• Gäste können im PortugalForum zunächst keine Beiträge verfassen und auch nicht auf Beiträge antworten. Das klappt nur, wenn man registriert ist. Das ist ganz leicht, geht schnell und tut nicht weh: Registrieren. Und dann verschwindet auch dieser Hinweis ...

Frage Immobilienverkauf in Deutschland - Steuern in Portugal?

ansiman

Amador
Teilnehmer
Stammgast
Hallo,
vielleicht hatte einer von euch ja schon mal den Fall:
Ich habe zwei kleine Wohnungen in Deutschland geerbt, die ich jetzt verkaufen möchte. Meine Frau und ich haben unseren Wohnsitz in Portugal. Nach unserem Verständnis war es so, dass der Verkauf für uns steuerfrei ist, da die vermieteten Wohnungen mehr als 10 Jahre im Besitz des Erblassers waren. Jetzt höre ich aber, dass der "Gewinn" aus dem Verkauf ggf. in Portugal steuerpflichtig ist. Hat da jemand mit euch schon Erfahrungen?
Danke & LG
 
Hi,
also zu den Erbfragen kann ich nichts sagen, aber ich habe ein Haus in DE verkauft, das mehr als 10 Jahre in meinem Besitz war. Die 10 Jahre sind ja die Frist für die Spekulationssteuer, die auch nur auf den Gewinn berechnet würde. Mir wurde dazu letztes Jahr vom Finanzamt in DE und PT gesagt, dass alle Steuern bezüglich Immobilien ausschliesslich im Land des Standortes abgewickelt werden. Deshalb fallen in PT hier normalerweise keine Steuern an. Ob ggf dann hier in PT Erbschaftssteuern oder so anfallen, weiss ich nicht.
Gruss, Geert
 
Danke! Die Erbschaftssteuer ist soweit ich informiert bin in Deutschland abzuwickeln, d.h. in dem Land, in dem der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte. Mieteinnahmen aus D müssen soweit ich weiss zuerst in D versteuert werden und anschließend in PT, wobei die in D bezahlten Steuern angerechnet werden (zur Vermeidung der Doppelbesteuerung). Wenn das bezgl. der Spekulationssteuer so ist wie Du sagst, wäre das ja super. Danke nochmal und LG!
 
Vorsicht bei gefährlichem Halbwissen in Internetforen - ganz besonders für die folgenden Hinweise:
Wie lange der Erblasser die Immobilien in Besitz hatte, ist für die Frage deiner Steuerpflicht unerheblich. Es besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass du entweder den "Gewinn" als Einkommen versteuern musst (Differenz zwischen dem in der Erbschaftssteuererklärung angegebenen Wert der Immobilien und dem Verkaufserlös) oder aber über diese Differenz eine Nachberechnung der Erbschaftssteuer erfolgen muss. Beide Arten der Versteuerung des Gewinns sind nur zu vermeiden, wenn die Wohnungen über 10 Jahre in deinem Besitz waren.
Zur Versteuerung in Portugal solltest du dringend prüfen (lassen), ob die Einnahmen aus den Verkäufen in dein "Welteinkommen" fließen und hier der Einkommensteuer unterliegen.
Insgesamt würde ich die Beratung durch einen in beiden Steuersystemen versierten Fachmann empfehlen.
 
Danke @Jerakeen, das habe ich auch vor. Was die Spekulationssteuer betrifft, so gehen die Jahre im Besitz des Erblassers auf den Erben über. D.h. wenn der Erblasser die Wohnung 10 Jahre in seinem Besitz hatte, geht die Haltefrist auf den Erben über. Das ist sicher. Meine Hauptfrage ist tatsächlich die nach dem Welteinkommen. Wobei sich mir hier die Frage nach der Berechnung des Gewinns stellt. Die Angaben in der Erbschaftssteuererklärung wären dabei allerdings ein guter Ausgangspunkt für eine Gewinnermittlung! Von unserer Steuerberaterin habe ich folgende Aussage bekommen: "Theoretisch fallen in P keine Steuern nach Art 6 DBA an. Das portugiesische FA versucht trotzdem zu kassieren. Eventuell muss dann geklagt werden.". Ich werde das aber auf alle Fälle von einem Rechtsanwalt für portugiesisches Steuerrecht prüfen lassen. Danke und LG!
 
Guten Tag. Juristisch vorgebildet bin ich einer anderern Disziplin.
Deshalb rate ich bei Frage zu national übegreifenden Fragen einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen. Auch Juristen haben Unterschiede in der Interpretation von Sachverhalten, weil oft auch Ermessensfragen dazu kommen.

Eine sehr bekannte Anwaltspraxis zu diesen Themen ist:
RA Rathenau & Kollegen

Auf seiner Homepage hat er oft komplette Standardszenarien beschrieben, weil er gerne Standarddinge im Vorfeld in Foem von Fachvorträgen "ablegt", um sich un den Einezelfall intensiv zu kümmern. So schafft er sich "Gelaber" im Vorfeld vom Hals."


Ein Beispiel:
 
Zuletzt bearbeitet:
@Joy PCPotheke Danke, Rathenau und Hühn waren die beiden Ansprechpartner, die ich als Empfehlungen gefunden hatte. Ich denke/hoffe, da schenkt sich der eine nichts dem anderen gegenüber. Aber die Artikel von Rathenau sind schon gut!
 
Das ist wirklich ein interessantes Thema. Ich bin ein in Portugal ansässiger Übersetzer und Dolmetscher und meiner Erfahrung nach ist es so, dass das portugiesische FA immer versucht zu kassieren. Falls die Übersetzung von offiziellen Dokumenten nötig ist, würde ich gerne meine Dienste als Übersetzer und Dolmetscher anbieten.
 
Mal ein Nachtrag, da ich meinen Beitrag zufällig wiedergefunden habe. Ich hatte sowohl bei Hühn als auch bei Rathenau um einen Termin gebeten, um das Thema zu besprechen. Beide haben eine Beratung verweigert und mir empfohlen, einen Steuerberater zu fragen. Warum sie mir nicht helfen wollten, weiss ich nicht.
 
vielleicht hatte einer von euch ja schon mal den Fall:
Ja, ich, allerdings keine Erbschaft, sondern Eigentum. Nach dem Verkauf habe ich mir für eigenen Gebrauch beiliegende Aktennotiz angefertigt. Meinem port. Steuerberater habe ich von dem Verkauf berichtet, diesen aber nicht in der port. ESt-Erklärung angegeben. Betroffen war das Steuerjahr 2022. Ich bin der Meinung, der Vorgang wäre in Portugal nicht steuerbar, allerdings bin ich kein Steuerfachmann!
 

Anhänge

Mal ein Nachtrag, da ich meinen Beitrag zufällig wiedergefunden habe. Ich hatte sowohl bei Hühn als auch bei Rathenau um einen Termin gebeten, um das Thema zu besprechen. Beide haben eine Beratung verweigert und mir empfohlen, einen Steuerberater zu fragen. Warum sie mir nicht helfen wollten, weiss ich nicht.

Na ja - wahrscheinlich weil das eine rein steuerliche Frage ist für die ein Steuerberater sehr viel besser qualifiziert ist.

Hans
 
@H.Bothur Das "Problem" ist, dass es so etwas wie Steuerberater in Deutschland hier nicht gibt. Es gibt hier Steueranwälte und es gibt Buchhalter, wobei letztere in der Regel auch bei der Erstellung der Steuererklärung helfen. Beide Definitionen sind auch nicht 100%, aber grob ist das meines Wissens nach so. Und dann gibt es noch Leute, auch deutschsprachig, die weder das eine noch das andere sind, aber trotzdem entsprechende Dienste gegen Entgelt anbieten. Wenn dann so jemand von einem der Steueranwälte empfohlen wird, weiss ich ehrlich gesagt auch nicht weiter. Wahrscheinlich durchschaue ich da etwas nicht.
 
@Carl1 Danke für das Dokument. Ich habe inzwischen sogar von Fachleuten unterschiedliche Aussagen zu dem Thema. Ein portugiesischer Contablisita sagt, es sei steuerpflichtig in Portugal. Ein deutschsprachiger Anwalt sagt es sei es nicht, aber man solle sich an eine bestimmte Steuerberaterin in Portugal wenden, die meines Wissens nach weder in Deutschland noch in Portugal als solche akkreditiert ist.
 
Zurück
Oben