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Einfuhr von Fahrzeugen

AW: Einfuhr von Fahrzeugen

Nun Jahni, du hast die Antwort ja bereits selbst gegeben.

Zu einem recht frühen Zeitpunkt im Importverfahren und vor der Einzelhomologation muss man ein Formblatt mit den technischen Daten des Fahrzeuges ausfüllen.

Im unteren Bereich des Formblattes kommt der Passus:
"Certificação do Representante oficial da Marca"
Hier muss der offizielle Representant (Importeur) der Marke bescheinigen, ob:
1. O modelo do veiculo esta ou não esta aprovado em Portugal
2. Certifica- se que ao veicoulo com as caracteristicas acima indincadas corresponde a homologação nº.......

Man muß also ohnehin mit dem "Representante da Marca" in Kontakt treten.
Ich würde mir die technischen Daten des Landcruisers mit allen Umbauten besorgen und den "Representante da Marca" in Portugal einmal mit dem Problem und der Einfuhr als "Comercial" konfrontieren. Fragen kostet nix.

Auf keinen Fall würde ich die Einfuhr alleine versuchen sondern mir den "Desperchanten" meines Vertrauens in Boot holen. Vielleicht kann der Representante da Marca sogar einen Fachmann empfehlen.
Versuch macht klug.

So, mehr weiß ich jetzt auch nicht.
Gruß
Uwe
 
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Na da soll ich dann das nächste Mal in Portimão eben bei denen vorbeischauen.
Danke für den Tipp, hätte ich eigentlich selbst drauf kommen können. Aber wie das manchmal so ist, man sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht.

Gruß, Jahni
 
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in Portimão eben bei denen vorbeischauen.

Also den Weg kannst du dir wohl sparen, in Portimão dürfte nur ein Händler sitzen.
Schau dir und du findest dort Ford Lusitana in der Av. Liberdade in Lisboa.
Das dürfte eher mit dem Representante gemeint sein.

Bei Toyota ist das glaube ich Toyota Portugal = Firma Salvador Caetano siehe unter .
Alles ohne Gewähr
Gruß
Uwe
 
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Hallo,

ich wollte gerade ein wohnmobil von 1990 einfuehren,da sagen die mir das ich eine Residencia hier brauche,stimmt das?ich lebe nur max. 5 monate im jahr hier.Fuer mein Fiat-wohnmobil habe ich schon die Legalisierungspapiere von Fiat und auch schon die inspeccao,dauerte alles nur 7 tage.
Gruss
 
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Es stimmt!!! Den nur mit einer Residencia kannst Du Dein Wohnmobil ohne Imposto als Umzugsgut einführen. Ansonsten: Zahlen!


NEIN,NEIN,ich meine ich will das wohnmobil nicht als Umzugsgut einfuehren,es war doch nie auf mich zugelassen in D und ich habe es gerade auch erst gekauft in D.Ich zahle ja auch die imposto.Brauch ich dann auch eine residencia?
 
AW: Einfuhr von Fahrzeugen

Wenn Du hier eine Meldeadresse hast und Dich bei der Gemeinde angemeldet hast - keine Residencia - dann kannst Du das Wohnmobil unter Vorlage der Anmeldebescheinigung hier auf Deinen Namen zulassen. Soweit meine Informationen! Denke aber bitte daran, dass Du Deinen deutschen Führerschein bei der IMTT registrieren lassen mußt, sonst darfst Du kein Auto mit portugiesischer Zulassung fahren und Dir selber kannst Du ja schlecht eine Declaração ausstellen! :klatsch:
 
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Hallo ollit,

meine Infos dazu sind etwas anders.

Bei der Gemeinde anmelden brauchst du dich erst, wenn du länger als 3 Monate am Stück in Portugal bist. Danach innerhalb von 30 Tagen.
Für Kurzaufenthalte in Portugal, z.B. touristische Reisen oder Geschäftsbesuche bis zu drei Monaten, ist
für deutsche Staatsangehörige keine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.
Os cidadãos da União cuja estada no território nacional se prolongue por período superior a três meses devem efectuar o registo que formaliza o seu direito de residência - Certificado de Registo - no prazo de 30 dias após decorridos os primeiros três meses da entrada no território nacional.


Den deutschen Führerschein braucht man erst mit festem Wonsitz (mehr als 185 Tage) in P registrieren zu lassen.
In Portugal haben Residenten die Auflage, sich nach dieser Zeit innerhalb von 30 Tagen bei der regionalen Stelle des IMTT in der Führerscheindatei registrieren zu lassen. Diese 30-Tagesfrist läuft ab den 185 Tagen oder ab dem Zeitpunkt, an dem man als Resident eingetra-gen ist – je nachdem was früher eintritt.


Es kann natürlich hilfreich sein, wenn man seinen deutschen Führerschein bei der IMTT registrieren lässt, wenn man ein portugiesisches Auto hat,. Aber dazu habe ich keine Erfahrungen.

Wir haben ein portugiesisches Auto angemeldet ohne festen Wohnsitz in Portugal und ohne Aufenthaltsgenehmigung. Wir haben aber eine port. Steuernummer und eine Haus dort mit portugiesische Adresse, wo der PKW angemeldet ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Einfuhr von Fahrzeugen

Es kann natürlich hilfreich sein, wenn man seinen deutschen Führerschein bei der IMTT registrieren lässt, wenn man ein portugiesisches Auto hat,. Aber dazu habe ich keine Erfahrungen.
Wir haben diese Erfahrung im Bekanntenkreis gemacht!
Wir haben ein portugiesisches Auto angemeldet ohne festen Wohnsitz in Portugal und ohne Aufenthaltsgenehmigung. Wir haben aber eine port. Steuernummer und eine Haus dort mit portugiesische Adresse, wo der PKW angemeldet ist.
Wenn Ihr Eigentum habt, dann ist das eine gaz andere Sache - ich sprach auch nur von einer Meldeadresse!
Da muß man schon gut differenzieren!
 
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Hallo Lisa,
Wenn Ihr Eigentum habt, dann ist das eine gaz andere Sache - ich sprach auch nur von einer Meldeadresse!
Da muß man schon gut differenzieren!

Kannst du mir bitte mal den Unterschied erklären?


Ich denke, ollit hat in Portugal eine Adresse, egal ob gemietet oder Eigentum, wenn er insgesamt max. 5 Mon. im Jahr dort ist. Wenn er über 3 Monate am Stück da ist, muss er sich ja sowieso anmelden.
 
AW: Einfuhr von Fahrzeugen

Kannst du mir bitte mal den Unterschied erklären?
Wenn Du Eigentum hast, dann bist Du auch im Grundbuch eingetragen und damit auch amtlich registriert - aber fragen wir doch am besten ollit, wo er denn die 5 Monate in Portugal vebringt.
 
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Wenn Du Eigentum hast, dann bist Du auch im Grundbuch eingetragen und damit auch amtlich registriert - .

Entschuldigung... aber ihr werft ein paar Begriffe durcheinander. Ihr meint sicher das richtige aber nicht vergessen:

Residençia ist eine Aufenthaltserlaubnis, die man benötigt, wenn man sich länger in Portugal aufhält. Das hat zunächst nix mit der Wohnadresse und der Meldeadresse endereço fiscal oder was es sonst noch so gibt zu tun. Es sind verschiedenen Verfahren auf Grundlage verschiedener Betimmungen.
Natürlich gibt es Voraussetzungen, die man für eine Aufenthaltserlaubnis erfüllen muss wie, man muss eine Adresse vorweisen etc.

Wer im Grundbuch eingetragen ist, dem gehört die Immobilie, er ist aber nicht verpflichtet, dort zu wohnen oder sich dauernd aufzuhalten. Das hat nix mit dem hier diskutierten Registrierung oder Aufenthalterlaubnis zu tun und…..man ist in Portugal auch NICHT verpflichtet, seinen Besitz im Grundbuch einzutragen. Die Details dazu würden aber diesen Rahmen bei weitem sprengen.

Ich vermute, mit Meldeadresse meint Lisa die Adresse, die für die Nr de Contribuinte benutzt wurde. Letzten Endes konzentriert sich alles immer wieder auf diese Adresse = endereço fiscal.

Wer eine saubere Papierlage vorweisen kann, wird auch problemlos ein Auto zulassen können. Wer das nicht kann, muss sich ein paar Fragen stellen lassen.

Wenn ich die bisherigen Postings von ollit so durchlese dann wird er das Problem sicher schnell auf seine Art und Weise lösen oder er überholt sich selbst.
Hier ein paar wahllos zusammen gesuchte Zitate von ihm aus verschiedenen Themenbereichen, die meine obige Annahme unterstützen könnten :

1. "Man kann sich auch laenger hier aufhalten,es gibt Neuerdings einen Neuen Reise-Pass mit einem EU Eintrag,das man einen Wohnsitz in der EU hat,wo das ist spielt ueberhaupt keine Rolle.Man kann diesen bei der Botschaft beantragen und z.b. auch nur eine Hoteladresse angeben wo man sich gerade aufhaelt.Mit diesem Pass kann man sehr gut Weltweit inkl.EU leben.Eine Anmeldung hier ist nur dafuer da um Waehlen gehen zu koennen oder sein umzugsgut hier Steuerfrei reinzubekommen."

2. "Wieso nach 3 Monaten anmelden?Wer weis denn wann du hier eingereist bist?Wenn du z.b. mal ein paar tage in spanien bist und zurueck nach Portugal faehrst,dann biste doch auch schon wieder neu eingereist,oder?Oder hast du dich bei der Einreise bei einer Polizeistation gemeldet?Niemand kann dir doch nachweisen wann du eingereist bist und das wird auch nicht ueberprueft,man sollte natuerlich bei einer Verkehrskontrolle nicht unbedingt sagen das man sich schon 3 jahre hier ununterbrochen aufhaelt,so wie ich.Aber selbst ich hatte Monate der Unterbrechung dabei."

3. "Das mit dem Auto ist voll klar.Ich habe persoenlich von anfang an ein Portugiesisches Auto gekauft,ist doch viel billiger in steuern/versicherung und man faehrt proproblemfrei."
 
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AW: Einfuhr von Fahrzeugen

Ich vermute, mit Meldeadresse meint Lisa die Adresse, die für die Nr de Contribuinte benutzt wurde. Letzten Endes konzentriert sich alles immer wieder auf diese Adresse = endereço fiscal.

Genau das meinte ich auch, diese Adresse reicht aus und dafür braucht man keine Aufenthaltsgenehmigung.
 
AW: Einfuhr von Fahrzeugen

Ein Bekannter will sein Fahrzeug als Umzugsgut nach Portugal importieren.
Er hat fast alle Unterlagen zusammen mit Ausnahme der Bestätigung, dass er bei der Segurança Social keine Schulden hat.
Bei der Seg. Soc. hat man ihm gesagt, dass er sich erst dort anmelden soll um dann die Bescheinigung zu erhalten. Er will sich aber gar nicht anmelden, denn er ist Rentner und in Deutschland krankenversichert und braucht die port Seg. Social gar nicht.
Kennt jemand dieses Problem bei dem Autoimport und wie wurde es gelöst?
Johan
 
AW: Einfuhr von Fahrzeugen

Muss er sich nicht trotzdem bei der Seg. Social einschreiben, wenn er seinen Wohnsitz verlegt?
Ich meine er braucht dazu von seiner Krankenkasse

noch was dazu:
Wenn Sie weder Rente noch ein sonstiges Einkommen in dem Land beziehen, in dem Sie leben, gibt es zwei Möglichkeiten:

Wenn Sie von einem anderen EU-Land Rente beziehen, gehören Sie dem Gesundheitssystem dieses Landes an.
Wenn Sie von mehreren anderen EU-Ländern Rente beziehen, gehören Sie dem Gesundheitssystem des Landes an, bei dem Sie am längsten versichert waren.

In jedem Fall müssen Sie bei der Krankenkasse des Landes, in dem Sie versichert sind, das Formular S1 (früher: E 121) beantragen.

Dieses Formular bescheinigt Ihren Anspruch auf umfassende Gesundheitsversorgung in Ihrem Wohnsitzland und ist der dortigen Krankenkasse vorzulegen.

Gruß Heike
 
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Danke für deinen Beitrag Heike. Heute war ich bei der Seg. Social und es stimmt, dass man sich bei der Seg. Social anmelden muss, um die Bescheinigung (Certidão de inexistência de dívidas) , das man an die Seg Social keine Schulden hat, zu erhalten.
Bei einem Umzug nach Portugal ist eine Anmeldung nicht zwingend vorgeschrieben, es sei denn man arbeitet hier entweder im Lohndienst oder als Selbständiger.
Johan
 
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