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Frage Selbstständig in Portugal (Internationale Kundschaft)

FabiMunich

Amigo
Teilnehmer
Stammgast
Hallo liebes Forum,

ich lese hier schon seit längerer Zeit mit. Ich plane mit meiner Partnerin bis ca. Januar 2018 nach Portugal zu ziehen. Wir wollen uns hier ein kleines Haus mit etwas Grund kaufen und einfach etwas entspannter leben als in Deutschland. Wir sind beide selbstständig (online Marketing) und schreiben Rechnungen in die ganze Welt.

Nun zu meinen Fragen:

- Wie sieht es in unserem Falle mit der Einkommensteuer aus? Ich habe hier diverse unterschieldliche Angaben gelesen.(Zwischen 20% und 37%). 2016 habe ich ca. 45.000,-€ Einkommen aus selbstsändiger Tätigkeit vor Steuern - hat jemand evtl. auch Angaben, was man in Portugal alles steuerlich geltend machen kann? Ich habe auch gelesen, dass man in Portugal Sachen direkt von der zu bezahlenden Steuer absetzt. Leider sind die meisten steuerlichen Informationen immer auf Angestelltenverhältnisse bezogen, vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen.

- Krankenversicherung für Selbstständige in Portugal. Momentan bin ich "freiwillig" dei der Techniker Krankenkasse. Kommt man als Selbstständiger auch in die portugiesische gesetzliche Krankenversicherung? Wie werden hier dann die Beiträge errechnet und was kostet ca. eine private Zusatzversicherung (ich bin 30 Jahre alt).

Falls es hier Steuerberater (o.Ä.) gibt die auf portugiesische Anliegen spezialisiert bin, wäre ich auch gerne bereit eine kostenpflichtige Beratung in Anspruch zu nehmen!

Vielen Dank!
 
Hallo,

willkommen im Forum!

Auch als Selbstaendiger musst du dich bei der Seg. Social anmelden und Beitraege abfuehren wie ein Angestellter auch, nur dass du keinen Anspruch auf Arb.losengeld hast. Zusaetzliche private KVs, z.B. fuer Zahnbehandlungen, gibt es hier in P.

Du musst dich hier als Selbstaendiger anmelden. Wie hoch die Steuern sind, ist individuell verschieden. Kommt auch drauf an, genauso wie in D., ob du verheiratet bist, wieviel der Partner verdient und ob du Kinder hast. Deshalb ist es gut, dass du nach einem Steuerberater suchst. Wenn du hier eine Firma gruendest, musst du die mtl. bzw. 1/4 jaehrliche Buchhaltung sowieso von einem Steuerberater machen lassen.

Gruss, Manuela
 
mal die ESA lesen oder hier wird geholfen :

 
Hallo,

willkommen im Forum!

Auch als Selbstaendiger musst du dich bei der Seg. Social anmelden und Beitraege abfuehren wie ein Angestellter auch, nur dass du keinen Anspruch auf Arb.losengeld hast. Zusaetzliche private KVs, z.B. fuer Zahnbehandlungen, gibt es hier in P.

Du musst dich hier als Selbstaendiger anmelden. Wie hoch die Steuern sind, ist individuell verschieden. Kommt auch drauf an, genauso wie in D., ob du verheiratet bist, wieviel der Partner verdient und ob du Kinder hast. Deshalb ist es gut, dass du nach einem Steuerberater suchst. Wenn du hier eine Firma gruendest, musst du die mtl. bzw. 1/4 jaehrliche Buchhaltung sowieso von einem Steuerberater machen lassen.

Gruss, Manuela

Seit JANUAR 2013 bist du nach 2-jähriger Tätigkeit/Einzahlung als Selbständiger in Portugal auch berechtigt Arbeitslosengeld zu beziehen im Falle eines Falles...




@FabiMunich - Willkommen im Forum

Die einfache Antwort:
es kommt auf deine Art der Selbständigkeit an :-D

Eine gute Idee , sich von einem Steuerberater entsprechend beraten zu lassen.

Viel Erfolg
 
Hallo Fabi,
wir sind vor einigen Jahren in der selben Branche mit derselben Idee ausgezogen, wie Ihr sie habt und leben seitdem im Alentejo. :)
Könnte Euch gerne per PN melden, zwecks Erfahrungsaustauch, wenn Ihr möchtet.
 
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