AW: Arbeitslos in Portugal
Hallo Pentelia,
ich habe gerade eine aktuellen Artikel von
Sie müssen registriert sein, um bestimmte Links zu sehen
gefunden:
O período de descontos mínimo para ter direito ao subsídio foi alargado: precisa de 450 dias de trabalho (15 meses) nos 24 meses anteriores ao desemprego. No caso do subsídio social de desemprego, o prazo de garantia é de 180 dias (6 meses) nos últimos 12 meses. Além disso, o rendimento por cada membro do agregado familiar ou per capita deve ser inferior ou igual a 80% do salário mínimo nacional (322,40 euros em 2007).
Das bedeutet, dass man in den 24 Monaten vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit mind. 15 Monate gearbeitet haben muss. Wenn man in den letzten 12 Monaten 6 Monate gearbeitet hat, bekommt man eine Art von Sozialhilfe, falls das Haushaltseinkommen pro Person unter 80% des Mindestlohn liegt.
Die Dauer für die Arbeitslosengeld gezahlt wird hängt davon ab, wie lange man vorher gearbeitet hat.
Noch mehr detaillierte Infos gibt es
Sie müssen registriert sein, um bestimmte Links zu sehen
.
Wichtig ist auf jeden Fall, dass Dir die Firma ein Dokument ausstellt, dass Du entlassen wurdest. Bei Eigenkündigung besteht nämlich gar kein Anrecht auf Arbeitslosengeld.
Ich drücke Dir die Daumen, dass es nicht so weit kommt!
LG
Iris