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183 Tage Aufenthaltsregel

Seefahrer323

Amigo
Teilnehmer
Hallo liebes Forum,
meine Frage ist sehr speziell, aber evtl. hat ja jemand genauere Kenntnisse.

Wegen der 10 Jahre Steuerfreiheit auf Einkommen würde ich gerne meinen festen Wohnsitz nach Portugal verlegen.
Ich bin Seefahrer, bei einer deutschen Reederei unter dt. Flagge angestellt und etwa die Hälfte des Jahres auf See (internationale Fahrt) und die Hälfte des Jahres in Deutschland. Wenn ich jetzt meinen Wohnsitz nach Portugal verlege, werde ich wahrscheinlich nicht ganz die 183 Tage Aufenthaltsregel erfüllen können.
Dazu hätte ich folgende Fragen:
1. Habe ich überhaupt die Chance in den Genuss der Steuerfreiheit zu kommen?
2. Ist für mich überhaupt die 183 Tage Aufenthaltsregel gültig ist, da ich ja bei Umzug nach Portugal keinen anderen festen Wohnsitz habe.
3. Muss man zum Nachweis des festen Wohnsitzes eine Immobilie erwerben, oder reicht auch Miete?
4. Ich sehe das doch richtig, dass ich dann für die kompletten Einkünfte aus Deutschland steuerbefreit wäre und nicht nur für diejenige Zeit in denen ich mich in Portugal aufhalte?

Vielen Dank
Seefahrer323
 
hallo Seefahrer,

eine recht spezielle Frage-wahrscheinlich solltest du da am besten einen Steuerberater in PT fragen. Vielleicht gibt dir jemand einen Tip für einen Steuerberater der sich mit Ausländern auskennt.

Übrigens ... für welche Reederei fährst du ? Es gibt ja nicht mehr so viele Reedereien die Deutsches Personal haben.

gruss
Hans
 
ich bin da auch kein Spezialist und wie Hans schon geraten hat, frag einen Spezialisten, weil das Thema ist doch wirklich speziell.
Trotzdem, meine Gedanken dazu:
Zu Frage 1. Ich weiß nicht so wirklich, welche 10 jährige Steuerbefreiung du genau meinst aber wenn es um den Status "Residente nao habitual" geht, glaube ich, dass du die Voraussetzungen nicht erfüllst und damit nicht in den Genuß der Steuerbefreiung kommen könntest. Lies selbst:
und

2. Diese 183 Tg Regelung ist eine Regelung nach der spätestens etwas passieren muss. Wenn, wie in deinem Fall, ein Umzug erfolgen würde mit dem klaren Ziel, dauerhaft in Portugal ansässig zu sein, kannst du alles notwendig sofort erledigen und einleiten.

3. Eigentumserwerb ist nicht zwingend notwendig als Residente nao habitual, es geht auch mit einem Mietverhältnis.

4. Grundsätzlich, wenn du deinen steuerlichen Wohnsitz in Deutschland abmeldest und ihn in Portugal anmeldest, wirst du in Portugal mit allen weltweit erzielten Einkünften steuerpflichtig. Als Residente nao habitual verzichtet der portugiesiche Staat lediglich für die ersten Jahre darauf, diese Steuern zu erheben. Die Befreiung von der Steuer für das in Deutschland erworbene steuerpflichtige Einkommen muss dann auch mit den zuständigen Steuerbehörden in Deutschland abgeklärt werden. Automatisch wird das erst einmal nicht erfolgen, die Befreiung muss auch hier beantragt werden und wird überprüft.

Soweit meine laienhafte Sichtweise deiner Lage und noch einmal der Ratschlag, keine Maßnahmen zu ergreifen ohne fachliche Beratung.
 
Hallo Seefahrer, so weit ich informiert bin, ich das nur für Rentner und nur für bestimmte Arten von Einkünften. Ein Umzug nach Portugal lohnt sich trotzdem...

vito
 
Moin Seefahrer,
ich denke das funktioniert so wie du es dir vorstellst.
Ist einfacher wie man denkt. Wichtig ist allerdings dass du vor der Anerkennung keine Geschäfte mit Steuerpflicht in Portugal abgewickelt hast.
Die Steuerbefreiung gilt nur für das Einkommen welches du im Ausland (D.) erzielt hast. Für Einkünfte in Portugal (z.B. Miete) bleibst du steuerpflichtig.
Das deutsche Finanzamt gibt sich mit einer Kopie der port. Steuererklärung zufrieden und stellt dich im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens von der Steuer frei. Dein Arbeitgeber zahlt dann Brutto für Netto an dich aus. Der Soli fällt auch weg.:hurra.gif:
Die port. Steuererklärung kann man einfach online abwickeln und sollte mit einem Nullerbescheid enden.
Es ist wirklich so dass dir die Republik Portugal für 10 Jahre die Steuer schenkt, mit der Option dass es eine Verlängerung gibt.
Wenn nicht kannste ja wieder nach D. ziehen. Der Witz an der Geschichte ist, dass dies 100% legal ist.
Was ich geschrieben habe gilt ausschliesslich für Deutsche. Habe keine Ahnung wie das in Austria und bei den Eidgenossen gehandhabt wird. Für Holländer gilt es nicht,da die Dutchman kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Portugal haben.

Gruss
Nassauer
 
@ Hans, Sobreiro, Vito, Nassauer
Vielen Dank für die Antworten!
Ich fahre für "German-Tanker-Shipping", wie richtig festgestellt eine von immer weniger Reedereien die noch dt. Personal haben.

Es müsste das ""Residente nao habitual" sein, ich bin durch den Bericht " " darauf aufmerksam geworden wo u.a. folgendes geschrieben steht:

Zitat:
Wer nach Portugal zieht, seinen Lebensunterhalt jedoch im Ausland verdient, wird genauso wie die Rentner für zehn Jahre von der Steuer befreit, zudem vergibt das Land spezielle Visa an Ausländer, die große Summen Geld investieren oder in Portugal Jobs schaffen.

Hab jetzt schon verschiedenes im Netz gefunden, von Steuerfreiheit, bis zu 20 % Tax-Flat in ausgewählten Berufen, wo jedoch mein Beruf nicht aufgeführt ist.

@ Nassauer
So hatte ich das zumindest gehofft :-), bin mir aber nicht sicher ob das wirklich so ist. Nimmst du persönlich das Programm in Anspruch?

Ansonsten wäre ich für einen Tip zwecks eines Steuerberaters sehr dankbar, der darüber Bescheid wissen könnte. Kommunikation müsste Deutsch oder Englisch sein.


Vielen Dank und Grüße aus Deutschland!
Seefahrer323
 
Für Holländer gilt es nicht,da die Dutchman kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Portugal haben.
Hi Nassauer,
Nassauer, du benützt zwar den Namen hast offensichtlich vom nassauischen Gedankengut, das einem richtigen Holländer zu Eigen ist, gar nichts. Ein Holländer würde von Amsterdam nach München über Hamburg fahren wenn er 1,10€ sparen könnte. Dem portugiesischen oder dem niederländischen Finanzamt nur einen Cent zu schenken wäre ein Horror für ihn und ich weiss wo von ich spreche.
Natürlich gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen NL und P. Gerade heute habe ich ein Schreiben vom niederländischen 'Belastingsdienst' erhalten mit der Mitteilung, dass man 8 Wochen für eine Entscheidung über meine Steuerfreiheit in NL auf Basis des DBA's benötigt.
Hartelijke spaarzame groetjes
Johan
 
Hallo Dutchman,
hast natürlich recht, es gibt ein Steuerabkommen mit den Niederlanden. Ich bin tatsächlich einem Unfug verbreitentem Höllander aufgesessen.
Werde künftig keinem dieser Burschen mehr trauen.:frown2:
Deine Ansichten zum Geiz deiner Landsleute werden sicher von so machem hier geteilt.;)

Gruss
Nassauer
 
Hi Nassauer,
Nassauer, du benützt zwar den Namen hast offensichtlich vom nassauischen Gedankengut, das einem richtigen Holländer zu Eigen ist, gar nichts. Ein Holländer würde von Amsterdam nach München über Hamburg fahren wenn er 1,10€ sparen könnte. Dem portugiesischen oder dem niederländischen Finanzamt nur einen Cent zu schenken wäre ein Horror für ihn und ich weiss wo von ich spreche.
Natürlich gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen NL und P. Gerade heute habe ich ein Schreiben vom niederländischen 'Belastingsdienst' erhalten mit der Mitteilung, dass man 8 Wochen für eine Entscheidung über meine Steuerfreiheit in NL auf Basis des DBA's benötigt.
Hartelijke spaarzame groetjes
Johan
Boa noite,

Da ich in NL wohne und arbeite freue ich mich auch ueber dieses Doppelbesteuerungsabkommen. Lass uns wissen was der Belastingdienst dazu gesagt hat, auch wenn es lange dauert bis der sich meldet (was mich nicht wundert). Gibt es in der Zwischenzeit eine Zwischenloesung z.B. keinen Steuerabzug oder wird man die in den 8 Wochen gezahlten Steuern zurueckerstatten? Ich nehme an man muss sich in NL dafuer abmelden und in PT anmelden, baut man trotzdem seine AOW Ansprueche weiterhin auf?

Sorry wenn ich den Threat jetzt Orange ausmale, ich freu mich halt dass es auch Hollaender gibt die was ueber das Thema sagen koennten :-)
 
Goede avond
Zu deinen Fragen:
1) Definitive Antwort habe ich noch nicht erhalten.
2) Die Steuer wird weiterhin abgezogen ( Wir Holländer agieren ja nach dem Motto: Was man hat, hat man !)
Ich schätze, dass es in NL wie in D ein Amt gibt, das sich um internationale Steuerangelegenheiten kümmert und an das man sich zB in D wenden muss um die Steuer erstattet zu bekommen.
3) 1. Du musst in NL abgemeldet sein
2. Es muss eine Steuerresidenzerklärung des portugiesischen FA's vorliegen= Download von Portal das Finanças
3) Wenn du im Ausland für eine NL-Firma arbeitest besteht u.U. die Möglichkeit deine AOW weiter aufzubauen. Ansonsten: No money, no love!!

Sicher ist es wichtig den Vertrag zwischen P und NL und insbesondere Artikel 18 dieses Vertrags durchzulesen, denn mit der Versteuerung von Renten, Pensionen etc. gibt es Unterschiede zu dem DBA zwischen P und D.

Eine Beratung durch einen niederländischen 'Belastingconsulent' hier in P oder in NL ist sehr empfehlenswert.
Zuständig ist das 'Belastingkantoor Buitenland' in 6401 DJ Heerlen
Johan
PS Es geht in diesem Thread ja um die Versteuerung in P. Welche Farbe das Herkunftsland der Kohle hat ist irrelevant ;)
 
Hallo,

zurück zu Seefahrer-Frage:
Meiner Ansicht nach geht das nicht so wie er es vorhat.
Er könnte sich in -P- beim Finanzamt anmelden, wenn er einen Mietvertrag hat. Das wäre einfach und wird auch nicht weiter kontrolliert.
Dann könnte er den Sonderstatus residente não habitual beantragen.
Um in den Genuss einer Steuervergünstigung oder gar -befreiung zu kommen, müsste er einen der aufgeführten Berufe von "erhöhtem Wert" ausüben.
Siehe hier aufzählung Seite 5 und 6 :
Ich sehe da keine Seeleute.
Selbst wenn er einen der dort aufgeführten Berufe ausüben würde, würden die Einkünfte mit 20% pauschal besteuert.
Sie wären nur steuerfrei, wenn sie aus einem der aufgeführten Berufe stammen, das Einkommen als nicht aus portugiesischer Quelle angesehen wird UND es laut Doppelbesteuerungsabkommen ( hier D - P ) in dem anderen Land (hier -d) besteuert werden könnte.

Also alles an viele Bedingungen geknüpft, die hier nicht zutreffen.
Das ist meine laienhafte Bewertung.

LG
Henning
 
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