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Master in Portugal - Auto anmelden?

davidpf

Amigo
Teilnehmer
Hallo,
ich will ab september meinen Master in Porto (2Jahre) machen und würde gerne mein deutsches Auto mitnehmen. Ich habe bereits etwas research betrieben aber bin mir nicht genau sicher ob es nun nötig ist mein Auto in portugal anzumelden oder ob ich weiterhin mit einem deutschen Nummernschild fahren darf.

Ich werde nur studieren und wsh nicht arbeiten, außern eventuell einen kleinen nebenjob an der Uni oder so. Deswegen wird mir laut der folgenden Seite das recht als student von der EU gegeben mein Auto nicht anmelden zu mussen stimmt das ?



(im unteren Teil der Seite)

Danke schon mal fur die HIlfen
 
Ich werde nur studieren und werde nicht arbeiten, außern eventuell einen kleinen nebenjob an der Uni oder so.
hi,
well, in dem von dir verlinkten article heisst es ziemlich eindeutig:

If you are staying in another country and your only reason for staying there is to study, you can drive your car without having to register it or pay taxes there - as long as you are enrolled in an educational establishment in that country. But if as a student you start working during your residence there, you must register your car in this country.
im falle eines falles wird dein kfz konfisziert und die angelegenheit kann sich zu einer unangenehmen steuerhinterzug-sache entwickeln; deswegen heisst mein durchaus oekonomischer tipp: kaufe dir vor ort fuer 1000 euro oder so einen wagen der den gen zeitraum ohne grosse probleme durchhaelt und versuche ihn nach abgelaufener zeit fuer den selben preis wieder zu veraeussern ;-)

stressfreies studium and
greezz
henry
 
die Frage ist ob ein Job auf der ebene eines 450 euros jobs also dass ich keinerlei steuern zahlen muss als solcher dann definiert wird uberhaupt. Und solange ich nicht arbeite geht es safe klar.
 
die Frage ist ob ein Job auf der ebene eines 450 euros jobs also dass ich keinerlei steuern zahlen muss als solcher dann definiert wird uberhaupt. Und solange ich nicht arbeite geht es safe klar.
wenn du meinst, ich studiere nicht in portugal. zum thema steuerfreies entgeld heisst es (leider auf portugiesisch):

 
Ich denke mal, es ist völlig egal ob studieren oder nicht. Autos dürfen bis 183 Tage im Land bleiben mit ausländischen Kennzeichen.
Danach raus oder ummelden.
Er kann den Wagen ja als Umzugsgut steuerfrei mitnehmen und ummelden. Dann hier lassen :)

Da diese Fragen schon so oft kamen, beherzige den Rat von Henry und kaufe einen in Portugal. In Porto gibt es ein großes Angebot, die Steuern sind nicht hoch und die Versicherung ist auch günstig.
Ist stressfreier und sicherer.
Den deutschen Wagen abmelden und sicher verstauen. Wenn er es denn Wert ist.

Ansonsten achtet gerade die Polizei in Porto auf Ausländer, da dort doch mehr unterwegs sind. Und TÜV ist auch ein Thema, 2 Jahre, da ist ein TÜV fällig, wenn du nicht genau dazwischen den Master machst.
Also vergiss das schnell und kauf einen hier. Vielleicht mit Hilfe von Kommilitonen oder Profs.

Auf solche Seiten, auch wenns von der EU ist,würde ich nichts geben. Ich hab auch viel gelesen und gehört. In Portugal ist alles anders. Je nach Region, Sachbearbeiter, Wochentag, Jahreszeit oder woran es auch immer liegen mag.
Safe bist Du nur mit einem hier zugelassenen Kennzeichen. Und das bekommst Du bei Umzug, aber mit viel Bürokratie oder einfach mit kauf eines Wagens hier.
 
Er kann den Wagen ja als Umzugsgut steuerfrei mitnehmen und ummelden. Dann hier lassen
Die Einfuhrsteuer entfällt nur völlig wenn das Kfz mind. 5 Jahre hier vom Einführenden (blödes Wort :rolleyes: ) gefahren/gemeldet bleibt, ansonsten wird sie auch nachträglich fällig... und er bleibt ja nur 2 Jahre.

Bin auch der Meinung, eher hier ein Auto kaufen und gut ist.

Auf der anderen Seite steht beim port. Finanzamt ganz klar:
"Não se consideram residentes noutro Estado-membro ou em país terceiro, as pessoas que se encontram no estrangeiro para efeitos de estudos, estágios ou execução de funções de duração determinada até dois anos."


Also, das mit den Ausnahmen zum Studium bis zu 2 Jahren ist genau so vorgesehen...
"Prazo durante o qual o veículo objecto de isenção não pode ser transmitido:
Os veículos isentos do ISV não podem ser alienados, a título oneroso ou gratuito, alugados ou emprestados antes de decorrido o prazo de 12 meses, contado a partir da data da atribuição da matrícula nacional.
Após decorrido o prazo de 12 meses, caso os veículos sejam transmitidos, em vida ou por morte, a pessoa relativamente à qual não se verifiquem os pressupostos da isenção, há lugar a tributação em montante proporcional ao tempo em falta para o termo de 5 anos.
A isenção é concedida relativamente a um veículo por beneficiário, e apenas poderá ser fruída uma vez em cada 10 anos."
Quelle:
 
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