• Gäste können im PortugalForum zunächst keine Beiträge verfassen und auch nicht auf Beiträge antworten. Das klappt nur, wenn man registriert ist. Das ist ganz leicht, geht schnell und tut nicht weh: Registrieren. Und dann verschwindet auch dieser Hinweis ...

Frage Steuererklärung Deutschland: Anlage EU/EWR??

jacarandá_02

Amigo
Teilnehmer
Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage zur deutschen Steuererklärung (für Auswanderer nach Portugal).

Ich habe im vergangenen Jahr in der ersten Jahreshälfte in Deutschland gearbeitet und bin im September letzten Jahres nach Portugal ausgewandert, um dort ein Studium zu beginnen. In Portugal hatte ich also das ganze Jahr über keine Einkünfte.

Zu Beginn dieses Jahres habe ich in Deutschland meine Steuererklärung für 2023 eingereicht. Allerdings bekam ich die Rückmeldung, dass ich die Anlage EU/EWR bitte noch nachreichen solle.

Bei der Autoridade Tributária e Aduaneira wurde mir mitgeteilt, dass sie dieses Dokument seit Jahren nicht mehr unterzeichnen und ich stattdessen ein entsprechendes Dokument im Portal das Finanças herunterladen müsse.
Im Portal das Finanças kann ich allerdings keine Dokumente für das Jahr 2023 herunterladen, weil ich erst seit September 2023 eine portugiesische Steuernummer besitze und ich das Dokument aber für das gesamte Jahr brauche.

Per Telefon und persönlich konnte mir bisher niemand weiterhelfen - weder das portugiesische Finanzamt, noch die deutsche Botschaft. Ich bin inzwischen ziemlich ratlos und frustriert von den Stunden und Tagen, die ich schon mit dieser nervigen Angelegenheit vergeudet habe.

Hatte hier auch schon jemand anders diese Probleme und kann mir helfen? Wie kann ich die Anlage EU/EWR oder ein ähnliches Dokument unterschrieben bekommen?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
 
@jacarandá_02
Wir hatten dieses Thema schon in 2023.
Seit dem 1.1.22 bestätigt Finanças de Portugal keine ausländische Formulare mehr.
Diese Entscheidung wurde alle ausländische Finanzbehörde mitgeteilt. Die Anfrage aus DE ist somit nicht erlaubt, denn es wird etwas verlangt, das der Steuerzahler nicht beibringen kann. Als Alternative bietet Finanças de Portugal das Formular zur Bestätigung der Steuerresidenz, das mit der ausländischen Steuererklärung mitgeschickt werden kann.
Nachlesen kann man das hier:

Quote:
A certificação de residência fiscal em Portugal, ao abrigo de legislação internacional aplicável, designadamente do artigo 4.º da Convenção Para Evitar a Dupla Tributação (CDT) ou de Directivas Europeias, é da competência da Direção de Serviços de Relações Internacionais (DSRI) da Autoridade Tributária e Aduaneira (AT). Desde 01.01.2022 que a Autoridade Tributária e Aduaneira portuguesa (AT) não autentica formulários estrangeiros, pelo que os mesmos não devem ser enviados à DSRI. Este procedimento foi comunicado atempadamente a todas as autoridades fiscais estrangeiras. Os interessados devem apenas submeter o pedido de Certificação de Residência Fiscal no portal da AT e obter o certificado de residência fiscal de imediato (ou, em casos excecionais, nas 48 horas seguintes), acedendo em , pelo caminho “cidadãos / serviços / documentos / pedir certidão / residência fiscal”. Como tal, no pedido a submeter no portal da AT, não deve ser assinalado, em circunstância nenhuma, que "vai enviar o original do formulário estrangeiro
para a DSRI". Tendo um formulário estrangeiro, pode juntar ao mesmo o certificado de residência fiscal obtido e enviar à entidade estrangeira que lho solicitou.
Unquote
Johan
 
Zuletzt bearbeitet:
Lieber Johann,

dein Beitrag hat eine monatelange Suche nach einer Lösung des Problems dem Ende entgegen geführt! Morgen gehe ich zu einem Anwalt, um die Fragen im Portalnoch richjtig zu beantworten.

Kannst du mir bitte weiterhelfen, indem du mir bitte mitteilst, wo ich den Gesetzestext finden kann und /oder die Benachrichtigung, dass diese Mitteilung an alle ausländischen Finanzämter rausgegangen ist? Ich habe immer noch meine Zweifel, dass die deutsche Finanzbehörde so ohne Weiteres auf das europäische Formular zu verzicheten bereit ist.

Unter dem Strich kann man sich nur wundern, wie gut das europäische Zusammenspiel funktioniert...

Vielen Dank erst einmal und mit freundlichen Grüßen,
Gerhard Schwarz
 
@Gerhard Schwarz
Vorgehensweise:
-Portaldasfinancas.gov.pt
-klicke links: Informação Fiscal e Aduaneira
-Klicke Unterhalb von Informação Fiscal, Consultar
  • klicke Convenções para evitar a dupla Tributação
  • klicke Certificação de residência fiscal para ativação de Convenção para evitar a Dupla Tributação
Johan

Danach kommt diese Information:
 

Anhänge

  • Screenshot_2024-10-29-19-36-57-424.jpeg
    Screenshot_2024-10-29-19-36-57-424.jpeg
    306,4 KB · Aufrufe: 511
Inzwischen unterzeichnet auch das deutsche FA keine ausländischen Bescheinigungen mehr, von daher kennen das alle. Das war viele Jahre anders und die Ausnahme waren die USA, die schon immer nur ihre eigenen Formulare benutzten, aber es sind in Europa noch nicht alle Formulare darauf umgestellt, so dass nach Dingen gefragt wird, die es schon lange nicht mehr gibt, aber auf denen auch niemand besteht. Es gibt z.B. in Deutschland eine Bescheinigung der steuerlichen Ansässigkeit, die mehrsprachig ist, wobei man dann die richtige Sprache aussuchen muss, und die wird im Ausland entsprechend akzeptiert, auch wenn es nach seinen eigenen Formularen fragt. Ich hatte den Fall mit einer irischen Bank und die hat dann das deutsch/englische Formular vom deutschen FA klaglos akzeptiert.

Von Europa ist insgesamt nichts zu merken. Es gibt für solch grundlegende Dinge weder internationale Formulare oder auch nur internationale Namen der beizubringenden Dokumente.
 
Vielen Dank für eure Antworten!

Das portugiesische Finanzamt hatte mir auch mitgeteilt, dass es keine ausländischen Dokumente mehr unterzeichnet und verwies mich mehrmals auf das Online-Portal. Dort konnte ich das erforderliche Dokument, "Certidão de Residência Fiscal" aber leider auch nicht herunterladen, "aus technischen Gründen." Später hat sich herausgestellt, dass diese technischen Gründe mein Umzugsdatum waren:
Da ich im August umgezogen bin und erst seit September eine NIF (portugiesische Steuernummer) hatte, konnte ich das Dokument nicht herunterladen, da sich das Dokument immer auf ein ganzes Kalenderjahr bezieht (meine Steuernummer existierte aber erst im letzten Jahresviertel). Diesen Zeitraum des Dokuments kann man nicht ändern und es gab auch keinen Weg, dieses Dokument alternativ zu erhalten, also nicht über das Online-Portal.
Ich habe diese Situation dem zuständigen Sachbearbeiter im deutschen Finanzamt erklärt und es wurde dann, Gott sei Dank, so akzeptiert. Die unzähligen Termine beim Finanzamt und Wartezeiten hätte ich mir sparen können ...
 
Zurück
Oben