Für die Steuerfreiheit, wollen die sehen, dass man in dem verkauften Haus bis zum Schluss!! gewohnt hat. Nachweise sind Rechnungen der Miedienlieferanten, Quittungen von vor Ort usw. . Und zwar gerade die letzten 6 Monate. Also die kontrollieren das schon…
Hallo Amigo,
Ich kann jetzt nur für Bayern sprechen und auch nur meine Erfahrung von dem Verkauf von mehreren Häusern im letzten halben Jahrhundert in welchen ich abwechselnd gewohnt habe. Beispielsweise erhält man in unserem Bundesland nur einmal im Jahr einen Grundsteuerbescheid und zwar mit Wirkung zum 1. Januar des Kalenderjahres. Wenn du also Anfang Januar dein Haus veräußerst bist du das gesamte Jahr noch grundsteuerpflichtig und erst zum 1. Januar des folgenden Jahres erhält der Käufer einen neuen Grundsteuerbescheid.
Auch beim Thema Wasser und Abwasser welches entweder über deine Gemeinde oder einen Zweckverband geliefert und entsorgt wird, gibt es in der Regel Jahresbescheide. Du kannst also im Notarvertrag vereinbaren, dass bis zum Ablauf des Jahres du als Verkäufer zahlungspflichtig bist.
Etwas anders schaut es bei der Lieferung von Strom und Gas aus. Hier kannst du unter verschiedenen Anbietern wählen und jederzeit und damit auch mehrmals im Jahr den Anbieter wechseln, wenn du die entsprechenden Kündigungsfrist einhältst. Aber auch hier gibt es die Möglichkeit einer entsprechenden Klausel im Notarvertrag, wonach du als Verkäufer bis zum Ende des Jahres zahlungspflichtig bist. Auch hier kannst du privatschriftlich mit dem Käufer etwas anderes vereinbaren, was von diesem Vertrag abweicht.
An welche Quittungen hast du denn gedacht, die die Steuerbehörde in Portugal sehen will? Ich kann mir vorstellen, dass in diesen oben genannten Beispielfällen keine weitere Nachfrage erfolgt. Blöd ist es halt, wenn du deine Immobilie am Ende des Jahres veräußerst und zum 1. Januar deinen Wohnsitz in Portugal begründest. Liegt er aber ein halbes Jahr oder etwas mehr darüber dürfte es schwierig sein eine Steuerpflicht in Portugal zu begründen.
Ich bezeichne das jetzt nicht als Tricksereien, sondern als einen gewissen Ermessensspielraum den Verkäufer und Käufer in gegenseitiger Absprache haben. Wenn die beiden dann darüber im Nachhinein in Streit geraten ist das natürlich blöd.
Grüsse
Jürgen