Die Idee der Schulpflichtverlängerung geisterte ja schon länger durch einige Politikerköpfe.
Seit dem 27. August 2009 ist es nun Gesetz:
12 Pflichtschuljahre sind zu absolvieren, frühestens mit 18 Jahren darf man die Schule verlassen.
Einzige Ausnahmen:
Bei Schülern, die in diesem Jahr für das 8. Schuljahr oder höher eingeschrieben sind, endet die Schulpflicht noch immer mit 15 Jahren.
Ausserdem gibt es nun auch eine Vorschulpflicht für alle Kinder mit 5 Jahren.
LG
Sivi
Seit dem 27. August 2009 ist es nun Gesetz:
12 Pflichtschuljahre sind zu absolvieren, frühestens mit 18 Jahren darf man die Schule verlassen.
Einzige Ausnahmen:
Bei Schülern, die in diesem Jahr für das 8. Schuljahr oder höher eingeschrieben sind, endet die Schulpflicht noch immer mit 15 Jahren.
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Ausserdem gibt es nun auch eine Vorschulpflicht für alle Kinder mit 5 Jahren.
LG
Sivi