• Gäste können im PortugalForum zunächst keine Beiträge verfassen und auch nicht auf Beiträge antworten. Das klappt nur, wenn man registriert ist. Das ist ganz leicht, geht schnell und tut nicht weh: Registrieren. Und dann verschwindet auch dieser Hinweis ...

Heirat Namensrecht

Hallo liebe Leute,
ich hoffe, dass ich jemanden finde, der sich mit dem Thema auskennt.
Ich, DE-PT, und mein Mann, DE, haben laut deutschen Recht geheiratet. Im Standesamt wurde gesagt, dass ich den Name meines Mannes haben könnte, da ich als DE heirate. Jetzt sagt das port. Konsulat, dass es nicht stimmt.
Wie kann ich den Nachname meines Mannes alein behalten? Gibt es keine Lösung?
 
Hallo Ceres,
wie du festgestellt hast, habe ich deinen Beitrag verschoben.
So haben wir dann einiges (wenn auch nicht alles) beisammen.
Weiteres zum Thema (und weiterführend ;)) findest du z.B unter dem obersten Beitrag oder auch hier
Deutsch-Portugiesische Eheschließung
Frage - Portugiesisches Namensrecht Kind in Deutschland
Problem mit dt. Standesamt nach Heirat in Portugal
Wir wollen alle gleich heißen: Frage zum deutsch-portugiesischen Namensrecht
(nur der Vollständigkeit halber)
Frage - Namensrecht nach Scheidungen, evtl. Ärger mit dem Konsulat?


Wahrscheinlich ist es noch nicht lange her...
Alles Gute nachträglich!
! DSC05298.JPG
 
Vielen Dank. Wir sind frisch verheiratet. Ich habe die anderen Foren besucht aber ich sehe Keinen mit genau meinem Problem...
 
Viel Glück!
Dann hoffen wir mal mit dir auf brauchbare Beiträge:)

Kurze Verständnis-Frage nochmal:
Wenn ich es richtig verstehe, habt ihr schon in Deutschland nach deutschem Recht geheiratet.
Und habt also jetzt beide den Nachnamen deines Mannes .
Wieso sollte da der port. Staat/Konsulat was dagegen haben oder sagen können?

Oder habt ihr beide die port. Staatsbürgerschaft ?(ob/wie man dann in D heiraten kann, weiß ich auch nicht)

(Abgesehen davon habe ich meinen Namen behalten;))
 
Und du wolltest jetzt einen neuen Ausweis mit dem neuen Nachnamen und dabei kamen die Probleme auf?
Ich denke, hier liegt das Konsulat falsch, du hast einfach den port. Nachnamen abgelegt von deutscher Seite aus.
 
Hallo Ceres,
Ich habe gerade nur über das Namensrecht bei Kindern gefunden. Da steht, dass bei portugiesische Staatsangehörigkeit das portugiesische Namensrecht gilt.
Wenn man das auf Eheschließungen überträgt, wäre es also nicht möglich den portugiesischen Namen komplett abzugeben.

Vielleicht einfach noch mal beim Konsulat anrufen? Eigentlich sind die dich immer recht hilfsbereit.

Iris
 
Da sie aber doch beide Staatsangehörigkeiten hat, müsste sie das Wahlrecht haben, nach welcher nationalen Regelung sich gerichtet wird, oder nicht?
 
Bei dem Kind ist das nicht so.....ueber Ehenamen hab ich nichts gefunden, warum sollte sie das Konsulat auch irren?
 
Weil die oft die eigenen Gesetze nicht richtig kennen?
Wie oft hast du schon hier von Behördenmitarbeitern was falsches gesagt bekommen?
Und es ist ein Spezialfall, doppelte Staatsbürgerschaft.
 
Zurück
Oben