• Gäste können im PortugalForum zunächst keine Beiträge verfassen und auch nicht auf Beiträge antworten. Das klappt nur, wenn man registriert ist. Das ist ganz leicht, geht schnell und tut nicht weh: Registrieren. Und dann verschwindet auch dieser Hinweis ...

Frage NACHLASSREGELUNG: Certificado Sucessório Europeu /Europäisches Nachlasszertifikat (ENZ) Internationaler Erbschein

ansiman

Amador
Teilnehmer
Stammgast
Moin,
hat jemand von euch schonmal so ein Dokument in Portugal beantragt/erhalten und wenn ja wo und wie?

Zum Hintergrund: Ich helfe gerade einer Freundin, deren Mann in Portugal verstorben ist (beide deutsche Staatsbürger und beide Wohnsitz in Portugal). Die deutschen Banken verlangen einen internationalen Erbschein für die Kontoauflösung, und das Certificado Sucessório Europeu soll das wohl darstellen.

Angeblich macht das hier das Registo Civil, aber bei dem lokalen Registo in Ourique haben die mich heute mit großen Augen angeschaut und wieder nach Hause geschickt, auch wenn auf deren Website steht, dass sie das eigentlich anbieten. Aber hier in der Gegend gibt es nicht und sterben nicht so viele Ausländer, so dass sie den Fall vielleicht noch nicht hatten.

Vielleicht kennt ja jemand von euch ein Registo an der Algarve, das so etwas schonmal gemacht hat ;)

Danke & LG!
 
Moin,

ist zwar nicht PT, aber ich musste schon mal in DE einen Erbschein beantragen. Zuständig war damals das Nachlassgericht bzw. das Amtsgericht des letzten Wohnortes des Verstorbenen. Keine Ahnung, ob es sowas in PT auch gibt.
 
Das steht hier auch so:

Erbschein und Europäisches Nachlasszeugnis

Deutsche Grundbuchämter, Banken und auch Versicherungen verlangen im Erbfall in der Regel vor Umschreibung bzw. Auszahlung von den Erben einen Nachweis, dass sie Erben geworden sind. Dies kann durch einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) erfolgen.

Ein durch ein deutsches Nachlassgericht ausgestellter Erbschein (mit Übersetzung / Apostille) oder ENZ (i.d.R. ohne Übersetzung / Apostille) kann auch bei der Regelung von Nachlassangelegenheiten in Portugal und damit gegenüber den portugiesischen Behörden als Nachweis der Erbeneigenschaft genutzt werden.
 
@Farbenzeit Danke, aber das ist genau die umgekehrte Variante. Hier lebt ein Deutscher in Portugal und erbt was in Deutschland. Bei dem Link erbt jemand in Deutschland etwas in Portugal. Entsprechend ist dort ein deutsches Nachlassgericht zuständig.
 

hat jemand von euch schonmal so ein Dokument in Portugal beantragt/erhalten und wenn ja wo und wie?
Das noch nicht, nur internationale Sterbeurkunde. Die bekommt man ganz einfach in einer Loja de Cidadão.

Aber das sagt der Staat dazu:

Pedir um Certificado Sucessório Europeu​


O pedido de CSE pode ser feito num . Consulte aqui os .

Siehe:

LG
 
@Sivi Genau bei dem war ich heute in Ourique. Aber die haben noch nie was davon gehört ;), selbst wenn es bei denen auf der Website steht.
 
Au man, unfähiges Personal...
Sowas ist immer so ärgerlich, dachte, das hätte sich mittlerweile gebessert, wo doch alle so gut online vernetzt sind.
Kannst entweder andere Stelle versuchen, oder wieder hingehen.
Kann sein, dass du dann einen anderen Mitarbeiter erwischt, der seine Arbeit versteht, oder du must etwas "aufdringlicher" werden.
Poche auf die staatliche Information und frag den Mitarbeiter, ob sein Vorgesetzer vllt weiss, wie es geht z.B.
Oder wo das Beschwerdebuch ist.

Lass dich nicht abwimmeln, poche auf den Vorgesetzten oder das Beschwerdebuch.
Das macht denen dann normalerweise Beine...
Die Leute von der Erbschaftsabteilung müssen sowas drauf haben.

Kopfschüttel, wenn ich sowas höre, da kann ich gern mal fies werden.
(Aber höflich dabei bleiben, das tut denen dann so richtig weh, nicht ausflippen, hahaha, ich spreche aus Erfahrung ;-) )

Setz dich durch, alles Gute!
 
Erstmal noch auf jeden Fall klären, welches Erbrecht gilt:
es gelten in der Europäischen Union seit 17.8.2015 neue Regeln.
Wer keine letztwillige Verfügung bzgl. des Rechtsstands verfasst hat und dauerhaft im Ausland lebt,
vererbt seinen Nachlass nach dem Recht des Staates seines Aufenthaltsortes im Ausland.

Wenn das Amt den Erbschein nicht ausstellt,
ein Notar oder Rechtsanwalt kann das nach Vorlage der entsprechenden Papiere auch.
Der hier zB:
Vielleicht ist das hier auch noch interessant:
 
@Sivi Der Notar, bei dem wir die Escritura Publica de Habilitacao gemacht haben, hatte uns schon vorgewarnt, dass die das hier auf dem Land nicht so kenn mit diesen Ausländern und so. Der ganze Landkreis hat nur 5000 Einwohner und der Stadt selber davon ca. die Hälfte. Die Mitarbeiterin, die mich abgewimmelt hat, war die Chefin ;) Aber ich wollte die Damen dann nicht so vor den Kopf stossen, da ich da sicher nochmal wegen einer anderen Sache hin muss (Auto ummelden, Papiere vom Haus ändern, etc.). In so einem kleinen Kaff merkt man sich das :) Der Vorteil ist: so gut wie keine Wartezeiten. Wir versuchen es jetzt Dienstag in Faro. Dort scheint das Registo laut Google mit die nettesten Mitarbeiter zu haben (sofern das was heissen mag). Ich werde berichten.
 
@Farbenzeit Genau, den portugiesischen Erbschein "Escritura Publica de Habilitacao" haben wir vom Notar gestern bekommen. Nur fangen damit deutsche Banken nichts an. Die Postbank weigert sich sogar, ohne internationalen Erbschein überhaupt Auskunft über etwaige Konten des Verstorbenen zu geben. Wir haben in seinen Unterlagen nur eine "Postsparcard" gefunden von der wir nicht wissen, ob da überhaupt was drauf ist. Naja, es bleibt spannend.
 
Die Odyssee geht weiter: In Ourique wussten die Mitarbeiter des Registos ja nicht, was ein Certificado Sucessório Europeu überhaupt ist. In Faro wussten sie es, weigerten sich aber, eines auszustellen, da Personalmangel herrsche. Als ich meinte, das stehe aber auf der Website, dass sie das machten, sagte die Mitarbeiterin nur "ah ja, die Website... (seufz)". In Albufeira war totales Chaos vor dem Registo und ca. 2 Stunden Wartezeit. Als ich meine Nummer ziehen wollte, kam eine Mitarbeiterin und erklärte mir, dass man für die Beantragung einen Termin brauche. Sie gab mir dann eine E-Mail-Adresse, bei der ich den Termin beantragen könne. Das habe ich gleich am selben Tag gemacht, aber seit einer Woche nichts gehört. Fazit: Die Ausstellung scheint mit Arbeit verbunden zu sein (eventuell Recherche nach Erben im Ausland) und irgendwie hat da so keiner richtig Bock drauf. Nachdem einige deutsche Finanzunternehmen jedoch darauf bestehen, muss der Wisch irgendwie her... Falls in einer Woche nichts aus Albufeira kommt und ich sonst keinen Geistesblitz habe oder heißen Tipp bekomme, werde ich es mal bei einem der beiden deutschen Anwälte an der Algarve versuchen (müssen).
 
Hallo @ansiman,
Das klingt sehr nervig:|
In Lagos gibt es einen espaço óbitos.
Vielleicht könntest Du es dort probieren?

Ich hatte auf der SiGa Seite:


"herdeiros" als Stichwort angegeben. Zumindestens kann man dort Termine machen.

Viel Glück!


Screenshot_20230307_144607_Firefox.jpg
 
Europäisches Nachlass Zertifikat (ENZ), Certificado Sucessório Europeu (CSE)...
Dieses Zertifikat soll man laut PT Justizministerium in jedem Notariat bekommen. Bis jetzt konnte mir noch kein Notatiat helfen.
Hat jemand hier im PF, am Liebsten im südlichen Portugal ein solches Zertifikat ausgestellt bekommen?
Vielen Dank
Johan
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Moin @Sir Iocra

Selbst habe ich keine Erfahrung damit, aber folgende Info gefunden:

Es ist wohl (noch) nicht möglich, "einfach so" bei jedem Notar dieses zu bekommen, man soll es aber wohl seit SEP 2024 auch online beantragen können.
Hier noch ein , eventuell geht es damit bei ausgesuchten Notars besser.

Greetz
ALISAN

weitere Links:

 
Hallo @Sir Iocra, wenn ich die wenigen Ausführungen im I-Net richtig verstehe, ist in Portugal das für den Wohnsitz des Erblassers zuständige Notariat der Ansprechpartner. Offensichtlich wird ein Wust von Unterlagen benötigt. Die entsprechende EU-Verordnung, falls noch nicht bekannt und Erläuterungen eines deutschen Nachlassgerichts füge ich bei. Die Kanzlei hat auch einige Ausführungen dazu, ebenso die . Danach kann das ENZ auch von der zuständigen Behörde im Ausland (Deutschland: Nachlassgericht) ausgestellt werden. Es scheint aber in jedem Fall in Abhängigkeit vom Wert des Nachlasses mit einigen Kosten verbunden zu sein!
Gruß
 

Anhänge

Zuletzt bearbeitet:
Danke @ALISAN . @Carl1 Ja die Infos hatte ich schon gefunden. Bei der Notarin hier in Mértola warte ich schon 8 Wochen auf irgendeine Antwort. Beim Conservatória in Beja, hat man schon etwas davon gehört, genaueres weiss man nicht. Meine Frage an das Justizministerium wurde umgewandelt in eine Antwort. Die deutsche Botschaft: 'Oh, das ist in Portugal schwierig' ! Jetzt habe ich an das Conservatória mit Notariat in Cuba (Alentejo !) geschrieben, denn die schreiben das Dokument auf ihrer Webseite.
Es gibt eine EU-Verordnung 650/2012 und das EU-ErbVO, wo alles sogar für mich verständlich, erklärt wird. Die 19-seitige! Pedido/Anfrage habe ich bereits ausgefüllt und die benötigten Dokumente liegen im Kopie bereit. Nur muss mir jemand diesen Erbschein ausstellen.
Johan
 
Zuletzt bearbeitet:
Unlängst wurde das Thema unter dem Titel Certificado Sucessório Europeu / Internationaler Erbschein schonmal diskutiert. Man kann sich als künftiger Erblasser durchaus im Vorfeld Gedanken machen, wie man den späteren Erben den Aufwand vermindert. Die Notwendigkeit eines (internationalen) Erbscheins ist nicht zwingend und auch der Zugriff auf deutsche Bankkonten läßt sich durch eine postmortale Bankvollmacht gewährleisten. Wäre nicht ein eigener Thread unter dem Titel Nachlassplanung o. ä. sinnvoll?
 
Zurück
Oben