Mietwagen in Portugal Ende Mai 2020
Ist das Verbot von Vermietungen von Fahrzeugen für touristische Zwecke (Artikel 16 des Decreto n.º 2-C/2020 vom 17. April 2020:
"Vermietung von Personenkraftwagen ohne Fahrer
Das Mieten eines Autos ohne Fahrer (Rent-a-Car) ist unter folgenden Umständen zulässig:
a) für Reisen, die gemäß diesem Dekret ausnahmsweise genehmigt wurden, nämlich Reisen zum Kauf wesentlicher Güter oder Dienstleistungen, nämlich Arzneimittel, und Reisen aus gesundheitlichen Gründen oder zur Unterstützung anderer Personen;
b) für die Ausübung von Einzelhandels- oder Dienstleistungsaktivitäten, die gemäß diesem Dekret oder in einem nachfolgenden Diplom, das diese Ausübung genehmigt, genehmigt wurden;
c) Unterstützung für beschädigte und bewegungsunfähige oder beschädigte Fahrer und Fahrzeuge;
d) Wenn Fahrzeuge für die Erbringung wesentlicher öffentlicher Dienstleistungen bestimmt sind oder gemäß der gesetzlichen Regelung der staatlichen Fahrzeugflotte, die in der Gesetzesverordnung Nr. 170/2008 vom 26. August in ihrem derzeitigen Wortlaut vorgesehen ist, unter Vertrag genommen werden." (aus dem portugiesischen mit Übersetzungssoftware)
aktuell noch in Kraft? Im Decredo vom 1. Mai 2020 gibt es keine einschlägige Vorschrift, es wird aber aud Decreto n.º 2-C/2020 -
Danke
Ist das Verbot von Vermietungen von Fahrzeugen für touristische Zwecke (Artikel 16 des Decreto n.º 2-C/2020 vom 17. April 2020:
"Vermietung von Personenkraftwagen ohne Fahrer
Das Mieten eines Autos ohne Fahrer (Rent-a-Car) ist unter folgenden Umständen zulässig:
a) für Reisen, die gemäß diesem Dekret ausnahmsweise genehmigt wurden, nämlich Reisen zum Kauf wesentlicher Güter oder Dienstleistungen, nämlich Arzneimittel, und Reisen aus gesundheitlichen Gründen oder zur Unterstützung anderer Personen;
b) für die Ausübung von Einzelhandels- oder Dienstleistungsaktivitäten, die gemäß diesem Dekret oder in einem nachfolgenden Diplom, das diese Ausübung genehmigt, genehmigt wurden;
c) Unterstützung für beschädigte und bewegungsunfähige oder beschädigte Fahrer und Fahrzeuge;
d) Wenn Fahrzeuge für die Erbringung wesentlicher öffentlicher Dienstleistungen bestimmt sind oder gemäß der gesetzlichen Regelung der staatlichen Fahrzeugflotte, die in der Gesetzesverordnung Nr. 170/2008 vom 26. August in ihrem derzeitigen Wortlaut vorgesehen ist, unter Vertrag genommen werden." (aus dem portugiesischen mit Übersetzungssoftware)
aktuell noch in Kraft? Im Decredo vom 1. Mai 2020 gibt es keine einschlägige Vorschrift, es wird aber aud Decreto n.º 2-C/2020 -
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- für mich unvesrtändlich - auf das Gesetz vom April Bezug genommen.Danke