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Heirat Namensrecht

dougal

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Teilnehmer
Hallo Zusammen!

Ich habe da mal eine Frage mit der ich hier vor Ort bei dem Standesamt nicht wirklich weiterkomme, aber vielleicht könnt Ihr ja etwas Licht ins Dunkel bringen.

Ich werde im Dezember heiraten, ich bin Portugiese und meine Verlobte Deutsche.
Ich heiße Meyer Müller und meine Freundin Brandt, nun möchten wir als gemeinsamen Ehenamen den Namen "Müller Brandt" führen, den Namen Meyer sozusagen rausschmeißen. Das Konsulat in Hamburg meinte, das geht nach deutschem Recht, das Standesamt hier vor Ort meint, dass geht nicht nach deutschem Recht. Ein anderes meint wieder, das würde gehen usw. Nun ist es tatsächlich sehr Nervenaufreibend, zumal uns leider keiner eine vernünftige Antwort geben kann.

Hat jemand von Euch einen Tipp an wen wir uns evtl. wenden können oder vielleicht hat ja jemand von Euch ähnliches durch und kann berichten.

Wir sind für jede Hilfe sehr dankbar und verbleiben mit schönen Grüßen!
 
AW: Heirat Namensrecht

Hallo Dougal,

ich habe als wir in Deutschland geheiratet haben einen Teil des Namens meines Mannes angenommen und an meinen Nachnamen drangehaengt. Mein Mann ist Portugiese und ich bin Deutsche. Das ging nach deutschem Namensrecht nicht. Darum mussten wir eine Erklärung der portugiesischen Botschaft besorgen, das dies nach portugiesischem Namensrecht möglich ist. Soweit ich mich erinnere war es eine Mitarbeiterin des portugiesischen Konsulats in Stuttgart, die das Dokument geschickt hat.
Unter Vorlage der Erklärung der Botschaft, das nach dem portugiesischem Namensrecht ich den Namen so führen darf, wurde das auch vom deutschen Standesamt so akzeptiert.

Viel Glück
Iris
 
AW: Heirat Namensrecht

Hallo Iris,

ganz lieben Dank für Deine Antwort, dann sind wir ja doch beruhigt, dass es eine Möglichkeit gibt.

Dann werden wir uns nochmal an das Konsulat in Hamburg wenden. Kannst Du sagen ob ihr im Nachhinein Schwierigkeiten hattet z.B. bei der Anerkennung des Namen oder ähnliches?
 
AW: Heirat Namensrecht

Hallo Dougal,

hier ist es eigentlich ganz gut erklärt wie es gehen kann.



Es öffnet sich ein Word Dokument (rtf) und auf Seite 6 findest du "euer" Beispiel.

Gruß Heike
 
AW: Heirat Namensrecht

Dann werden wir uns nochmal an das Konsulat in Hamburg wenden. Kannst Du sagen ob ihr im Nachhinein Schwierigkeiten hattet z.B. bei der Anerkennung des Namen oder ähnliches?
Hallo Dougal,
nein, kein Problem!
Wünsche Euch alles Gute!
Viel schwieriger war das Ehefähigkeitszeugnis meines Mannes aus Portugal mit Apostille :angst:
Aber, wenn Du in Deutschland lebst, brauchst Du das wohl nicht!

LG
Iris
 
AW: Heirat Namensrecht

Hallo Iris, Hallo Heike,

ganz lieben Dank nochmal für die tolle Unterstützung.

Habe auch bereits mit dem Konsulat in Hamburg telefonieren können, die wieder meinten dass dies nach port. Recht gehen würde. Demzufolge bekommen wir demnächst eine Bescheinigung dass dies nochmal belegt in der Hoffnung dass das reicht :angst:
Auch Danke für den Anhang, den ich ebenfalls vorlegen werde.

Ich halte Euch auf dem Laufenden und werde berichten wie es nun ausgegangen ist.

Schöne Grüße!
Luis
 
AW: Heirat Namensrecht

Ein liebes Hallo in die Runde!

Alsooo es gestaltet sich doch um einiges komplizierter als es ist :angst:

Ich weiß garnicht wo ich anfangen soll. Das zuständige Konsulat in Hamburg antwortet nicht mehr und geht auch nicht ans Telefon, wahrscheinlich sind die mittlerweile echt genervt von dem Thema, gleichzeitig haben wir noch keine eindeutige Auskunft bekommen. Nun haben wir uns an die Botschaft in Berlin gewendet, die aber meinten, wir sollen uns an Hamburg wenden, es ist echt ein Teufelskreis!

Was wir mittlerweile selber rausbekommen haben, ist, dass meine Verlobte "Müller Brandt" bekommen könnte, ich aber "Meyer Müller Brandt" heißen würde. Leider kann uns beim Konsulat und bei der Botschaft keiner sagen ob ich den Namen "Meyer" komplett ablegen kann, sodass wir einen gemeinsamen Ehenamen führen.

Wie ist das denn bei dir Heike wenn ich fragen darf? Hat Dein Mann einen anderen Nachnamen als Du, oder habt ihr den gleichen Nachnamen?

Da wir dazu leider nicht weiterkommen, überlegen wir nun einen Anwalt einzuschalten, in der Hoffnung dass er uns Auskünfte einholen kann, wir haben echt keine Idee mehr an wen wir uns wenden können.

Soviel dazu, trotzdem ganz lieben Dank für die ganze Hilfe die uns hier entgegengebracht wurde!
 
AW: Heirat Namensrecht

Könnt ihr euch bei eurer Heirat nicht auf das portugiesische Namensrecht berufen?
Das ist nämlich sehr flexibel.
Ich hatte das bei meinem (unehelich in Deutschland) geborenen Sohn nach seiner Geburt angewendet, der Standesbeamte war regelrecht entzückt, mal einen solchen Fall gehabt zu haben .-)
O.k., war jetzt keine Heirat, aber wenn es bei der Vergabe des Nachnamens bei unehelichen Kindern funktioniert, warum dann nicht auch bei einer Heirat?
Vorausgesetzt ist ein Standesbeamter, der sich damit auch mal beschäftigt und nicht alles 08 15 abhakt ;-)

Ansonsten:
Einfach in Portugal heiraten ;-)

Alles Gute für euch,
Sivi

P.s.:
bevor jetzt noch Nachfragen kommen...,
natürlich muss mindestens einer der Beteiligten den portugiesischen Pass haben, aber das ist bei dir ja der Fall
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Heirat Namensrecht

Was wir mittlerweile selber rausbekommen haben, ist, dass meine Verlobte "Müller Brandt" bekommen könnte, ich aber "Meyer Müller Brandt" heißen würde. Leider kann uns beim Konsulat und bei der Botschaft keiner sagen ob ich den Namen "Meyer" komplett ablegen kann, sodass wir einen gemeinsamen Ehenamen führen.

Wie ist das denn bei dir Heike wenn ich fragen darf? Hat Dein Mann einen anderen Nachnamen als Du, oder habt ihr den gleichen Nachnamen?
Hallo Dougal,
ich denke mal Du meintest mich, oder;)?
Mein Mann hat seinen Namen nicht geändert, als wir geheiratet haben. Das mag sein, dass das die Crux ist und dass das eventuell auch nach Portugiesischem Namensrecht nicht geht:ahh:

Iris
 
AW: Heirat Namensrecht

Hallo Luis,

ich hab mir das nochmal in meinem Link durchgelesen. Ich glaube was ihr vorhabt geht nicht, da es so nicht nach deutschem und auch nicht nach dem portugiesischen Namensrecht geht.

Aber vielleicht hilft dir weiter.

Du meintest Iris ;-) denn ich habe ganz altmodisch nach deutschem Recht geheiratet und auch nur eine Familiennamen.

Gruß Heike
 
AW: Heirat Namensrecht

Einen schönen guten Abend in die Runde!

Bitte entschuldigt, dass ich Euch zwei durcheinander gebracht habe, war keine böse Absicht :ahh:
Genau, das glaube ich nämlich auch dass es darauf hinauslaufen wird, dass ich einen Teil meines Namens nicht abgeben kann, gleichzeitig kann man wohl aussuchen wie die Zusammensetzung des Namens zu erfolgen hat, also ob Müller Meyer Brandt oder Brandt Meyer Müller (so lese ich es zumindest in der Bescheinigung raus).

Ganz lieben Dank nochmal in die Runde, habt mir sehr geholfen!
 
Hallo Zusammen!

Ich habe da mal eine Frage mit der ich hier vor Ort bei dem Standesamt nicht wirklich weiterkomme, aber vielleicht könnt Ihr ja etwas Licht ins Dunkel bringen.

Ich werde im Dezember heiraten, ich bin Portugiese und meine Verlobte Deutsche.
Ich heiße Meyer Müller und meine Freundin Brandt, nun möchten wir als gemeinsamen Ehenamen den Namen "Müller Brandt" führen, den Namen Meyer sozusagen rausschmeißen. Das Konsulat in Hamburg meinte, das geht nach deutschem Recht, das Standesamt hier vor Ort meint, dass geht nicht nach deutschem Recht. Ein anderes meint wieder, das würde gehen usw. Nun ist es tatsächlich sehr Nervenaufreibend, zumal uns leider keiner eine vernünftige Antwort geben kann.

Hat jemand von Euch einen Tipp an wen wir uns evtl. wenden können oder vielleicht hat ja jemand von Euch ähnliches durch und kann berichten.

Wir sind für jede Hilfe sehr dankbar und verbleiben mit schönen Grüßen!

Ich habe ein ähnliches Problem.
Ich bin deutsch/portugiese (habe beide Staatsangehörigkeiten). Ich heiße Alves Pereira, meine zukünftige Lademann, wir hätten gerne entweder Lademann Pereira oder Lademann Alves Pereira. Nach portugieschem Namensrecht würde das auch funktioneren, aber unsere Standesbeamtin stellt sich quer, sie sagt ich bin deutscher und in Deutschland lebend, deswegen würde nur die deutsche Staatsangehörigkeit gelten.
Da ich aber beide Staatsangehörigkeiten besitze, kann ich doch wählen oder ich nach portugiesischem Namensrecht heiraten will oder nicht, sehe ich das richtig?
 
Da ich aber beide Staatsangehörigkeiten besitze, kann ich doch wählen ob ich nach portugiesischem Namensrecht heiraten will oder nicht, sehe ich das richtig?

Gefühlt würde ich die Darstellung aus der jetzt so interpretieren, dass Du mit deiner Vermutung recht hast:
Hat einer der Ehegatten eine ausländische Staatsangehörigkeit oder mehrere Staatsangehörigkeiten, können die Ehegatten in Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechtes ihre künftig zu führenden Familiennamen auch nach dem Recht (ggf. eines) desjenigen Staates wählen, dem der ausländische Ehegatte angehört (Art. 10 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB, Art. 2 Abs. 1 GG). Hierdurch wird ausländisches Namensrecht maßgeblich.
Offenbar reibt sich deine Standesbeamtin aber am Umstand, dass dein ständiger Aufenthalt als D-/P-Staatsangehöriger Deutschland ist. Ob sie dies zurecht tut, also das Gesetz oder eine entsprechende Verwaltungsvorschrift das entsprechend so regelt entzieht sich meiner Kenntnis.

Frag sie doch mal worau sie sich konkret stützt? Falls sie keine befriedigende Antwort liefert, bleibt dir aus meiner Sicht nur jemanden zu konsultieren, der sich in der Materie sattelfest auskennt, z.B. ein auskennt.

Zip
 
sie wollte mich heute nochmal kontaktieren, sollte sie sich weiterhin unkooperativ zeigen, dann rufe ich mal bei der port. Botschaft an oder ich konsultiere einen Anwalt.
 
Blöde Idee - ich weiß: Aber warum heiratet ihr nicht im Zweifelsfall in PT ?
Macht vielleicht die Organisation der Hochzeit schwieriger - aber das mit dem Namen dafür einfacher :-D

Alles Gute
Hans
 
Wenn es euch nicht wichtig ist BEIDE einen Doppelnamen zu führen, dann geht auch die Variante "gemeinsamer Familienname und EIN Ehepartner verfügt, dass sein "Mädchenname" dem gemeinsamen Familiennamen vorangestellt wird". So haben wir das vor gefühlten 200 Jahren :fies: gemacht. Also in eurem Fall z.B. Herr Alves Pereira-Lademann und Frau Lademann.

Zip
 
Es ist schon kompliziert mit den Namen. Ich habe meinen Namen nach Deutschem Recht erhalten nach der Hochzeit, also den Namen meines Mannes. Allerdings bleibt mein Namen für meinen Ausweis nach wie vor mein Mädchenname, weil die Holländer das so handhaben. Auf der Rückseite des Ausweises steht nur das ich verheiratet bin und den Namen meines Ehemannes. Da man in Portugal alles mit seinem Ausweis belegen muss, habe ich hier auch mein Mädchenname. Also nur in Deutschland heisse ich wie mein Ehemann. Irgendwie seltsam, oder?
 
wir haben wohl das Problem gelöst. Wir haben uns über die Standesbeamtin beschwert (sie hat uns nicht wirklich gut beraten und war teilweise diskriminierend), gestern hat mich ihre Chefin angerufen und haben einen neuen Termin ausgemacht, sie sagte dass wir das schon hinkriegen :)
 
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