OK
Wer weniger wie 6 St. aber mehr wie 3 St. täglich arbeiten kann , aber eben nicht mehr 8 St.,
der hat Anspruch auf die sogenannte Teilerwerbsminderungsrente = halbe EM Rente
kommt jetzt die Arbeitsplatz Situation dazu ( Chef und Jobcenter können keinen geeigneten Teilzeit Arbeitsplatz anbieten / vermitteln ) Dann kommt der Zusatz zur Arbeitsplatz Situation = noch ne halbe EM Rente = volle EM Rente
Zusatz Info : EM Rente ist in der Regel befristet . Zwischen 1 bis 3 Jahren , Antrag auf Verlängerung muss cr. 6 Mon. vor Ablauf der Frist gestellt werden = erneute Gesundheitsprüfung . Durch ärztliche Gutachten oder auch Reha . Reha Befund wird wie Gutachten bewertet. Die Gutachter / Medizinische Dienst der DRV überprüft das Ganze dann nochmal und es gibt .........naja Verlängerung oder nicht.
!!!! Oft wird behauptet das nach 3 maliger Verlängerung automatisch in die Regelalters Rente gewandelt wird . STIMMT NICHT .
Wie schon der Begriff sagt = Regelalters Rente - tritt erst in Kraft wenn man das reguläre Rentenalter erreicht hat bzw. man hat natürlich auch die Möglichkeit mit entsprechenden Abschlägen in die Frührente zu gehen.
Noch ne Ausnahme ... Frührente aufgrund nachweislich nicht mehr verbesserbarer / heilbarer Erkrankungen . Dann fällt ein Teil der EM Renten Geschichten weg.
Mit 62 Jahren können die einen sogar in die Rente zwingen, sollte ich das richtig in Erinnerung haben.
Nach meiner 3ten !!!!! Reha innerhalb von 2 Jahren !! wurde ich direkt von der DRV aufgefordert nen Rentenantrag zu stellen .
Ich meine das das Jobcenter versucht ältere Arbeitslose zum Rentenantrag aufzufordern. In wie weit Sie einen dazu " zwingen " dürfen weis ich nicht