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Alles klar, aber dennoch, mit Bezug auf das Thema, wüsste ich nicht, wie ich es für mich lösen könnte, wenn ich, ein paar Wochen im Jahr Urlaub in PT mache und dazu eine Karre vor Ort (könnte ja auch ein Moped sein) angemeldet habe. Ich denke, das ist ein Grenzfall. Bin ja dann auch nicht Resident und kann also auch nix kostenlos "einführen". Irgendwie fällt man da durch das Regelwerk. Der Anbieter des Stellplatzes kann meiner Meinung nach jedenfalls so oder so nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn ich ne Wohnung vermiete, und dort Drogen verkauft werden, komme ja auch nicht ich in den Knast, sondern der Dealer und seine Mitwisser, um mal einen krassen Vergleich zu machen.
 
Alles klar, aber dennoch, mit Bezug auf das Thema, wüsste ich nicht, wie ich es für mich lösen könnte, wenn ich, ein paar Wochen im Jahr Urlaub in PT mache und dazu eine Karre vor Ort (könnte ja auch ein Moped sein) angemeldet habe. Ich denke, das ist ein Grenzfall. Bin ja dann auch nicht Resident und kann also auch nix kostenlos "einführen".

Ich weiß nicht ob das ein Grenzfall ist ... eigentlich ist die Regel doch einfach, wenn Du nicht einwanderst dann kannst Du keinen Wagen kostenlos mitbringen, aber trotzdem darfst du nicht einen Wagen mit ausländischem Kennzeichen mehr als 183 Tage in PT lassen. Ich finde diese Regel im Grunde sehr einfach :-)

Das das im Zweifel teuer wird ist klar, ich wollte eigentlich auch meinen MG TF mitnehmen und habe mir dann statt dessen einen Citroën Catus gekauft und eingeführt. Aber ich finde eben nicht das „es ist mir zu teuer“ ein Argument ist. Dann wüsste ich auch noch andere Dinge die ich gerne machen würde um mehr Geld zu haben :-)

Der Anbieter des Stellplatzes kann meiner Meinung nach jedenfalls so oder so nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn ich ne Wohnung vermiete, und dort Drogen verkauft werden, komme ja auch nicht ich in den Knast, sondern der Dealer und seine Mitwisser, um mal einen krassen Vergleich zu machen.

Ich weiß es nicht .... und selbst wenn man am Schluss „nur“ Diskussionen mit der Policia hat ... das wäre es mir nicht wert und da womöglich reinzugeraten ohne das man weiß warum .... das will glaube ich keiner.

Gruß
Hans
 
Also darf man ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug nicht über einen längeren Zeitraum auf einem privaten Gelände parken? Ach in Deutschland nicht? Wo steht das?
Ich würde unseren europäischen Freunden jederzeit erlauben ihr Fahrzeug bei uns abzustellen, zugelassen oder nicht....
Und Steuerhinterziehung? Ich zahle doch Steuern und Versicherung für die Karre!
Da ich Deutscher bin kriege ich den wohl auch nicht in Portugal zugelassen....
Fakt ist wohl, es weiß keiner einen Stellplatz?
 
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Wenn das Fahrzeug irgendwo auf einem Stellplatz "parken" (abgestellt) steht, aber weiterhin mit ausländischem (deutschem) Kennzeichen versehen ist, muss es ja auch logischerweise versichert sein und (deutschen) TÜV haben.
Ansonsten wäre es ein abgemeldetes Auto, und müsste bei erneuter Benutzung eben im (neuen) Land zugelassen und versichert werden.
 
Mein Gott, wie naiv kann man sein?

Natürlich darf man sein Auto im Ausland auf privaten Gelände parken.
In Portugal darf ein ausländisches Fahrzeug aber nur max. 183 Tage sein, sonst gibt es eine Strafe wegen Steuerhinterziehung, denn danach muss das Fahrzeug in Portugal zugelassen werden, was eine relativ hohe Zulassungssteuer kosten kann.
Das steht in den portugiesischen Steuergesetzen, man kann danach googeln.
Du zahlst aber keine Steuern in Portugal für die "Karre" sondern in Deutschland. Ergo Steuerhinterziehung in den Augen des port. Finanzamtes.
Natürlich kann man als Deutscher ein Auto in Portugal zulassen, man muss nur die Zulassungssteuer bezahlen, wenn man nicht gerade umgezogen ist und deswegen das Fahrzeug als Umzugsgut Zulassunsgfrei ummelden kann.

Es gibt kommerzielle Stellplätze, kann man auch googlen. Die kosten aber reichlich Geld und ändern nichts an der Steuerproblematik.
 
Also darf man ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug nicht über einen längeren Zeitraum auf einem privaten Gelände parken? Ach in Deutschland nicht? Wo steht das?
Ich würde unseren europäischen Freunden jederzeit erlauben ihr Fahrzeug bei uns abzustellen, zugelassen oder nicht....
Und Steuerhinterziehung? Ich zahle doch Steuern und Versicherung für die Karre!
Da ich Deutscher bin kriege ich den wohl auch nicht in Portugal zugelassen....
Fakt ist wohl, es weiß keiner einen Stellplatz?
Sorry ... aber mit der Einstellung würde ich in Deutschland bleiben ... macht dirvund deiner Umgebung das Leben leichter!!

Hans
 
Mein Gott, wie naiv kann man sein?

In Portugal darf ein ausländisches Fahrzeug aber nur max. 183 Tage sein, sonst gibt es eine Strafe wegen Steuerhinterziehung, denn danach
Das trifft nicht nur auf Portugal zu, sondern in Europa auf alle europäischen Staaten.
Nur die straf- oder ordnungsrechtlichen Konsequenzen sind sehr unterschiedlich.
 
@Tala Moin, nun mal ab vom theoretisieren, politisieren und philosophieren. Der legale Weg um deinen Landrover in Portugal zu legalisieren und dann irgendwo (ohne ihn zu verstecken) zu parken ist sehr einfach.
1. Als deutscher Staatsbuerger kannst Du soviele Zweitwohnsitze haben wie Du willst (nicht steuerlich!!). Also suchts Du Dir eine Gemeinde Deiner Wahl in Portugal und gehst zur Junta und meldest Dich an. Geht sehr einfach und informal. Ohne Mietvertrag "ich wohn bei Freunden" und Charm. Dann bekommst Du eine Meldebescheinigung. (Du brauchst dafuer keine Residencia!!)
2. Mit der Meldebescheinigung, dem CoC Deines Wagens und den Fahrzeugpapieren gehst Du, oder laesst Du gehen (Depachant) zum Zoll und meldest Deinen Wagen als Umzugsgut an.
3. Nach ein paar Wochen erhaelst Du Formular XY (kann im Moment nicht nachsehen wie es heist). Damit und mit den vorgenannten Unterlagen gehst, oder laesst Du gehen zum TUEV (IPO) und machst die portugiesische Zulassung.
4. Dann hast Du portugiesische Kennzeichen und erhaelst nach ein paar Wochen die Information vom Finanzamt ueber die KFZ Steuer. (IUC)
So habe ich das gemacht und habe mir damit 47.000,00 Euro nochmal 47.000,00 Euro Einfuhr/Zulassungssteuer fuer einen 15 Jahre alten DEFENDER 110 erspart. Da der DEFENDER 110 als LKW zu versteuern ist, ist die IUC mit ca. 500 Euro pro Jahr sehr hoch. Die Kosten des Depachanten fuer das Auto waren ca. 150 Euro.
Das ist nicht ganz billig aber der legale Weg.
LG Harald
 
Winzige Korrektur @Klabautermann. Bei der Anmeldung bei der Freguesia ohne Mietvertrag etc. braucht man zwei einheimische Zeugen aus derselben Freguesia, die auf dem Formular unterschreiben. War jedenfalls bei mir so.

Genaugenommen beißt sich die Katze da aber in den eigenen Schwanz. Dann hat er zwar sein Auto schön angemeldet und eingeführt, macht aber falsche Angaben zum Wohn- und Aufenthaltsort. Man kann es kaum richtig machen. Drum sagen ja viele in ähnlichen Situationen "Sch... drauf, dann bewege ich mich eben unter dem Radar und muss damit rechnen erwischt zu werden."

Dein Weg ist sicher ein guter Weg. Wen juckt es hier, ob ein EU-Bürger gemeldet ist und doch nur selten hier verweilt. Solche Regelverstöße sind sicher günstiger als Steuerhinterziehung, was das Nichtanmelden bedeuten würde.
 
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