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Rückerstattung Kfz-Steuer

Jerakeen

Super-Moderator
Teammitglied
Wir werden demnächst ein neues Auto kaufen und unser altes verkaufen.
Für das alte Auto wird die Steuer Ende Juni fällig und es ist nicht unvorstellbar, dass das alte Auto dann zwar hoffentlichz schon verkauft aber noch nicht um- bzw. abgemeldet ist.
Wenn wir die Steuer noch bezahlen müssen und das Fahrzeug kurze Zeit später den Besitzer wechselt, wird die Steuer dann (automatisch, wie in D) erstattet, muss man sich irgendwo mit einem Antrag auf Erstattung melden oder hat man einfach Pech und bleibt auf der Steuer sitzen bzw. muss man sich mit dem Käufer streiten?
Eine Forums-Suche hat ergeben, dass dieses Thema bisher wohl noch nicht behandelt wurde :)
 
Hallo @Jerakeen
Die bezahlte Steuer (IUC) wird sozusagen mitverkauft, gehört zum Fahrzeug.
.
Eine Teil-Rückerstattung findet (nach viel Bürokratie) erst bei kompletter Stilllegung / Verschrottung des Fahrzeugs oder beim Verkauf ins Ausland statt, also wenn das PT Nummerschild obsolet wird.
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Und sogar die Autoverkäufer müssen sich u.U. daran halten ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Und deswegen ist es besonders wichtig, dass die komplett und richtig bei einem Verkauf ausgefüllt wird, dient auch als Nachweis für den Fall, dass das Fahrzeug nicht "in angemessener Zeit" umgemeldet wurde ... besonders wenn der neue Eigentümer mit dem KFZ einen Unfall hat.


:cool:
 
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