Hallo Forum!
ich wünsche mir folgende Frage beantwortet
Diesen Satz habe ich gelesen:
„Sie können Ihr Auto nur in dem Land anmelden, in dem Sie leben oder in dem Sie einen ständigen Wohnsitz haben.“
Mein ständiger Wohnsitz ist Deutschland. Hier habe ich meine Wohnung, meine Einkünfte und zahle meine Steuer.
Eine eigene Immobilie und Residencia, sowie Einnahmen habe ich nicht in Portugal.
In Portugal möchte ich aber mein Auto mit dt. Kennzeichen stehen lassen (versichert und TÜV) mit dem Auto fahre ich ca 2 mal nach Deutschland.
Eine Anmedung (Residencia) kann ich und möchte ich auch nicht in Portugal machen, somit dürfte das Auto auch länger als ein halbes Jahr in Portugal stehen.
Mit dem 01.03.2007 ist die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten. Sie löst Teilbereiche der Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ab.
Hauptwohnsitzprinzip anstatt Standortprinzip:
Bislang mussten Fahrzeuge an Ihrem überwiegenden Standort zugelassen werden. Bei Privatpersonen war dies schon bisher in der Regel der Hauptwohnsitz, in machen Fällen jedoch der Nebenwohnsitz. Künftig haben solche Zulassungen ausschließlich auf den Hauptwohnsitz zu erfolgen. Bestandsschutz besteht, soweit sich der bisherige Fahrzeugstandort nicht verändert wird. Nicht betroffen von der Neuregelung sind Zulassungen auf Firmensitze oder Behörden
Sehe ich es richtig, solange ich keine Residencia in Portugal habe, habe ich auch kein Problem mit dem Auto?
Ich würde ggf. die Meldepficht verletzen, sollte ich mich einmal länger als 6 Monate in dem Gastland aufhalten.
bom dia
Ruivo
ich wünsche mir folgende Frage beantwortet
Diesen Satz habe ich gelesen:
„Sie können Ihr Auto nur in dem Land anmelden, in dem Sie leben oder in dem Sie einen ständigen Wohnsitz haben.“
Mein ständiger Wohnsitz ist Deutschland. Hier habe ich meine Wohnung, meine Einkünfte und zahle meine Steuer.
Eine eigene Immobilie und Residencia, sowie Einnahmen habe ich nicht in Portugal.
In Portugal möchte ich aber mein Auto mit dt. Kennzeichen stehen lassen (versichert und TÜV) mit dem Auto fahre ich ca 2 mal nach Deutschland.
Eine Anmedung (Residencia) kann ich und möchte ich auch nicht in Portugal machen, somit dürfte das Auto auch länger als ein halbes Jahr in Portugal stehen.
Mit dem 01.03.2007 ist die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten. Sie löst Teilbereiche der Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ab.
Hauptwohnsitzprinzip anstatt Standortprinzip:
Bislang mussten Fahrzeuge an Ihrem überwiegenden Standort zugelassen werden. Bei Privatpersonen war dies schon bisher in der Regel der Hauptwohnsitz, in machen Fällen jedoch der Nebenwohnsitz. Künftig haben solche Zulassungen ausschließlich auf den Hauptwohnsitz zu erfolgen. Bestandsschutz besteht, soweit sich der bisherige Fahrzeugstandort nicht verändert wird. Nicht betroffen von der Neuregelung sind Zulassungen auf Firmensitze oder Behörden
Sehe ich es richtig, solange ich keine Residencia in Portugal habe, habe ich auch kein Problem mit dem Auto?
Ich würde ggf. die Meldepficht verletzen, sollte ich mich einmal länger als 6 Monate in dem Gastland aufhalten.
bom dia
Ruivo