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Erwerb portugiesischer Staatsbürgerschaft

amigadobrasil

Amigo
Teilnehmer
Ich spiele mit dem Gedanken, die portugiesische Staatsbürgerschaft zu beantragen, nachdem ich fünfeinhalb Jahre in Portugal wohne. Meine deutsche Staatsbürgerschaft will ich behalten. Ich habe gehört, es würde mir in dem Fall der portugiesischen Staatsbürgerschaft ein Teil meiner Rente in Deutschland einbehalten (außer den Steuern, die ich als NRH nur in Deutschland bezahle). Ich kann mir zwar dafür keine rechtliche Grundlage vorstellen, denn ich habe ja die Rente durch meine Arbeit in Deutschland erworben, will aber sichergehen. Hat eine/r von den hier lebenden Rentnern eine Ahnung, ob das stimmen kann?
 
Deine Frage beantwortet Dir zuverlässig das Bundesverwaltungsamt. Vermutlich steht es sogar auf der Website.
 
Ich kann aus eigener Erfahrung nichts dazu sagen, mein Kenntnisstand ist aber ein anderer: Solange der Rentner in ein EU-Land auswandert, wird die Rente ungekürzt ausgezahlt. Bei Ländern außerhalb der EU kann es zu Kürzungen kommen, das hängt vom jeweiligen Auswanderungsland ab.
:)
 
... ein Teil meiner Rente in Deutschland einbehalten
Auch nicht aus eigener Erfahrung, aber ich denke, das ist falsch. Das würde dem Grundsatz der Freizügigkeit innerhalb der EU widersprechen. Auch die DRV-Bund oder das Finanzamt Neubrandenburg (Rente im Ausland - RIA) könnten dazu eine fundierte Aussage treffen. Neugierige Frage: Welche "... Steuern, die ich als NRH nur in Deutschland bezahle" könnten das sein? Mir fallen gem. DBA nur Mieterträge aus in Deutschland gelegenen Immobilien und 15% auf Dividenden ein.
 
Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten, Roemer und Carl1. Inzwischen habe ich mir die Seite des Bundesverwaltungsamtes angesehen und weiß, dass nach einem neuen Gesetz, das am 19. 01. 2024 vom Bundestag angenommen und am 02.02.2024 vom Bundesrat gebilligt wurde, die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren geht bei Annahme einer neuen Staatsangehörigkeit. Und ich denke, Du hast recht, Carl1, dass eine Reduzierung der Rente dem Grundsatz der Freizügigkeit innerhalb der EU widersprechen würde. Allerdings kann man bei dieser Bundesregierung nie wissen.... Zu Deiner "neugierigen" Frage: ich habe hier noch nach der alten Regelung den Status "Residente não habitual" (der jetzt für neue Einwanderer nicht mehr gilt), d.h. ich zahle hier keine Steuern, sondern nur in Deutschland. Haha, "Mieterträge und Dividenden" - das wäre schön.
 
... Reduzierung der Rente ...
irgendwas kommt steuermäßig auf die Auslandsrentner noch zu, spätestens dann, wenn die Übergangsphase zur nachgelagerten Besteuerung der Renten abgelaufen ist. Vgl.

Auch Inhaber des "alten" RNH-Status können/konnten sich freiwillig der 10% Besteuerung der Rente in Portugal unterwerfen. Ich weiß allerdings nicht, ob das Wahlrecht für diese Option zwingend bereits für das Veranlagungsjahr 2020 ausgeübt werden musste. Vgl.
 
Übrigens: Man konnte schon vor dem neuen Staatsbürgerschaftsgesetz von Januar die deutsche Staatsbürgerschaft behalten, wenn man eine weitere EU-Staatsbürgerschaft beantragt hat, meines Wissens seit 2010. Wurde jetzt nur auf Nicht-Eu-Länder erweitert.
 
Vielen Dank für den Tipp, Carl1. Jetzt habe ich schriftlich, dass ich hier noch steuerfrei bin. Gewusst habe ich es vorher allerdings schon.
 
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