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Kindergeld aus Deutschland in Portugal

Nevelua

Amigo
Teilnehmer
Hallo, olá e boa noite,

hat jemand Erfahrung mit der Kindergeldkasse in Dtl.? Wie ist es wenn jemand einen befristetn Arbeitsvertrag in Portugal hat und noch Kindergeld für sein Kind aus Dtl. bezieht auch noch einen Wohnsitz in Dtl. hat? Gilt derjenige als uneingeschränkt Steuerpflichtig?

Danke
 
AW: Kindergeld

Hallo Nevelua,
ich verstehe die Frage nicht so ganz.
Normalerweise ist man dort steuerpflichtig, wo man sich mehr als 185 Tage im Jahr aufhält.
LG
Iris
 
AW: Kindergeld

Hallo Nevelua,

ich weiß jetzt auch nicht genau was du möchtest.

Ich kann dir nur raten alle Änderungen unverzüglich der Familienkasse mitzuteilen, denn dazu ist man verpflichtet
Wenn Sie Kindergeld beantragt haben oder schon beziehen, sind Sie verpflichtet (§ 68 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes) unverzüglich sämtliche Änderungen in Ihren Verhältnissen und denen Ihrer Kinder der zuständigen Familienkasse mitzuteilen.
Insbesondere muss die Familienkasse unverzüglich benachrichtigt werden, wenn:

...

Sie oder Ihr Ehegatte eine Berufstätigkeit im Ausland aufnehmen

Sie oder Ihr Ehegatte von Ihrem deutschen Arbeitgeber zur Beschäftigung ins Ausland entsandt werden

Sie, Ihr Ehegatte oder eines Ihrer Kinder ins Ausland verziehen

Sie eine andere kindbezogene Leistung erhalten, z.B. ausländische Familienbeihilfen.

Kannst du auch alles nachlesen.

Zu Unrecht erhaltenes Kindergeld , muss man zurückzahlen. Und das kann große Probleme geben, wenn man es schon ausgegeben hat.


Zur Steuerpflicht hat Iris ja schon was zu gesagt.
Wichtig ist noch zu wissen, wie lange dein Arbeitsvertrag befristet ist und ob du von einer deutschen Firma ins Ausland entsandt wurdest, denn dann ist es noch anders.
 
AW: Kindergeld

In Portugal wurde das Kindergeld 2010 gekuerzt und nun muss man rueckwirkend fuer 2009 zuviel bekommendes Kindergeld zurueck bezahlen.

Bei mir sind es 100.--Euro.

Gruss
Caramelo
 
AW: Kindergeld

Hallo HeiMa,
habe mich ein wenig informiert und bin auf folgenden Link gestoßen.




Sowie ich das verstehe, kann man auch noch weiterhin Kindergeld aus Dtl. beziehen, wenn man einen Wohnsitz in Dtl. hat und sich nur vorübergehend im Ausland, in diesem Fall in Portugal, befindet. Sobald man aber in das portug. Steuersystem einzahlt, hat man kein Recht mehr Kindergeld aus Dtl. zu erhalten. Schade, aber verständlich.

LG


Hallo Nevelua,

ich weiß jetzt auch nicht genau was du möchtest.

Ich kann dir nur raten alle Änderungen unverzüglich der Familienkasse mitzuteilen, denn dazu ist man verpflichtet



Kannst du auch alles nachlesen.

Zu Unrecht erhaltenes Kindergeld , muss man zurückzahlen. Und das kann große Probleme geben, wenn man es schon ausgegeben hat.


Zur Steuerpflicht hat Iris ja schon was zu gesagt.
Wichtig ist noch zu wissen, wie lange dein Arbeitsvertrag befristet ist und ob du von einer deutschen Firma ins Ausland entsandt wurdest, denn dann ist es noch anders.
 
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