Hallo, mein Name ist Thomas und wir leben seit einiger Zeit an der Algarve, sind hier gemeldet (Kein Wohnsitz mehr in Deutschland)
Vielleicht kann mir jemand bei einer Steuerlichen Frage helfen oder einen Tip geben ?
Herr C ist das Kind von Frau A und Herrn B. A, B und C haben in Deutschland Immobilien in GbR (ABC GbR) Frau A stirbt und der Anteil an der GbR fällt an den Sohn C. Kurze Zeit später stirbt auch Herr B. Die ABC GbR wird iaufgelöst, Sohn C ist nun Alleineigentümer der Immobilien.
C zieht nach Portugal, gibt seinen Wohnsitz in D auf. Jetzt plant C den Verkauf der Immobilien in Deutschland.
In Deutschland wäre der Veräußerungsgewinn steuerfrei wogegen in Portugal der Veräußerungsgewinn der Steuer unterliegt.
Muss C nun, um die Steuer zu vermeiden zunächst wieder nach Deutschland ziehen oder gibt es eine andere Lösung ?
Wie wird der Veräußerungsgewinn in so einem Fall berechnet ?
Theoretisch sind ja 50% des Vermögens als Erbschaft im Jahr zugeflossen als der C noch in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtig war.
Beispiel: Immobilie ist 1mio Wert. C besitzt im Jahre 2020 (Wohnsitz in Deutschland) bereits 50% der Immobilie, also 500tsd. In 2022 erbt er jeweils 250tsd€ (also pro Erbfall 25%) von den Eltern.
Wenn jetzt die Immobilie verkauft wird dann sind darin ja 500tsd einer Erbschaft enthalten, werden die vom Veräußerungsgewinn abgezogen ?
Falls Nein, können die Gestehungskosten der beiden Erblasser abgezogen werden ?
Liebe Grüße, Thomas
Vielleicht kann mir jemand bei einer Steuerlichen Frage helfen oder einen Tip geben ?
Herr C ist das Kind von Frau A und Herrn B. A, B und C haben in Deutschland Immobilien in GbR (ABC GbR) Frau A stirbt und der Anteil an der GbR fällt an den Sohn C. Kurze Zeit später stirbt auch Herr B. Die ABC GbR wird iaufgelöst, Sohn C ist nun Alleineigentümer der Immobilien.
C zieht nach Portugal, gibt seinen Wohnsitz in D auf. Jetzt plant C den Verkauf der Immobilien in Deutschland.
In Deutschland wäre der Veräußerungsgewinn steuerfrei wogegen in Portugal der Veräußerungsgewinn der Steuer unterliegt.
Muss C nun, um die Steuer zu vermeiden zunächst wieder nach Deutschland ziehen oder gibt es eine andere Lösung ?
Wie wird der Veräußerungsgewinn in so einem Fall berechnet ?
Theoretisch sind ja 50% des Vermögens als Erbschaft im Jahr zugeflossen als der C noch in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtig war.
Beispiel: Immobilie ist 1mio Wert. C besitzt im Jahre 2020 (Wohnsitz in Deutschland) bereits 50% der Immobilie, also 500tsd. In 2022 erbt er jeweils 250tsd€ (also pro Erbfall 25%) von den Eltern.
Wenn jetzt die Immobilie verkauft wird dann sind darin ja 500tsd einer Erbschaft enthalten, werden die vom Veräußerungsgewinn abgezogen ?
Falls Nein, können die Gestehungskosten der beiden Erblasser abgezogen werden ?
Liebe Grüße, Thomas