• Gäste können im PortugalForum zunächst keine Beiträge verfassen und auch nicht auf Beiträge antworten. Das klappt nur, wenn man registriert ist. Das ist ganz leicht, geht schnell und tut nicht weh: Registrieren. Und dann verschwindet auch dieser Hinweis ...

Arbeitserlaubnis für Nicht-EU Ehefrau

zuwewe

Amigo
Teilnehmer
Arbeitserlaubnis für Nicht-EU Ehefrau Hallo zusammen,

Ich möchte die erfahrenen Expats an dieser Stelle um ihren Rat bitten.

Demnächst werde ich von meinem Arbeitgeber nach Portugal entsandt. Meine Frau ist nicht EU-Ausländerin und möchte ebenfalls in Portugal arbeiten.

Nach der EU-Freizügigkeitsrichtlinie, die auch in portugiesisches Gesetz umgesetzt wurde (Law n.º 37/2006), hat sie als Ehegattin (auch Nicht-EU Staatsbürger) grundsätzlich das Recht sich in Portugal aufzuhalten und dort auch zu arbeiten.

Jetzt wurde mir gesagt, dass folgende Voraussetzungen für eine Arbeitsaufnahme meiner Frau gegeben sein müssen:
- Deutscher Aufenthaltstitel der Ehefrau (entspricht gültiges Visa)
- Registrierung des Ehemanns in Portugal
- Residence Card der Ehefrau

Für die Beantragung einer Residence Card für meine Frau seien wiederum folgende Unterlagen notwendig:
- gültiger Pass der Ehefrau
- Eheschließungsurkunde
- Registerbestätigung des Ehemanns

Darüber hinaus habe ich verstanden, dass es für mich selbst (EU-Bürger) ausreicht, die Residence Card während der ersten 3 Monate meines Aufenthalts in Portugal zu beantragen. D.h. ich kann schon anfangen zu arbeiten und mich währenddessen um die Papiere kümmern.

Jetzt meine Fragen:
(1) Sind die obigen Informationen so korrekt?
(2) Ist die Residence Card eine zwingende Voraussetzung, dass meine Frau ihren Job antreten kann, oder gilt (wie für mich auch) die Regel, dass die Residence Card innerhalb der ersten drei Monate beantragt werden muss?
(3) Sollte wirklich zuerst eine Residence Card vorliegen müssen: Wie lange muss ich für die Ausstellung rechnen?

Vielen Dank schon mal und Gruss

Zuwewe
 
AW: Arbeitserlaubnis für Nicht-EU Ehefrau

Nach der EU-Freizügigkeitsrichtlinie, die auch in portugiesisches Gesetz umgesetzt wurde (Law n.º 37/2006), hat sie als Ehegattin (auch Nicht-EU Staatsbürger) grundsätzlich das Recht sich in Portugal aufzuhalten und dort auch zu arbeiten.

Jetzt wurde mir gesagt, dass folgende Voraussetzungen für eine Arbeitsaufnahme meiner Frau gegeben sein müssen:
- Deutscher Aufenthaltstitel der Ehefrau (entspricht gültiges Visa)
- Registrierung des Ehemanns in Portugal
- Residence Card der Ehefrau

Als wir 2000 von Brasilien hierher gezogen sind, hatte meine Frau nichts von all dem. Da das portugiesische Konsulat in São Paulo eine einzige Katastrophe* war, haben wir für sie dort nicht einmal ein Visum beantragt. Sie ist einfach als Touristin eingereist und damals war es auch kein Problem. Allerdings ist es gut möglich, daß die Portugiesen heute nicht mehr so nonchalant ein Auge zudrücken. Im Prinzip stimmt es aber: Als Ehefrau eines EU-Bürgers hat sie automatisch dieselben Rechte.

* Ungelogen: du mußtest dich dort in der Nacht anstellen, um morgens reinzukommen und dann ein Nümmerchen für den nächsten Tag zu ziehen! Mit der Nummer mußtest du dich dann in der nächsten Nacht wieder anstellen. Und diese Schlangen wurden damals regelmäßig überfallen.
 
AW: Arbeitserlaubnis für Nicht-EU Ehefrau

Hi Zuwewe,

auf dem Portal SEF steht unter Punkt



(2) Ist die Residence Card eine zwingende Voraussetzung, dass meine Frau ihren Job antreten kann, oder gilt (wie für mich auch) die Regel, dass die Residence Card innerhalb der ersten drei Monate beantragt werden muss?
Beim Aufenthalt ist es kein Problem,da kann deine Frau auch innerhalb von 3 Monaten die cartão de residência beantragen.

Wie es mit arbeiten aussieht, dazu habe ich jetzt nichts gefunden.

Aber vielleicht findest du ja noch etwas auf der Seite, so gut kann ich auch kein portugiesisch.

Vielleicht findest du hier noch was dazu:

 
AW: Arbeitserlaubnis für Nicht-EU Ehefrau

Ich denke mal dass es zwischen Brasilien und Portugal spezielle Regelungen gibt, die diese Prozesse vereinfachen. Meine Frau ist aber mexikanische Staatsangehörige.

Trotzdem Danke für die Rückmeldung
 
AW: Arbeitserlaubnis für Nicht-EU Ehefrau

Hi Zuwewe,

auf dem Portal SEF steht unter Punkt




Beim Aufenthalt ist es kein Problem,da kann deine Frau auch innerhalb von 3 Monaten die cartão de residência beantragen.

Wie es mit arbeiten aussieht, dazu habe ich jetzt nichts gefunden.

Aber vielleicht findest du ja noch etwas auf der Seite, so gut kann ich auch kein portugiesisch.

Vielleicht findest du hier noch was dazu:


Korrekt, der Aufenthalt ist definitiv überhaupt kein Problem. Die Arbeitsgehmigung im Grunde ja auch nicht. Sie hat nach EU-Recht definitiv einen Anspruch darauf. Das Problem ist nur das Timing. Wie lange dauert das und welcher adminisitrativer Aufwand ist damit verbunden.

Ich habe jetzt gehört, dass die Beantragung der Arbeitserlaubnis bis max 2 Monate dauert. Grundsätzlich sind hier keine Hindernisse zu erwarten. Aber Voraussetzung und Teil der Antragsdokumente ist die Residence Card des Ehemannes (=mir). Nur diese bekomme ich üblicherweise erst nach 90 Tagen in Portugal. Das würde bedeuten, ich muss fast 3 Monate auf meine Residence Card warten, dann kann ich die Anträge für meine Frau einreichen und nach zwei weiteren Monaten hat sie dann letztendlich das Recht zu arbeiten. Das heisst sie muss fast ein halbes Jahr warten. Und das obwohl sie schon ein festes Jobgebot in Portugal hat.

Bin ratlos. Weiss jmd ob die Behörden unkonventionell arbeiten und evtl eine Bestätigung meines Arbeitgebers über meinen Arbeitsvertrag und Residence in Portugal als Ersatz akzeptieren bis die offizielle Residence Card vorliegt?
 
AW: Arbeitserlaubnis für Nicht-EU Ehefrau

ich denke, ohne die genaue juristische prozesse zu kennen, das das logischste wäre:
1. als erstes antrag auf die residence card - aufgrund deiner residencia de trabalho.
2. anschliessend antrag auf arbeitserlaubnis!
es sei denn, deine frau hat schon eine Arbeit... dann müsste sie parallel verfahren, nehme ich an.

wie gesagt, das klingt für mich logischer und wird in den ländern, wo ich gelebt hab, so gehandhabt.:)
 
AW: Arbeitserlaubnis für Nicht-EU Ehefrau

Bin ratlos. Weiss jmd ob die Behörden unkonventionell arbeiten und evtl eine Bestätigung meines Arbeitgebers über meinen Arbeitsvertrag und Residence in Portugal als Ersatz akzeptieren bis die offizielle Residence Card vorliegt?

das ist die Frage!! und das können hier die in P lebenden Foristen am besten beantworten.

denk aber daran: deine Frau unbedingt gleich nach Ankunft in P anzumelden, wenn ihr nicht in einem Hotel wohnt. Eine Freundin aus Guatemala musste eine Strafe von 40 EUR bezahlen, weil sie sich nicht innerhalb der ersten 3 Tage offiziell angemeldet hatte! das hatte kein Mensch hier am Flughafen gesagt... nur duch Zufall hat sie davon erfahren und wurde gleich zur Kasse gebeten. Wäre sie von der Polizei ohne Anmeldung erwischt hätte sie die volle Strafe 80 EUR bezahlen müssen.

wenn ihr jedoch im Hotel die ersten Tagen verbringt, ist dies erledigt, weil die Hotels die Namender nicht-EU-Personen selbst anmelden!

viel Glück!
 
AW: Arbeitserlaubnis für Nicht-EU Ehefrau

Wenn sie schon ein Stelle hat, würde ich das schon von aus versuchen zu regeln.


Nicht EU-Bürger brauchen abhängig von Ihrem Herkunftsland ein Einreisevisum. Bereits bei der Einreise müssen sie eine Arbeitsstelle nachweisen können. Ihre Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis wird dann auf die Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses beschränkt. Informationen über Visa und Einreisebedingungen erhalten Sie in der portugiesischen Botschaft Ihres Heimatlandes.

Demnach müsste sie ja schon von hieraus (Portugiesische Botschaft) für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses eine Arbeitserlaubnis bekommen.
 
AW: Arbeitserlaubnis für Nicht-EU Ehefrau

Hier steht auch noch etwas:



darin heißt es:

Ihre Frau könnte ohne weiteres nach Portugal mitkommen und dort eine Arbeit aufnehmen. Sie hätte dann in Portugal ein an Ihren Aufenthalt angekoppeltes "abgeleitetes" Aufenthaltsrecht, das so lange bestünde, wie Sie selbst eine Aufenthaltsgenehmigung hätten.
 
AW: Arbeitserlaubnis für Nicht-EU Ehefrau

Noch eine Frage:

Muss meine Nicht-EU Ehefrau (Mexiko) vorab ein Visum beim Konsulat in Deutschland beantragen um mich nach Portugal zu begleiten?

Ich war immer der Meinung, das sei nicht notwendig, da sie ja einen Aufenthaltstitel für Deutschland hat und durch ihren Status als Ehefrau. Außerdem war ich der Meinung, dass sie zunächst mit Touristenvisum einreisen kann und dann vor Ort (parallel mit mir) die Aufenthaltserlaubnis und die Arbeitserlaubnis beantragen kann.

Ich wäre hier über evtl Erfahrungen dankbar, da ich nicht nach Portugal reisen möchte und dann meine Frau wieder für mehrere Wochen zurückgeschickt wird, um ein Visum über das Konsulat zu beantragen.

Habe auch schon mit dem Konsulat gesprochen. Die meinten, dass meine Ehefrau eigentlich ein Visum von Deutschland aus beantragen muss, da sie ja nicht EU-Ausländerin ist. Auf der anderen Seite sagten sie aber auch, dass es evtl direkt in Portugal zu regeln wäre, weil ich dort arbeite und aufgrund meines renommierten Arbeitgebers, etc. Sehr sicher klangen diese Aussagen aber nicht.
 
AW: Arbeitserlaubnis für Nicht-EU Ehefrau

Ich denke mal dass es zwischen Brasilien und Portugal spezielle Regelungen gibt, die diese Prozesse vereinfachen. Meine Frau ist aber mexikanische Staatsangehörige.

Nein, da gab's - zumindest damals - keine spezielle Regelung. Tatsächlich hörte man schon zu der Zeit viele Klagen von Brasilianerinnen, die bei der Einreise - wegen eines gewissen vorauseilenden Rufs - Schwierigkeiten hatten.


Ich war immer der Meinung, das sei nicht notwendig, da sie ja einen Aufenthaltstitel für Deutschland hat und durch ihren Status als Ehefrau.

Sie hat also schon einen Aufenthaltstitel in Deutschland? Ich dachte nach deiner Anfrage, ihr wolltet von Mexiko nach Portugal ziehen (da hätte sie dann - wie auch Brasilianer - pro forma ein Visum zur Einreise gebraucht). Aber mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland braucht sie da wirklich kein Visum mehr. Sie hat durch die Heirat denselben Status wie ein EU-Bürger. Euren Ehestatus müßt ihr natürlich durch die entsprechenden Dokumente belegen.
 
AW: Arbeitserlaubnis für Nicht-EU Ehefrau

Also in Wirklichkeit ist es so, dass wir Mitte Dezember in Deutschland heiraten werden (insofern ist handelt es sich um meine zukünftige Ehefrau). Aber mit der Heirat in Deutschland bekommt sie den Aufenthaltstitel und auch eine internationale Eheschließungsurkunde.

Ab Januar soll es dann nach Portugal gehen. Deswegen wäre es auch ein Problem, wenn vorher noch ein Visum beantragt werden müsste. Das kann ich erst nach der Heirat machen und dann wird die Zeit zu knapp.
 
AW: Arbeitserlaubnis für Nicht-EU Ehefrau

Hallo zuwewe,

hier kannst du es noch mal nachlesen:
Auswärtiges Amt


# Drittstaatsangehörige, die über ein von einem Staat, der den Schengen-Besitzstand vollständig anwendet (siehe unten) ausgestelltes, in der räumlichen Gültigkeit nicht beschränktes Visum (Besuchs- und Geschäftsaufenthalte von bis zu drei Monaten pro Halbjahr sowie Transit- und Flughafentransitvisa) verfügen, dürfen sich im Rahmen der Gültigkeit und des Zwecks der Visa auch in den anderen Schengen-Vollanwenderstaaten aufhalten; bei Passieren der Binnengrenzen unterliegen auch sie keinen Kontrollen.

# Alle Angehörigen dritter Staaten, die sich mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung legal in einem Schengen-Vollanwenderstaate aufhalten, können mit einem gültigen Reisepass visumfrei bis zu 3 Monaten pro Halbjahr in die anderen Schengen-Vollanwenderstaaten reisen.
 
Zurück
Oben