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Frage Bitte um Mithilfe bei der Vervollständigung einer Adresse

G

Gelöschtes Mitglied 12490

Gast
Gast
Liebe Portugal-Forum-Mitglieder,
es gibt neue Hinweise über den Aufenthalt meiner Ex / der Entführerin meiner dreijährigen Tochter Klara. Ich möchte an diese Adresse gern einen Brief schreiben, kenne aber leider nicht die vollständige Adresse. Könnte mir jemand helfen, diese zu vervollständigen, bitte?:

Mir liegen folgende Infos vor:
xxxxxx Bitte keine Namen, Adressen und Kontaktdaten veroeffentlichen!

Hier meine Fragen:
xxxxxx
(Anmerkung: eventuell steht nur ihr Lebensgefährte auf dem Briefkasten; sie versucht ja "untergetaucht zu bleiben; Wie schreibt man also "An Frau xxx...bei Herrn xxx" im Portugiesischen?)
xxxxxx
(Anmerkung: ist das Fehlen der Hausnummer üblich?)
xxxxxx
(So ein langer Name für einen Ort? Wie lautet die PLZ? Kann sie im Netz nicht finden, der Ort befindet sich nahe Santarem )
„Portugal“ (...is klar ;)


Vielen Dank und beste Grüße,
Dirk
Vater von Klara, der seine Tochter seit dem 19.Dez.2015 nicht mehr sehen konnte.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Moin Dirk,

habe mal kurz gekugelt, dann kam das hier


Wenn man das "Freguesia de" weglässt, heisst ja nur Gemeinde, findest Du den Ort.
PLZ wäre dann 2100-400 ff.

Viel Erfolg und noch schöne Ostertage
Tellus
 
Vielen Dank Tellus,

..und Hausnummern sind nicht üblich? Ich wollte vielleicht dem Postboten/In einen Vermerk mit auf den Weg geben: so was wie "4 köpfige deutsche Familie: Mann Frau und zwei Kinder (3 und 7 Jahre)? Dann so?:

A Senhora xxx c/o Senhor xxx
(4-membro da família alemã: Senhora, Senhor e duas crianças (3 e 7 anos))
Rua Vale Do Zebro,
Lamarosa
2100-405 São José Da Lamarosa
Portugal

-richtig?

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass jemand diese Familie kennen sollte, würde ich mich über eine/n VermittlerIn sehr freuen.

Vielen Dank,
Dirk
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,

eine Hausnummer sollte schon vorhanden sein. Wenn die Mutter nicht in Portugal angemeldet ist, eben weil sie untergetaucht ist, dann ist es schwer, den Empfänger zu ermitteln. Es ist in Portugal auch üblich, zumindest bei Wohnungen, dass die Etagennummer mit in der Adresse steht.
 
ja das mit der hausnummer hab ich mir schon gedacht. ich hab da nur son freund der meint "das wäre in Pt so..."

aber vielleicht kann man ja auch an die Polizei oder die Einwohnermeldestelle schreiben? ...mit bitte um klärung oder gar zustellung?
 
Hallo Dirk L.,

bitte veroeffentliche hier keine Namen, Adressen und andere Kontaktdaten!

Zum Thema kann ich dir so viel sagen: Dem Postbote ist egal, welcher Name auf dem Kuvert steht. So ist es zumindest hier. Er traegt Post rein der Adresse nach aus, egal welcher Name draufsteht. Deshalb ist es wichtig, dass du die Hausnummer weisst!

Gruss, Manuela
 
Sorry, Hausnummern sind eben NICHT ueberall vorhanden.
Hier Gabs zwar in der Mittelgemeinde Hausnummern, aber in den angegliederten Doerfern wurden diese erst vor 2,5 Jahren eingemessen und angebracht.
Aehnlich wird es noch in vielen kleineren Orten sein.
Gruss HJV
 
Es ist richtig, in vielen ländlichen Regionen in Portugal gibt es Häuser ohne Hausnummer.
Ich finde den Hinweis auf das deutsche Pärchen (um casal alemao com 2 criancas de 3 e 7 anos)
durchaus hilfreich fuer den netten Briefträger, der dann im Ort nachfragen kann, wo genau eine
solche Familie wohnt.
Viel Glück.
Gruss, Caxopa
 
Wer wo wohnt, spricht sich im Dorf schnell rum. Zu meinem 1. Mietshaus gab es im Mietvertrag als Ortsangabe nur den Namen der Pfarrgemeinde - die Rechnungen kamen immer an. Nach einem Umzug innerhalb des Dorfes ging die Post mit der alten Adresse an meine Arbeitstelle im selben Ort.
Beruhigend wäre, den Brief mit /Eigenhändig und mit Rückschein zu versenden, so wird einem mitgeteilt, wann der Brief wo und von wem entgegengenommen wurde.
Gruss,
Guna
 
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Reaktionen: HJV
Ich danke den beteiligten Forum-Mitgliedern,
ich werd s jetzt versuchen...und sicherlich auch mit Einschreiben, versteht sich.
Schoenen Ostermontag allen noch.
Gruss,
Dirk
 
Post bringt alles nichts, eher ein hilfloser Versuch.. eher port. Anwalt einschalten, Anzeige bei der Polizei und Besuch und Vorladung durch die Polizei mit Hinweis auf den vermutetend Aufenthaltsort, wenn strafrechtlich relevante Sachen zur Debatte stehen. Und das sollte bei "Entführung" wohl so sein, wobei ich denke, das damit sicher nicht der genaue Tatbestand getroffen ist

vito
 
Hallo vito,
danke für deine Vorschläge.
tatsächlich handelt es sich hier um ein Verbrechen nach §235 des StGB und fällt unter dem Oberbegriff "Entführung" (siehe Wiki). Die Polizei ist eingeschaltet...aber im Zeitalter des Terrors, haben wohl andere Delikte Vorrang und so dauert und dauert das alles...es geht ja u.a. um die Zustellung von Strafbefehlen...
Gruß,
Dirk
 
Ok, dann würd ich einen Anwalt einschalten, das Problem ist nur, den richtigen hier zu finden, der auch was tut ausser Rechnungen zu stellen. Aber versuchen würd ichs. Meist bekommt man hier gewisse Sachen eben alleine nicht hin. Sogar eine Kontokündigung bei der Bank ist mir nur mit Anwalt gelungen, vorher haben die Bankbeamten mir da alle mgl. Steine in den Weg geräumt, Mit Anwalt hats 3 Tage gedauert...

viel Erfolg,

vito
 
Einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten, daher betreibe ich zahlreichen privaten Nachforschungen - u.a. auch hier im Form. Auch werde ich in den nächsten Wochen zu eigenen Recherchen nach Pt fahren, um mich in der Gegend Coruche, Santarem und São José Da Lamarosa umzusehen.
Alles Gute,
Dirk
 
Einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten, daher betreibe ich zahlreichen privaten Nachforschungen - u.a. auch hier im Form. Auch werde ich in den nächsten Wochen zu eigenen Recherchen nach Pt fahren, um mich in der Gegend Coruche, Santarem und São José Da Lamarosa umzusehen.
Alles Gute,
Dirk

Sind folgende Hilfestellungen denn schon ausgeschöpft?
Rechtsschutzversicherung (RSV)
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, übernehmen wir für Sie gern die Anfrage bzgl. der Erteilung von Versicherungsschutz und den gesamten weiteren Schriftverkehr mit der Rechtsschutzversicherung. Nur bei Ablehnung durch die Versicherung und keiner Weiterverfolgung der Rechtsinteressen entstehen für Sie dann Kosten.
Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe
Wenn Sie mittellos sind und die weiteren Voraussetzungen gegeben sind, besteht die Möglichkeit, die Kosten über die Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe abzudecken.
Die Beratungshilfe wird Ihnen gewährt, wenn Sie finanziell mittellos sind und die weiteren Bedingungen des Beratungshilfegesetzes erfüllt sind. Der Rechtsanwalt kann dann im Rahmen der Beratungshilfe für Sie beratend oder außergerichtlich gegenüber einem Beteiligten tätig werden und Sie müssen nur einen Unkostenbeitrag / Beratungshilfegebühr nach Nr. 2500 VV RVG von 15,00 € bezahlen. Den Berechtigungsschein für die Beratungshilfe erhalten Sie unter Vorlage und Darlegung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie des Sachverhaltes bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht. Für Radeburg und alle weiteren Städte und Gemeinden im Kreis Meißen ist das Amtsgericht Meißen, Beratungshilfestelle, Neumarkt 19, 01662 Meißen zuständig und für Dresden das Amtsgericht Dresden in der Roßbachstraße 6, Nähe Lothringer Staße.
Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe (vor dem Familiengericht) für das gerichtliche Verfahren besteht, wenn Sie mittellos sind, die Angelegenheit Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint. Das Gericht kann hier ggf. eine Ratenzahlung festlegen. Für den Fall des Unterliegens müssen Sie auch bei Gewährung von Prozesskostenhilfe die Gebühren des Rechtsanwaltes der obsiegenden Partei tragen.
Die entsprechenden Formulare und weitere Hinweise für die Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe für Verfahren vor dem Familiengericht finden Sie unter nachfolgender Verlinkung:




Gruss,
Guna
 
Hi Guna,
ja, vielleicht ist das doch ein Ansatz. Allerdings greift die Rechtsschutz Versicherung nur bei Angelegenheiten, welche nicht in den letzten 3 Monaten begonnen haben ;.(
...und soweit ich weiß, gibt es Prozesskostenhilfe nicht im Strafrecht.
In den zahlreichen Familienverfahren gegen meine Ex, bekomme ich ja ausreichende Prozesskostenhilfe - das find ich wirklich gut.
Aber ich werde jetzt doch die Möglichkeiten, einen Anwalt auch in den Strafsachen hinzuzuziehen, überdenken.
Danke!
 
Hallo Dirk L. ,

ich moechte noch einen Tipp zum Einschreiben geben. Ein Einschreiben mit Rueckschein kann einfach nicht angenommen und unterschrieben werden und geht zurueck. Es gilt dann rechtlich auch nicht als zugestellt.

Ein "Einwurfeinschreiben" gilt immer als zugestellt. Da bekommst du dann auch mitgeteilt, wann an welche Adresse zugestellt wurde.

Gruss, Manuela
 
Hallo Dirk L. ,

ich moechte noch einen Tipp zum Einschreiben geben. Ein Einschreiben mit Rueckschein kann einfach nicht angenommen und unterschrieben werden und geht zurueck. Es gilt dann rechtlich auch nicht als zugestellt.

Ein "Einwurfeinschreiben" gilt immer als zugestellt. Da bekommst du dann auch mitgeteilt, wann an welche Adresse zugestellt wurde.

Gruss, Manuela
Genau, so isses

vito
 
Das mit der Rückmeldung des zugestellten Einschreibens ist immer "so ne Sache".
Ich habe sowohl innerhalb Deutschlands als auch von Deutschland nach Portugal die Rückscheine
für mehrere Einschreiben seit Monaten noch nicht erhalten, obwohl die Briefe schon beantwortet
wurden.
Auch "eigenhändig" kann hinderlich sein, wenn der Empfänger einfach die Annahme verweigert,
geht alles zurück an den Absender.
Ein zuverlässiger Anwalt wäre sicherlich die erfolgsversprechendere Alternative.
Gruss, Caxopa
 
ich danke euch leute, ich werde also 2 einschreiben versenden: eins mit einwerfen und das andere mit persönlicher annahme ;-)
und kenne es so, dass man den status im internet sehen und ausdrucken kann (zumindest bei zustellung in Dt).
"nicht zustellbar" ist in meinem fall auch eine variante mit der ich weiter arbeiten kann.
viele gruesse,
dirk
 
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