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Kann mir jemand sagen, ob es in Portugal die Möglichkeit gibt, eine HU (TÜV etc.) zu machen, die in Deutschland anerkannt wird?
Ein Freund von mir war mit seinem Auto mit deutscher Zulassung hier in Portugal zur IPO (TÜV), hat auch bestanden, die Plakette auf die Frontscheibe bekommen und dachte, alles wäre ok. In Deutschland haben sie im dann mitgeteilt, dass das ungültig ist und er nochmal zum deutschen TÜV muss.
Trotzdem ist das ein Witz, denn unsere IPO Mitarbeiter hier in Portimão sind beim deutschen TÜV ausgebildet worden und verfügen über Prüfgeräte, die dem neusten Stand der Technik entsprechen
Es gibt einen pfiffigen Dienstleister an der Algarve, der damit wirbt, englische Autos in Portugal durch den TÜV zu bringen. Und was für Engländer gilt, müssten Deutsche doch eigentlich auch dürfen, oder? Leider find ich die Zeitungsseite mit dem Inserat gerade nicht, aber wenn es wieder auftaucht, werde ich die Einzelheiten mitteilen.
Nehmen wir an, jemand fährt mit deutscher Nummer monate-oder-jahrelang in Portugal herum (auch wenn er theoretisch sein Auto nach paar Monaten ummelden müsste, aber das ist eine andere Thematik), oder nehmen wir an, ein Wohnmobil-Fahrer aus Deutschland ist auf einer mehrjährigen Europa-Rundreise, ohne sich in einem der besuchten Länder niederzulassen:
Muss man in diesen Fällen zum ausländischen TÜV?
In dem Text klingt es für mich so, dass das Ablaufen der TÜV-Plakette erst bei der Wiedereinreise nach Deutschland relevant wird.
Hiesse das also, dass man für die Zeit im Ausland dann weder die deutsche noch die portugiesische Plakette braucht?
Danke für die interessanten Beiträge. Ich habe daraus gelernt, dass es nicht zulässig ist, die HU bei einem in Deutschland registrierten Fahrzeug in Portugal durchführen zu lassen.
So muss man sich von Zeit zu Zeit ins Ausland bewegen und dies in dem Monat, in dem in Deutschland der Termin fällig ist (+ 1 Monat Karenzzeit). Gut ist, wenn das in den "warmen" Monaten ist, damit man nicht noch extra Winterreifen aufziehen muss.
Bleibt zu wünschen, dass Europa dies auch harmonisiert und der TÜV nach den gleichen Kriterien wie Controlauto prüfen muss.
... der Aufenthaltszeitraum aber in den Ablauf der HU fällt, gelten vielleicht Sonderregeln. Es kann aber auch sein, dass einfach nichts passiert, interessant ist vermutlich vor allem für die Versicherung. Wenn Du wieder nach Deutschland kommst, bist Du jedenfalls verpflichtet sofort nach Grenzübertritt die HU zu machen........
Ist der TÜV bereits abgelaufen , darf man bei Grenzübertritt nach Deutschland ohne Probleme mit dem Fahrzeug zur nächsten TÜV-stelle fahren.
daraufhin bin ich mit meinem (abgelaufener tüv) deutschen auto zur ipo gefahren,
danach habe ich meherere jahre gute erfahrung mit deutschem auto,porto ipo,
und der kontrolierenden gnr gemacht
und auf keinen fall hast du eine nr contruibinte
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