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Deutscher TÜV in Portugal gültig ?

bibibieber

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Ja ich hab das Forum durchsucht , aber keine Antwort gefunden. Sind am überlegen den Mini mitzunehmen . Der wäre demnächst TÜV fällig.
Frage : noch in D TÜV machen lassen oder nach Einfuhr in Portugal ?

PS: Habe den Geldwerten Tipp erst 2020 ummelden gelesen )))
DANKE
 
Mit deutscher Zulassung natürlich. Du kannst deinen in D. zugelassenen Wagen auch in Portugal durch den Port. TÜV fahren wenn der deutsche TÜV abgelaufen ist. KeinProblem. Nur die GNR Fiscal darf das nicht wissen wegen der 180 Tage.
Bin selber mal vor Jahren in Frankfurt mit einem Auto mit dt. Zulassung von der Polizei angehalten worden, welches seit über 10 Jahren keinen deutschen TÜV mehr gesehen hatte wohl aber frischen Port. TÜV hatte.​
Die Beamten haben zwar ein bisschen rumgemosert aber das wars dann auch. Sonst keinerlei Busgelder usw.​
 
Grübel ??????? Also nochmal ganz doof gefragt.
Sobald ich das Auto einführe / auf Portugal ummelde......... ist der D TÜV nicht mehr gültig ?
Solange ich noch mit den D Kennzeichen rumfahre ( logisch ) dann ja.
 
Sobald du dein Auto nach P. einführst, muss es natürlich beim Port. TÜV vorgeführt werden. Das ist ganz klar ein Bestandteil des aufwendigen Einfuhrprozesses. Es wird dort ua nochmal komplett neu vermessen und gewogen um die Fahrzeugdaten im dt. Brief abzugleichen:klatsch:
 
Lass dir nix erzählen.
Das Auto darf hier gar keine 2 Jahre mit deutschen Kennzeichen fahren. Ist illegal.
Kannst du machen, machen ja auch einige, es ist aber illegal und wenn du erwischt wirst, teuer.
Port. TÜV zählt NICHT in Deutschland, ebenso wie deutscher TÜV nicht in Portugal zählt.
Wenn dein Wagen ein deutsches Kennzeichen hat, braucht er ZWINGEND GÜLTIGEN deutschen TÜV.
Das erste ist, was Polizisten in Portugal prüfen, ob der deutsche TÜV noch gültig.
Wenn du den Wagen wegen Umzug mitnehmen möchtest, braucht er TÜV.
Hier wird er, wie Maximus schreibt, bei der Einfuhrprozedur nochmal geprüft.
Da wird geprüft, ob er deutschen TÜV hat und er wird beim port. TÜV, heißt IPO, vorgefahren.
Weil, IPO und TÜV eben nicht in den jeweiligen Ländern gültig sind.
Als Tourist, was du mit deutschem Kennzeichen bist, gilt es natürlich.
Aber nicht als RESIDENT.
Da ist es ein Steuervergehen, solltest du mit deutschen Kennzeichen rumfahren, wenn die Frist abgelaufen ist.

Lass den deutschen TÜV machen, den kann man auch früher machen.
Dann zieht ihr um, meldet euch hier an und macht nächstes Frühjahr die Einfuhr des Wagens in Ruhe.
Ihr habt ja seit der letzten Änderung mehr Zeit, ein Jahr, dafür.
Wir haben damals die Zeit um 6 Tage überschritten gehabt, weil es nur 6 Monate waren und man am Anfang so viel um die Ohren hat.
Dann war es zu spät.
Jetzt hat man ab Umzug 1 Jahr Zeit, aber für Führerschein nur 30 Tage!
Die Führerschein-Problematik ist dir bewusst?
Alte Führerscheine müssen getauscht werden, nur ganz neue haben ein Ablaufdatum, die müssen nicht umgetauscht werden.
Wenn du einen unbefristeten hast, lasst euch die noch neu ausstellen.
Muss eh gemacht werden und so habt ihr 15 Jahre Ruhe mit Umtausch zu portugiesischem Führerschein.
Denn hier gibt es Gesundheitsprüfungen bis hin zu Jährlich oder 2-jährlich. Weiß nicht mehr.
 
Hier mal ein Beitrag der auch meinem Kenntnisstand entspricht
Quelle :

"Ohne TÜV zurück nach Deutschland
Ist wegen eines längeren Auslandsaufenthalts der TÜV abgelaufen, stellt sich die Frage, wie das Fahrzeug legal zurück nach Deutschland gebracht werden kann.

Probleme im Ausland
Ist das Fahrzeug zugelassen und versichert, können ausländische Behörden wegen Ablaufs der Prüfplakette keine Geldbuße verhängen. Ist das Fahrzeug jedoch infolge erheblicher technischer Mängel nicht mehr verkehrssicher (z. B. wegen übermäßiger Geräusch- oder Abgasentwicklung), kann eine Ahndung vorgenommen werden.
Probleme in Deutschland
Vom Halter eines Kfz kann nicht verlangt werden, das Kfz rechtzeitig vor Ablauf des TÜV-Termins zur Untersuchung nach Deutschland zu bringen. Eine Anzeige wegen Verstoßes gegen § 29 StVZO kann aber dennoch erstattet werden, wenn die TÜV-Frist abgelaufen ist und sich das Kfz wieder in Deutschland befindet. Statt eines Verwarnungs- oder Bußgeldes kann eine gebührenfreie Mängelanzeige erfolgen, wenn der Halter nachweist oder zumindest glaubhaft macht, dass die Hauptuntersuchung bei der Ausreise aus Deutschland noch nicht fällig war und das Kfz danach ständig im Ausland gewesen ist. Es liegt im Ermessen der Polizei, ob ein Verwarnungs- oder Bußgeld oder eine gebührenfreie Mängelanzeige erfolgt. Laut Bußgeldkatalog 2010 kann wegen einer Fristüberschreitung bei der Vorführung zur Hauptuntersuchung von zwei bis vier Monaten ein Bußgeld von Euro 15.-, bei einer Fristüberschreitung von vier bis acht Monaten Euro 25.-, und bei über acht Monaten ein Bußgeld von Euro 40.- und 2 Punkte und im deutschen Verkehrszentralregister in Flensburg verhängt werden. Wird eine TÜV-Prüfung verspätet durchgeführt, beginnt die Frist für die nächste Hauptuntersuchung mit dem Fälligkeitsmonat der letzten Untersuchung. Die Frist für die Hauptuntersuchung wird rückdatiert.
Das Kfz muss nach Überschreitung der deutschen Landesgrenze auch ohne Anzeige unverzüglich dem TÜV vorgeführt werden. Dabei sollte man den Termin für die Hauptuntersuchung schon vereinbart haben, bevor man nach Deutschland einreist. Die TÜV-Abnahme sollte am besten direkt im Anschluss an die Wiedereinreise erfolgen. Dabei gibt es aber keinen Gesetzestext, der besagt, dass die erste Abnahmestelle nach der Grenze angefahren werden muss.
TÜV im Ausland?
Ein Prüfprotokoll, das von einer ausländischen technischen Überwachungsstelle stammt, bescheinigt lediglich die Durchführung einer Überprüfung nach den in dem betreffenden Land geltenden Prüfkriterien. Das Prüfprotokoll besitzt nicht die rechtliche Qualität der in Deutschland von TÜV oder DEKRA erteilten Prüfplakette. Es ersetzt auch nicht die Eintragung im Kfz-Schein und schützt nicht vor einer möglichen Anzeige wegen einer Fristüberschreitung bei der Vorführung zur Hauptuntersuchung. Ein solches Prüfprotokoll kann aber neben anderen Beweismitteln zum Nachweis oder zur Glaubhaftmachung eines längeren Auslandsaufenthaltes dienen.
Sonderkennzeichen
Sonderkennzeichen kommen nur für nicht zugelassene Fahrzeuge in Frage. Es besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug vor der Wiedereinreise nach Deutschland bei einer deutschen Botschaft im Ausland stillzulegen.

Rote Kennzeichen werden nur an Kfz-Betriebe oder Händler zum Zweck von Probe- und Überführungsfahrten ausgegeben (Ausnahme Oldtimer mit einem Alter über 30 Jahren oder Kleinstserien). Die Verwendung Roter Kennzeichen kann im Ausland unter Umständen zu Problemen führen, da sie nicht offiziell anerkannt sind. Es kamen in der Vergangenheit hohe Strafen, Einzug (Italien) und Einreiseverweigerung (Schweiz und Benelux) vor. Rote Kennzeichen dürfen nicht montiert werden, wenn das Fahrzeug zugelassen ist.

Kurzzeitkennzeichen werden nur für stillgelegte Fahrzeuge ausgegeben. Sie gelten höchstens fünf Tage, es gibt aber Erfahrungsberichte, nach denen mehrere Kennzeichen mit unterschiedlicher Geltungsdauer gleichzeitig für das gleiche Fahrzeug beantragt werden können. Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein nationaler Verwaltungsakt, und somit ist die Anbringung eines Kurzzeitkennzeichens an ein Fahrzeug, das sich im Ausland befindet, um dieses z. B. nach Deutschland zu überführen, nicht zulässig (verbotene Fernzulassung). Kurzzeitkennzeichen müssen im Ausland nicht ohne Weiteres akzeptiert werden, es besteht aber eine Anerkennungspflicht für EU-Mitgliedsstaaten.
Versicherungsschutz ohne TÜV?
Die Überziehung des Untersuchungstermins führt nicht automatisch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes; wird das Kfz aber über einen längeren Zeitraum in einem nicht verkehrssicheren Zustand benutzt und war dieser Umstand für einen Unfall ursächlich, könnte aber eine „Gefahrerhöhung“ nach §§ 23 ff. VVG gegeben sein."

Übrigens würde ich nie mit einem deutschen KFZ einen portugiesischen "TÜV" machen lassen. Das könnte durchaus als Vorsatz ausgelegt werden. Einen mängelfreien Bericht einer zugelassenen Werkstatt als Nachweis der Fahrtüchtigkeit würde ich da vorziehen.
 
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