E
Edgar Werner
Gast
Gast
Hallo,
mein deutsches Finanzamt teilt mir mit, dass meine Pensions- und Renteneinkünfte als Zahlungen aus öffentlichen Kassen in vollem Umfang in Deutschland zu versteuern sind. Diese Aussage stützt sich auf Art. 19 des deutsch-portugiesischen Doppelbesteuerungsabkommens.
Befindet sich jemand in ähnlicher Situation und hat bereits eine Runde portugiesisches Finanzamt hinter sich? Oder fällt ein Kontakt mit dem Finanzamt in dieser Sache gar nicht an?
Ich möchte diese Regelung so verstehen, dass ich für meine Bezüge hier in Portugal nicht vom Finanzamt zur Kasse gebeten werde. Aber nach dem, was ich hier beim Zoll erlebt habe, bin ich auf vieles gefasst.
Ich bitte um Hilfe.
Edgar
mein deutsches Finanzamt teilt mir mit, dass meine Pensions- und Renteneinkünfte als Zahlungen aus öffentlichen Kassen in vollem Umfang in Deutschland zu versteuern sind. Diese Aussage stützt sich auf Art. 19 des deutsch-portugiesischen Doppelbesteuerungsabkommens.
Befindet sich jemand in ähnlicher Situation und hat bereits eine Runde portugiesisches Finanzamt hinter sich? Oder fällt ein Kontakt mit dem Finanzamt in dieser Sache gar nicht an?
Ich möchte diese Regelung so verstehen, dass ich für meine Bezüge hier in Portugal nicht vom Finanzamt zur Kasse gebeten werde. Aber nach dem, was ich hier beim Zoll erlebt habe, bin ich auf vieles gefasst.
Ich bitte um Hilfe.
Edgar