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Besteuerung Rente in Portugal

PICASSO1001

Amigo
Teilnehmer
Hallo Ihr Lieben.
Wer von Euch hat Erfahrung mit der Besteuerung der Rente aus Deutschland.
Wir haben unseren Wohnsitz in Portugal und müssen unsere Steuererklärung in Deutschland machen. Nach dem Doppelbesteuerabkommem mit Deutschland müssen wir keine Steuer auf unser Rente aus Deutschland in Portugal bezahlen.
Jetzt hat man uns aufgefordert unsere Rente noch einmal in Portugal zu versteuern.
Freue mich über jeden Hinweis :) !!!!!

Liebe Grüße
Georg
 
Hallo Georg,
ich muß ebenfalls in Deutschlang Einkünfte aus Vermietung versteuern und das portugiesische Finanzamt möchte von mir alljährlich wissen wie hoch diese sind. Dazu sende ich Ihnen den Steuerbescheid zu und das wars. Vielleicht ist es bei dir ähnlich und die wollen nur sehen das die Einnahmen bescheuert sind und nicht in Portugal versteuert werden müssen. Ist so eine Idee... habt Ihr denn einen Steuerberater? Damit lässt sich das einfach lösen und ist auch in diesem Fall nicht teuer.
Liebe Grüße
 
Bom dia!
Die Aussage " Nach dem Doppelbesteuerabkommen mit Deutschland müssen wir keine Steuer auf unsere Rente aus Deutschland in Portugal bezahlen" ist leider falsch. Wenn ihr euer Wohnsitz in Portugal habt, dann müsst ihr euer Welteinkommen ( Rente, Pension usw. ) nach dem DBA, welches von Deutschland und Portugal 1980 geschlossen wurde, in Portugal versteuern und nicht in Deutschland.
Liebe Grüße
 
Bom dia!
Die Aussage " Nach dem Doppelbesteuerabkommen mit Deutschland müssen wir keine Steuer auf unsere Rente aus Deutschland in Portugal bezahlen" ist leider falsch. Wenn ihr euer Wohnsitz in Portugal habt, dann müsst ihr euer Welteinkommen ( Rente, Pension usw. ) nach dem DBA, welches von Deutschland und Portugal 1980 geschlossen wurde, in Portugal versteuern und nicht in Deutschland.
Liebe Grüße
Ich nicht. Die portugiesische Steuererklärung meiner Einkünfte aus Deutschland werden von einem namhaften portugiesischen Steuerbüro gemacht. Hier reiche ich zur Vorlage bei der "Autoridade Tributária" nur den Steuerbescheid aus Deutschland über meine Einkünfte ein und werde nicht in Portugal besteuert.
 
Ich nicht. Die portugiesische Steuererklärung meiner Einkünfte aus Deutschland werden von einem namhaften portugiesischen Steuerbüro gemacht. Hier reiche ich zur Vorlage bei der "Autoridade Tributária" nur den Steuerbescheid aus Deutschland über meine Einkünfte ein und werde nicht in Portugal besteuert.
Deine Einkünfte sind aus "Vermietung und Verpachtung". Die werden so gut wie weltweit im Quellenland besteuert. Die portugiesische Finanças prüft aber, ob Du mit Deinem Welteinkommen (auch die aus Vermietung/Verpachtung in DE versteuerten) eventuell die Differenz aus den in DE bezahlten Steuern zu den in PT fälligen (aufs Welteinkommen) steuerschuldig bist (offensichtlich noch nicht).
Das hat natürlich nix mit der Besteuerung von Renten zu tun, ist also offtopic :) ...und Ahnung habe ich auch keine :redface:
 
Wie funktioniert das Doppelbesteuerungsabkommen? Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein Staatsvertrag zwischen zwei Ländern (hier Deutschland und Portugal), das vermeiden soll, dass steuerpflichtigen Personen oder Unternehmen für dasselbe Einkommen in demselben Zeitraum doppelt, also in beiden Ländern, Steuern zahlen. Also wenn in Deutschland Steuern erhoben werden, kann Portugal keine erneute Steuerzahlung auf das versteuerte Einkommen (Rente oder Vermietung und Verpachtung etc.) erheben. Einmal versteuert und gut ist - die Rente wird im Quellenstaat schon versteuert. Am besten einen guten Steuerberater aufsuchen und abklären. Hier sind zu viele Experten unterwegs.
 
Wie funktioniert das Doppelbesteuerungsabkommen? Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein Staatsvertrag zwischen zwei Ländern (hier Deutschland und Portugal), das vermeiden soll, dass steuerpflichtigen Personen oder Unternehmen für dasselbe Einkommen in demselben Zeitraum doppelt, also in beiden Ländern, Steuern zahlen. Also wenn in Deutschland Steuern erhoben werden, kann Portugal keine erneute Steuerzahlung auf das versteuerte Einkommen (Rente oder Vermietung und Verpachtung etc.) erheben. Einmal versteuert und gut ist - die Rente wird im Quellenstaat schon versteuert. Am besten einen guten Steuerberater aufsuchen und abklären. Hier sind zu viele Experten unterwegs.
DBA Artikel 6 & 18 regelt das für unbewegliches Vermögen & Renten - aber ein Steuerberater ist immer gut!
 
Jetzt hat man uns aufgefordert unsere Rente noch einmal in Portugal zu versteuern.
Ich vermute, ihr wurdet aufgefordert eine Steuererklärung für das Jahr x in P abzugeben. In dieser gibt man u.a. auch an, daß man Einkommen für das Jahr x bereits in D eine Erklärung abgegeben hat bzw. ein Steuerbescheid vorliegt.
Danach werdet Ihr wissen, ob in P noch Steuer nachgezahlt werden muß oder nicht.
 
... die Rente wird im Quellenstaat schon versteuert...

Ich schließe mich @Sir Iocra an, das Thema ist schon häufig diskutiert worden, einfach mal die SuFu nutzen! Zum obigen Zitat: In Deutschland (Quellenstaat) wurde die deutsche Rente nach deutschen Gesetzen versteuert. In Portugal gelten aber andere Regeln. Eine Privat- oder Betriebsrente, die in Deutschland, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, nur mit dem Ertragsanteil versteuert wird, ist in Portugal zu 100% steuerpflichtig. Auch die DRV-Rente wird in Deutschland in Abhängigkeit vom Rentenbeginn nicht zu 100% versteuert, in Portugal schon. Last not least: Grundfreibetrag und Progressionsregeln sind auch anders. Kurz gesagt: Die Chance, dass in Portugal aufgrund anderer Regeln auf die deutsche Rente Steuer nachzuzahlen ist, besteht durchaus!
 
Hier mal ein paar Links:
 
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