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Was bitte ist der Einheitswert bei Grundstücken ( Grundsteuer )

peter62

Admirador
Teilnehmer
Hallo, wer bitte weiß, nach welchen Kriterien der sogenannte Einheitswert der zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen wird, bemessen wird?
Auszug aus einer Berechnungsgrundlage:
...Bei ländlichen Anwesen beträgt die Grundsteuer 0,8 % des Einheitswertes. Bei städtischen Grundstücken beträgt die Grundsteuer zwischen 0,3-0,5 % des Einheitswertes. ..
LG
Peter
 
Hallo Peter,

bei Wikipedia gibt es einen Artikel dazu. Vielleicht hilft er Dir weiter. Der Link:

Viele Grüße
Klaus

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Hallo Klaus,danke für den Link. Grundsätzlich ja schon mal eine Info.

Hallo HJV,
auch danke an dich für deinen Hinweis. Allerdings habe ich jetzt dort fast 1 Stunde vergeblich versucht rauszubekommen, nach welchen Kriterien in Portugal der Einheitswert bemessen wird. Die %tuale Erhebung war mir aus einem hier verlinkten Artikel zur Grunderwerbsteuer bekannt. Allerdings finde ich nirgendwo, nach was das in der Tat wirklich bemessen wird. Der Kaufpreis als solches scheint es ja nicht zu sein. Die Erhebungssätze scheinen mir auch, ich habe jetzt mal exemplarisch Bezirk Coimbra, Bezirk Porto, Bezirk Castelo Branco und Bezirk Faro und Bezirk Lisboa verglichen, so ziemlich landesweit gleich zu sein. Bei ländlichen Grundstücken ÜBERALL 0,8% vom Einheitswert:angst: ...Wie komme ich an den Einheitswert, wie wird der berechnet?:fies: Bei städtischen Grundstücken zwischen 0,5% und 0,7% meist jedoch 0,7% und bei den nach dem 01.04.2004 neu bewerteten städtischen Grundstücken zwsichen 0,2% und 0,4%

Also alles so ziemlich in einer Bandbreite.

Was ich allerdings in der von dir verlinkten Suche erfahren habe ist, das einige Forianer sagen, hier oder dort ist es viel viel teurer mit der Grundsteuer als dort oder da.Das kann ja im Prinzip nach den Steuervorgaben nicht stimmen, das es in einer Region großartig teurer wäre, als wenn das gleiche Objekt in einem anderen Bezirk stehen würde.

Also richtig schlau wurde ich aus der verlinkten Suche nicht, schon gar nicht hat es mir meine Frage erklärt.

Vielleicht schafft das ja jemand anders:redface:

LG

Peter
 
Hallo Peter,

in der portugiesischen Version bei Wikipedia ist einiges zum portugiesischen und zum brasilianischen Recht erklärt: Außerdem gibt es eine Seite zur Berechnung:

Wenn ich mir die Kriterien für die Bewertung des Einheitswertes ansehe, kann ich mir eigentlich nur vorstellen, dass die Ermittlung des Einheitswertes nur vor Ort, also bei den zuständigen Gemeinden erhoben werden kann. Die entsprechende Steuer kommt - wenn ich den Artikel richtig verstanden habe - ausschließlich den Gemeinden zugute.

Was die Diskussionen über zu hohe Steuern betrifft, gibt es wohl zwischen Eigentümern und Stadtverwaltungen unterschiedliche Vorstellungen über die Höhe des dort festgelegten Einheitswertes. Die Eigentümer sind der Meinung, dass die Verwaltung aufgrund einer zu hohen Festlegung des Einheitswertes zu viel Steuern kassiert.

Viele Grüße
Klaus

Aventura Sotavento's albums on Flickr
 
Hallo Klaus, abermals Dank für deine erweiterte Auskunft. Buddha hilf, deine verlinkte Seite zur Berechnung ist bestimmt toll, aber zumindest zur Zeit, kann ich wohl nur 5 Brocken portugiesisch:confused: Meine anderen Fremdsprachenkenntnisse nutzen mir bei dem Verstehen dieser bestimmt interessanten Seite leider nicht viel:pssst:

Schön wenn die zu erhebende Grundsteuer wenigstens komplett den Gemeinden in denen sich ein Objekt befindet zukommt.

Gibt es diese verlinkte Seite auch irgendwie in deutsch zu lesen, außer mit der brachial schlechten Google Übersetzung?

Ansonsten traue ich mich einfach mal dich frech zu fragen:
Könntest du das eruieren anhand der Webseite? Dann würde zumindest die Möglichkeit bestehen, das du mir dabei helfen könntest.

LG, noch aus Ungarn:hurra.gif:

Peter
 
Hallo Peter,

unter findest du einige Infos zur Berechnung des Einheitswertes. Du musst runter scrollen bis:► DEZEMBER 2012: Steuern und Immobilien im Jahr 2013

Gruß Heike
 
Hallo Peter,
die Grundsteuer ist ein Prozentsatz (Höhe kann in bestimmtem vorgegebenem Rahmen von der Gemeinde festgelegt werden) des vom Finanzamt nach einer bestimmten Formel berechneten Wertes (valor tributário) der Immobilie. Dabei spielen Grundstücksgröße, bebaute Fläche (Wohnraum, andere Nutzfläche), Lage, Alter der Immobilie und sog. Komfortfaktoren (Heizung, Schwimmbad, Sonneneinstrahlung) eine Rolle. Die Berechnungsformel und die Erklärung der Faktoren findet man auf der Seite des Finanzamtes. Größe+Lage sind eigentlich die wichtigsten Faktoren.
Iris
 
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