Hallo zusammen
Seit Mitte 2018 wohne ich zu ca. 50% an der Ost-Algarve, was mir Dank der Altersteilzeit seit dann möglich war.
Eigentlich hatte ich vor, mit dem Renteneintritt mit 63 den Status eines RNH zu beantragen. Wegen der beschlossenen Änderung der Steuersatzes (10% statt 0%) auf Betriebsrenten etc. wäre es aber evtl. sinnvoll diesen Status bereits früher zu beantragen, auch wenn das ATZ-Arbeitseinkommen natürlich weiter in D versteuert wird.
Kann mir jemand sagen, ob das überhaupt geht, wenn ja: wie (wo beantragen, welche Unterlagen, ...) und wann (geht das immer nur für volle Kalenderjahre, ab wann beantragen für wann ...), und was dabei zu beachten ist?
PS: eine als dauerhafter Aufenthaltsort geeignete Wohnung habe ich (hier
an der Algarve, der Hauptwohnsitz ist in D und soll dann auch zunächst als Nebenwohnung weiter bestehen bleiben.
Seit Mitte 2018 wohne ich zu ca. 50% an der Ost-Algarve, was mir Dank der Altersteilzeit seit dann möglich war.
Eigentlich hatte ich vor, mit dem Renteneintritt mit 63 den Status eines RNH zu beantragen. Wegen der beschlossenen Änderung der Steuersatzes (10% statt 0%) auf Betriebsrenten etc. wäre es aber evtl. sinnvoll diesen Status bereits früher zu beantragen, auch wenn das ATZ-Arbeitseinkommen natürlich weiter in D versteuert wird.
Kann mir jemand sagen, ob das überhaupt geht, wenn ja: wie (wo beantragen, welche Unterlagen, ...) und wann (geht das immer nur für volle Kalenderjahre, ab wann beantragen für wann ...), und was dabei zu beachten ist?
PS: eine als dauerhafter Aufenthaltsort geeignete Wohnung habe ich (hier
