raporsa
 
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