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Frage Residence nao habitual bereits in der Altersteilzeit

Sigoho

Amigo
Teilnehmer
Hallo zusammen
Seit Mitte 2018 wohne ich zu ca. 50% an der Ost-Algarve, was mir Dank der Altersteilzeit seit dann möglich war.
Eigentlich hatte ich vor, mit dem Renteneintritt mit 63 den Status eines RNH zu beantragen. Wegen der beschlossenen Änderung der Steuersatzes (10% statt 0%) auf Betriebsrenten etc. wäre es aber evtl. sinnvoll diesen Status bereits früher zu beantragen, auch wenn das ATZ-Arbeitseinkommen natürlich weiter in D versteuert wird.
Kann mir jemand sagen, ob das überhaupt geht, wenn ja: wie (wo beantragen, welche Unterlagen, ...) und wann (geht das immer nur für volle Kalenderjahre, ab wann beantragen für wann ...), und was dabei zu beachten ist?

PS: eine als dauerhafter Aufenthaltsort geeignete Wohnung habe ich (hier :-) an der Algarve, der Hauptwohnsitz ist in D und soll dann auch zunächst als Nebenwohnung weiter bestehen bleiben.
 
Hallo Sigoho,

das hängt meiner Meinung nach davon ab, ob du deine Betriebsrente schon in der Altersteilzeit bekommst. Ich musste bei der Beantragung des RNH nachweisen, dass ich im Ruhestand bin.

Vorher musst du natürlich als Resident hier gemeldet sein. Der RNH wird jahrgangsweise erteilt, in meinem Fall z.B. von 2019 bis 2028, obwohl ich erst seit November 2019 in Portugal als Resident gemeldet bin. Es gibt auch keinen Haupt- und Nebenwohnsitz in unterschiedlichen Ländern, das gibt es nur, wenn du in einem Land mehrere Wohnsitze hast. Entscheidend für die Besteuerung ist, wo dein Lebensmittelpunkt ist (in der Regel 183 Tage pro Jahr oder mehr).

:)
 
Auch für Dich der Link zum Infoflyer

Und der Link zum passenden Thread, wo unter anderem @Blackthorne von seinen Erfahrungen berichtet.

Und dann haben wir noch das hier, auch interessant für dich.

Alles mal durchlesen und vielleicht mal beim hiesigen Finanzamt nachhaken.
 
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