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Immobilienverkauf Steuer bei Nicht-Resident

Guido

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Teilnehmer
Stammgast
Hallo,

nach einiger Recherche ist es wohl so, dass 28 % vom Veräußerungsgewinn bei einem Immobilienverkauf als Nicht-Resident bezahlt werden muss.

Weiss jemand, wie der genaue Ablauf zur Steuerzahlung ist? Nach dem Notarbesuch zahlt der Käufer die vereinbarte Summe auf mein Konto, wann und wie genau zahle ich die Steuer?

Danke für Eure Hilfe.
 
Wenn du von dem geld der verkauften immobilie eine andere kaufst braucht du KEINE steuer zu zahlen, auch wenn die neue immo zb in D ist.

Vielleicht kann jemand bestätigen ob das noch so ist ?
 
Hallo Riko, vielen Dank, das hatte ich auch gelesen, allerdings möchte ich keine neue Immobilie erwerben.
 
Hallo,

nach einiger Recherche ist es wohl so, dass 28 % vom Veräußerungsgewinn bei einem Immobilienverkauf als Nicht-Resident bezahlt werden muss.

Weiss jemand, wie der genaue Ablauf zur Steuerzahlung ist? Nach dem Notarbesuch zahlt der Käufer die vereinbarte Summe auf mein Konto, wann und wie genau zahle ich die Steuer?....

hallo Guido,

du solltest auch wissen, ob du steuerlich in Deutschland oder in Portugal veranlagt wirst. Es gibt zwar ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Wenn du hierzulande steuerlich veranlagt wirst, gelten auch für eine Auslandsimmobilie die zwei wichtigsten Regeln. Erst nach Ablauf von zehn Jahren ist ein möglicher Gewinn beim Verkauf steuerfrei und es gilt zudem die 3-Objektgrenze binnen 5 Jahren. Veräußerst du mehr als drei Objekte in diesem Zeitraum handelt es sich um steuerpflichtige Spekulationsgeschäfte wonach alle Erträge steuerlich erfaßt werden.

grüsse

jürgen
 
Hallo Jürgen, Steuerpflichtig bin ich Verkaufsjahr 2022 in Deutschland und die Immobilie ist bereits 21 Jahre in meinem Eigentum. Nur ein Objekt. D. h. ich kann die Steuer dafür in Deutschland bezahlen bzw. ist dann Steuerfrei? Grüsse Guido
 
@claus-juergen ,
Hast Du einen Link dazu? Denn das Doppelbesteuerungsabkommem umfasst meines Wissens nicht alle Arten von Einkommen.
@Guido ,
Schau mal hier ob Du die passende Info findest:
 
Bei meinem Verkauf hat der Anwalt die Steuer an das port.Finanzamt abgefuehrt.So habe ich keine Schwierigkeiten gehabt.
 
Zusammengefasst:
- Besteuerung mit 28% der Hälfte des Veräußerungsgewinns
- Steuerfrei in PT:Falls der gesamte Veräußerungsgewinn in ein anderes Objekt in PT oder EU investiert wird. Dabei muss das andere Objekt ausschließlich zur Selbstnutzung sein und muss die Steuernummer auf diese Adresse ausgestellt sein.
Oder
Wenn man 65 oder älter ist der Veräußerungsgewinn in eine Lebensversicherung o.ä. investiert..
- wie @Hanseat schreibt soll der Rechtsanwalt oder Steuerberater den Betrag beim Finanzamt einzahlen. Nachher prüfen ob die Einzahlung erfolgt ist!!! Oderr man macht selbst im Folgejahr einen Steuererklärung und füllt die Beträge im Anhang G zusammen mit den abzugfähigen Beträge ein. Danach erhält man den Bescheid und hat einige Monate Zeit den Betrag einzuzahlen.
Johan
 
Hier mal wieder zu sehen was für eine wissensquelle dieses forum ist ,

Zu schade zum abschalten....
Ps, wenn ich in die immobile investiert habe, zb neue fenster usw, muss ich die belege behalten und kann ich die vom gewinn abziehen ? Wieviel Jahre lang ?
 
wenn ich in die immobile investiert habe, zb neue fenster usw, muss ich die belege behalten und kann ich die vom gewinn abziehen ? Wieviel Jahre lang ?
Im Prinzip bis 12 Jahren.
Residenten in PT zahlen eine etwas niedrigere Steuer über dem Veräusserungsgewinn und zwar 25%.
Johan
 
Zusammengefasst:
- Besteuerung mit 28% der Hälfte des Veräußerungsgewinns
Johan

Hallo Johan, vielen Dank für die Infos. Reinvestition in einem anderen EU-Land kommt ggf. für mich in Frage, ich kann somit eine Immobilie in Deutschland erwerben und kann mir die Steuer sparen.

Falls ich das nicht mache:

Als Nicht-Anwohner zahle ich wohl auf den gesamten Veräußerungsgewinn die 28 % Steuer.

Zitat aus
"Nicht-Anwohner zahlen auf ihren gesamten Profit 28 %, wohingegen portugiesische Anwohner lediglich die Hälfte des Gesamtertrags versteuern müssen, "

Man kann wohl 50 % mit seinem persönlichen Steuersatz "Welteinkommen" versteuern, das kann allerdings auch zum Nachteil sein. Ich denke, dass ich einfach 28 % Steuern bezahle, da ich mit meinem sonstigen Einkommen garantiert über 28 % Einkommensteuer rutsche.
 
Soviel ich weiß, braucht man in Portugal keine Gewinnsteuern mehr zu zahlen, wenn das Haus über 20 Jahre im Besitz ist.

LG
M
 
Vielen herzlichen Dank für die Antworten.
Und ich würde mich gerne der Frage von Guido nach den Quellen an Maximus anschließen. :)
 
Für Nicht-Residenten, die eine Immobilie veräußern wollen (kann man übersetzen lassen)



Ansonsten:
Bei Immobilien, die vor dem 1. Januar 1989 übernommen wurden, werden Gewinne beim Verkauf nicht versteuert
(1.1.1989 - Datum, an dem das Steuersystem novelliert wurde)

Aquisição anterior a 1989
As mais-valias geradas pela venda de uma casa adquirida antes de 1 de janeiro de 1989, data em que entrou em vigor do Código do IRS, estão automaticamente livres de imposto.






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Zuletzt bearbeitet:
Hallo Alisan, vielen Dank für die wertvollen Links, ich habe mein Haus im Jahr 2001 erworben, dann bleibt es bei 28 % Kapitalertragssteuer für mich.
 
Hallo Alisan, vielen Dank für die wertvollen Links, ich habe mein Haus im Jahr 2001 erworben, dann bleibt es bei 28 % Kapitalertragssteuer für mich.
Richtig... und zwar über den anrechenbaren Gewinn, bei Nicht-Residenten in PT über die 100% Gewinn, bei in PT residierenden über 50% des Gewinns.

Hast du noch Rechnungen der letzten 12 Jahre von Modernisierungen, Verschönerungen und/oder Reparaturen, etc. an dem Haus werden diese zu deinen Gunsten angerechnet...
;)
 
@Guido @ALISAN
Darf ich noch darauf hinweisen, dass das Finanzamt im Dezember 2021 von ihrer Entscheidung Non-Residents Steuer über dem 100%-Veräusserungsgewinn zahlen zu lassen zurückgekommen ist und wie bei Residenten nur die Hälfte mit 28% belastet.

Johan
 
@Sir Iocra - aber gerne... ganz wichtige Info.
Hoffentlich wissen auch alle im FA über diese Regelung.

NACHTRAG:
Scheint aber nur temporär gültig zu sein, bis man eine andere, insbesondere "EU-kompatible" Regelung findet... also weiterhin informiert bleiben.
;)
 
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