Ich spiele mit dem Gedanken, die portugiesische Staatsbürgerschaft zu beantragen, nachdem ich fünfeinhalb Jahre in Portugal wohne. Meine deutsche Staatsbürgerschaft will ich behalten. Ich habe gehört, es würde mir in dem Fall der portugiesischen Staatsbürgerschaft ein Teil meiner Rente in Deutschland einbehalten (außer den Steuern, die ich als NRH nur in Deutschland bezahle). Ich kann mir zwar dafür keine rechtliche Grundlage vorstellen, denn ich habe ja die Rente durch meine Arbeit in Deutschland erworben, will aber sichergehen. Hat eine/r von den hier lebenden Rentnern eine Ahnung, ob das stimmen kann?