Bis zum 15.2. müssen im portalsdasfinancas.gov.pt alle Rechnungen, Kaufbelege etc. die mit einer Steuernummer NIF versehen sind (e-fatura) und noch keine Kategorie zugeordnet sind, diesen vorgegebenen Kategorien jetzt zugeordnet werden. Bei nicht Beachtung gehen dem Steuerzahler u.U. abzugsfähige Beträge verloren.
Johan
Johan