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Frage Grundstücksnachbarn - Unklarheiten bzgl Grenzen, Rechte etc

bolacha

Amador
Teilnehmer
Stammgast
Hallo liebe Forianer,
wir sind wieder in Portugal und auf unserer "Baustelle" hat sich noch nicht so viel getan. Der Maler hat die Wände gestrichen und der Installateur und Elektriker haben auch schon gearbeitet. Seit 3 Wochen tut sich jedoch nicht viel hier, außer dass der Tischler zumindest schon mal die Türen gebracht hat. Da wir dieses Jahr bis Mitte August hier bleiben, kann sich ja noch was tun.

Ich hab jedoch eine ganz andere Frage an Euch: Unser Grundstück ist nach Osten durch die öffentliche Straße begrenzt und zu den anderen 3 Seiten jeweils durch Familienangehörige. Das Grundstück ist durch Begrenzungsmauern abgetrennt. Ein Verwandter hat nun schon vor 40 Jahren teilweise auf der Mauer, die uns gehört, gebaut. Könnte ich dagegen noch vorgehen oder ist das zu spät ? Und darüber hinaus hat er an unserer Begrenzungsmauer selbst nochmal eine Mauer drangebaut die relativ hoch ist. Darf er das oder gibt´s Vorschriften? Darüber hinaus hat er auch noch ein Carport vor einigen Jahren gebaut. Zwar auf seiner Mauer, aber an unserer Grundstücksmauer grenzend. Darf er das eigentlich einfach so ?

Darüber hinaus wurde vor ca. 20 Jahre von meiner Tante, die bereits verstorben ist, auf einem Nachbargrundstück hinter unserem (alles ein bisschen abschüssig gelegen) eine Villa gebaut. Dieses Grundstück grenzt an keine Straße bzw. nicht an irgendeiner Kanalisation angeschlossen. Nun ist es so, dass wahrscheinlich schon seit Jahren im Winter, wenn es viel regnet, dass Regenwasser von den oberhalb gelegenen Grundstücken und jetzt auch das Traufwasser von der Villa durch ein Loch in der Begrenzungsmauer in ein Ackergraben, welcher am Rande unseres Grundstücks verläuft, fließt.
Dieser Ackergraben taucht in keinem Dokument, was ich habe, auf und meine Verwandten meinen er hätte schon immer dort existiert. Mein Onkel an dessen Begrenzungsmauer der Ackergraben verläuft beklagt sich, dass das Fundament der Mauer schon zu sehen sei und wer dafür aufkommen solle, wenn die Mauer einstürzte. Ich habe mich zwar jetzt mehr oder weniger mit meinem Cousin, der die Villa bewohnt, geeinigt, dass er die Rohre liefert und ich die Verrohrung des Ackergrabens veranlasse. Mir würde jedoch interessieren, wie dies alles rechtlich zu bewerten wäre. Könnte ich theoretisch wenn der Graben verrohrt ist, trotzdem das Loch dann dicht machen und er muss sehen, wo er mit dem Wasser bleibt ?

Die liebe Verwandtschaft.....

Vielleicht kennt sich ja jemand hier damit aus. Ich wäre für eine Einschätzung sehr dankbar.

Liebe Grüße

P.S.: Vielleicht besteht ja Interesse sich mal auf ein Käffchen in Santo Tirso oder in der Nähe zu treffen.
 

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Das mit der Grenzmauer ist relativ einfach., wenn es deine ist darf diese nicht direkt für eine Hauswand so einfach nutzen.
Aber hinter der Grenzwand hätte er mit einer Baugenehmigung ein Haus , nur bis zu einer bestimmten Höhe ( 4 m ) bauen dürfen.

Frage mal beim Bauamt nach, ob es für das Haus mit Grenzbebauung in der jetzigen Version eine Genehmigung erteilt wurde .
Wenn es dafür so keine Genehmigung geben sollte, muss er u.U das Haus abreissen.
 
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