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Irs Steuererklärung trotz Null Einkommen?

Lagatha

Amigo
Teilnehmer
Guten Tag, ich habe dieses Thema hier nicht beantwortet gefunden, deswegen meine Frage: Ich wurde vom Finanzamt aufgefordert, eine Steuereeklärung abzugeben. Ich hatte kein Einkommen im Jahr 2024, und weiß nun nicht, wie ich mich verhalten soll. Diese Option ist auf dem Portal des Finanzamtes nicht zu finden, eine Nullerklärung lässt sich nicht ausfüllen. Was tun?
 
Moin
Die Steuererklärung kann auch mit NULL Einkommen ausgefüllt werden. Der FA-Aufforderung sollte man Folge leisten, sonst wird es wirklich teuer und man muss es trotzdem noch ausfüllen und abgeben.

Fall man mit dem Portal nicht zurechtkommt, empfiehlt sich ein Besuch bei einem Buchhalter für kleines Geld (muss kein Steuerbüro/-berater sein) oder man geht zum Gemeindebüro, die helfen einem auch gerne und das sogar kostenlos, besonders wenn es nicht kompliziert ist.

Viel Erfolg
 
Hallo, danke für die Antwort. Tatsächlich habe ich mich durch das Formular gearbeitet und alle Anlagen durchgesehen. Bei Einreichung mit Null kam stets die Meldung, das ist nicht möglich. Beim Simulator allerdings.....
 
Dann liegt es auf der Hand, dass entweder eine nicht benötigte Anlage ausgefüllt wurde (Standard sind es nur 2 Anlagen) oder ein Feld inkonsistent ausgefüllt wurde.
.
Ich gehe davon aus, dass eine NIF vorhanden ist, wenn das FA einen schon anschreibt ... und es braucht kein Einkommen, um eine Erklärung abgeben zu müssen, manchmal reicht auch schon der Erwerb eines Grundstücks oder man war in den Jahren davor schon mal steuerrechtlich aktiv.
:)
 
Der Simulator funktioniert in bestimmten Konstellationen nicht. Das Abgeben aber trotzdem.
Die wollen auch, dass man die Anlage mit allen Bankkonten, die man im Auland hat ausfüllt. Wenn man Steuern auf Kapitalerträge bereits im Ausland gezahlt hat, kann man das eintragen und dann fordern sie, soviel ich das verstanden habe, den Unterschied zum portugiesischen Steuersatz ein.
 
Danke. Eine Mitarbeiterin des Finanzamtes hat mir nun über den Chat des Portals mitgeteilt, dass man keine Erklärung ausfüllen müsse, wenn man kein Einkommen hatte, eine sog Nullerklärung gäbe es nicht. Im Juli dann könne man über das Portal eine sog. Deklaration beantragen, dass keine Steuerpflicht bestehe mangels Einkommen. Sie hat mir auch gesagt, wie ich dahin komme. Dann ist wohl meine Frage hier erledigt.
 
Du lebst von Deinen Rücklagen / Vermögen ?

Auch Rücklagen/Vermögen generieren i.d.R (!) steuerpflichtiges Einkommen in Fom von ZInsen, Mieten etc..
 
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