• Gäste können im PortugalForum zunächst keine Beiträge verfassen und auch nicht auf Beiträge antworten. Das klappt nur, wenn man registriert ist. Das ist ganz leicht, geht schnell und tut nicht weh: Registrieren. Und dann verschwindet auch dieser Hinweis ...

Geplante Steueränderungen in Portugal (2025)

Geht bei mir gar nicht, weil ich Fahrzeuge als Umzugsgut mitnehme. Uhr kennt das Thema hier ja. Im Übrigen wird es auf dem Dorf riskant sein längerfristig nicht dort angemeldet im eigenen Haus zu leben. Es muß´ja auch nicht sein.
 
Es ist ja auch häufig so, dass es für eine Übergangszeit zwei Wohnsitze gibt - einen in D und einen in PT. Dann wird in beiden Ländern besteuert.

Sich in Deutschland nach einem Hausverkauf wohnsitzmäßig abzumelden und dann erst Monate später in PT anzumelden ist sicher eine Möglichkeit. Für viele aber schlecht zu organisieren, könnte ich mir vorstellen.
Was die Verlegung des Wohnsitzes von Deutschland nach Portugal in so einem Fall angeht ist das doch gar nicht so schwer alles korrekt zu handhaben. Die eigenen vier Wände in D werden verkauft. Im Notarvertrag steht in der Regel das Räumungsdatum drin und das wiederum liegt meist nach dem Notartermin. Letzterer ist sicherlich maßgeblich für die portugiesischen Behörden.

Wer den Umzug nach Portugal plant ist eh mit vielem beschäftigt. So ist es doch denkbar, daß man einen Zwischenwohnsitz bei Verwandten oder Bekannten in Deutschland anmeldet und erst nach einer gewissen Karrenzzeit sich am neuen Wohnsitz in Portugal anmeldet. Niemand prüft wie oft und lange man sich an diesem Zwischenwohnsitz aufhält. Das ist schon deshalb glaubhaft weil doch niemand in eine vollständig eingerichtete Wohnung oder Haus einzieht. Da sind vor dem Einzug oft Renovierungsarbeiten oder Umbaumaßnahmen bis hin zur Beschaffung von Möbeln und Hausrat erforderlich. Und das dauert halt.

Dadurch gewinnt man Zeit und kann evtl. die Besteuerung eines Verkaufserlöses in Portugal vermeiden zumal der Gewinn zwischen Anschaffung und Verkauf der Immobilie in den meisten Fällen in Deutschland steuerfrei ist.

grüsse

jürgen
 
Für die Steuerfreiheit, wollen die sehen, dass man in dem verkauften Haus bis zum Schluss!! gewohnt hat. Nachweise sind Rechnungen der Miedienlieferanten, Quittungen von vor Ort usw. . Und zwar gerade die letzten 6 Monate. Also die kontrollieren das schon. Spätestens, wenn Du Dein Geld aus dem Verkauf nach P holst, fragt die Bank, wo es her ist und will schriftliche Nachweise. Dioe ERfahren durften wir auch schon machen. Es sei denn Du holst das Geld auf Grenzübetritten in erlaubren Portionen bar mit. Wir und Leute in unsderem Umkreis dort sind übrigens regelmäßig in da fertige Haus eingezogen.
 
Die Trickserein kenn die alle. Das gibt heute keinen Sinn mehr. Dafür sind die Banken, Baubehörden und auch die Finanzämter freundlich und hilfsbereit, wenn man dort einen guten Ruf hat. Das ist entschieden anders als in D. Wir gehen den korrekten Weg. Das bringt uns am Ende mehr und wir können ruhig schlafen.
 
Hat ja keiner etwas nicht korrektes vorgeschlagen. Hängt ja auch immer von den Beträgen an um die es geht. In Portugal sind die Immobilienpreise in den letzten Jahren extrem gestiegen und damit sind auch die Veräusserungsgewinne zum Teil sehr hoch. Diese werden zu 50% mit dem maximal IRS- Satz besteuert.
 
Wir verkaufen ein Haus in D und haben uns ein neues in P gebaut. Das Haus in P ist erhbelich teurer, als der Verkaufspreis des Hauses in D hergibt. Daher wird die Aufrechnung wohl kaum zu einer großen Steuerlast führen.
 
Für die Steuerfreiheit, wollen die sehen, dass man in dem verkauften Haus bis zum Schluss!! gewohnt hat. Nachweise sind Rechnungen der Miedienlieferanten, Quittungen von vor Ort usw. . Und zwar gerade die letzten 6 Monate. Also die kontrollieren das schon…
Hallo Amigo,

Ich kann jetzt nur für Bayern sprechen und auch nur meine Erfahrung von dem Verkauf von mehreren Häusern im letzten halben Jahrhundert in welchen ich abwechselnd gewohnt habe. Beispielsweise erhält man in unserem Bundesland nur einmal im Jahr einen Grundsteuerbescheid und zwar mit Wirkung zum 1. Januar des Kalenderjahres. Wenn du also Anfang Januar dein Haus veräußerst bist du das gesamte Jahr noch grundsteuerpflichtig und erst zum 1. Januar des folgenden Jahres erhält der Käufer einen neuen Grundsteuerbescheid.

Auch beim Thema Wasser und Abwasser welches entweder über deine Gemeinde oder einen Zweckverband geliefert und entsorgt wird, gibt es in der Regel Jahresbescheide. Du kannst also im Notarvertrag vereinbaren, dass bis zum Ablauf des Jahres du als Verkäufer zahlungspflichtig bist.

Etwas anders schaut es bei der Lieferung von Strom und Gas aus. Hier kannst du unter verschiedenen Anbietern wählen und jederzeit und damit auch mehrmals im Jahr den Anbieter wechseln, wenn du die entsprechenden Kündigungsfrist einhältst. Aber auch hier gibt es die Möglichkeit einer entsprechenden Klausel im Notarvertrag, wonach du als Verkäufer bis zum Ende des Jahres zahlungspflichtig bist. Auch hier kannst du privatschriftlich mit dem Käufer etwas anderes vereinbaren, was von diesem Vertrag abweicht.

An welche Quittungen hast du denn gedacht, die die Steuerbehörde in Portugal sehen will? Ich kann mir vorstellen, dass in diesen oben genannten Beispielfällen keine weitere Nachfrage erfolgt. Blöd ist es halt, wenn du deine Immobilie am Ende des Jahres veräußerst und zum 1. Januar deinen Wohnsitz in Portugal begründest. Liegt er aber ein halbes Jahr oder etwas mehr darüber dürfte es schwierig sein eine Steuerpflicht in Portugal zu begründen.

Ich bezeichne das jetzt nicht als Tricksereien, sondern als einen gewissen Ermessensspielraum den Verkäufer und Käufer in gegenseitiger Absprache haben. Wenn die beiden dann darüber im Nachhinein in Streit geraten ist das natürlich blöd.

Grüsse

Jürgen
 
Zurück
Oben