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KFZ mit PT-Kennzeichen in D

So ist es.
Das ist im Schengenabkommen so geregelt.
Mit dem Zoll klären, unbedingt schriftlich geben lassen und bei einer eventuellen Kontrolle vorzeigen
 
Alles richtig, das gilt aber bei DAUERHAFTER Nutzung. Das hat er ja gar nicht vor.
Er wird ja wohl mit seinem Wagen nach Hause fahren können.
Was er nicht machen darf, ist in Portugal einen Wagen zulassen um damit dann in Deutschland dauerhaft zu fahren.

Aber beim Zoll bzw. KFZ-Zulassung nachfragen und anmelden ist bestimmt kein Fehler, eher hilfreich.
 
Ich kenne mindestens zwei, die genau dafür eine Strafe zahlen mussten.
Waren aber nicht aus Portugal.
Einer mit französischen und einer mit Italienischen Auto.
Sollte aber die gleiche Regel sein.
Beide bei einer Polizeikontrolle aufgefallen. Bei dem italienischen Wagen ist allerdings der Bruder den Wagen gefahren und der Besitzer saß auf dem Beifahrersitz.
 
Und noch einmal eine Frage in die andere Richtung. Er ist ja auch Resident in PT - also auch mit gemeldetem Wohnsitz. Warum sollte er dann nicht fahren dürfen und vor allem was hat das mit der Ausgangsfrage zu tun?

Aber ... kann ich nun als in D gemeldeter mit meinen KFZ mit PT-Kennzeichen nach D fahren ?
 
Und noch einmal eine Frage in die andere Richtung. Er ist ja auch Resident in PT - also auch mit gemeldetem Wohnsitz. Warum sollte er dann nicht fahren dürfen und vor allem was hat das mit der Ausgangsfrage zu tun?

Da täuscht Du dich - das bin ich noch nicht. Und genau das macht eben den Unterschied, wenn ich in PT gemeldet wäre dann dürfte ich natürlich - wie jeder andere Urlauber auch - den portugiesischen Wagen in D fahren.

Nachdem ich jetzt über 30 Minuten in verschiedenen Warteschlangen hing (und es am Schluß hiess "aus technischen Gründen sind wir heute nicht erreichbar") habe ich das jetzt per Mail gestellt ... mal sehen wann eine Antwort kommt :-)

Gruß
Hans
 
Und noch einmal eine Frage in die andere Richtung. Er ist ja auch Resident in PT - also auch mit gemeldetem Wohnsitz. Warum sollte er dann nicht fahren dürfen und vor allem was hat das mit der Ausgangsfrage zu tun?
Nein, er ist in DE wohnhaft und hat in PT eine Immobilie, die er zeitweise bezieht... hat jetzt nur durch die Umstände länger mit der Rückreise gedauert... er ist bestimmt nicht in PT als permanenter Resident gemeldet.

PS: zeitgleiche Antwort

.
 
Das Problem wird ja das gleiche wie in P sein, der Nachweis, wie lange das Auto bereits im Land ist.
Da Hans ja einen Wagen in Deutschland hat, denn er dann nutzen wird, sehe ich da nicht so das Problem.
Aber anmelden, das er mit diesen Fahrzeug heim fahren wird, sollte wirklich gut sein, wie ihr es bereits empfohlen habt.
Klassiker, nach 30min ist dann Feierabend.
Ich glaube, Behörden sind alle auf der Welt gelich in diesen Dingen :-D
 
Am flughafen faro ist die ansteckungsgefahr wahrscheinlich gering:

40511726ai.jpg


Letzter samstag...

Bin mit ffp2maske geflogen, flugzeug zu 1/3 besetzt
 
@Iris_K Nö, aber ganz ehrlich, irgendwo ist es ja auch praktisch mal wieder mit dem Auto zu fahren, dann kann man mal ordentlich Wein nach D bringen und auf dem Rückweg Fond und andere Kleinigkeiten nach PT.

@Riko Irgendwie graust es mir ja wenn ich solche Bilder sehe ... so richtig alles ist mit dem Lockdown, aber wirtschaftlich ist das echt eine Katastrophe.

Ich habe übrigens schon die erste Aussage eines Zöllners, ich warte nur noch auf eine schriftliche Bestätigung. :-)

Gruss
Hans
 
von heute was zur Grenzsituation Portugal/Spanien :

 
Ich drücke dir die Dauemn, dass alles gut funktioniert. Zoll, Grenzübertritte und die ganze Reise. Ein Abenteuer wird es auf jeden Fall.

LG

Chap
 
So ... hier mal das Ergebnis:

1) Gespräch am 09.02.21 mit Herrn Beckmann - Hauptzollamt Lüneburg (Tel. 04131 604 67-0) gesprochen. Nach seiner Aussagen muss der Wagen für einen kurzfristigen Aufenthalt nicht umgemeldet werden.

Hintergrund dazu ist der §3 Abs. 13 des KraftStG (Scheiss-Wort, spricht das mal komplett aus *gg*): "Von der Steuer befreit ist das Halten von [...] ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr."

Nach Aussage des Herrn Beckmann sollte man möglichst Nachweise für die Fahrt haben um zu zeigen das das Fahrzeug erst seid kurzem in D ist (Tank-Quittung, Maut usw.). Sofern man angehalten wird soll man darauf verweisen.


2) Aussage Auskunftstelle KFZ-Steuer (info.kraftst@zoll.de):

die Steuerbefreiung entfällt, wenn für das Fahrzeug ein regelmäßiger Standort im Inland (Deutschland) vorliegt.

In Ihrem Fall um Rechtssicherheit zum haben wenden Sie sich :

unter diesem Link finden Sie das zuständige Hauptzollamt und Kontaktstellen mit Anschrift und Öffnungszeiten wo Sie unter Vorlage der Fahrzeugpapiere und Ihres Ausweises prüfen lassen können ob Ihr Fahrzeug steuerpflichtig ist in Deutschland.

Unter diesem Link finden Sie Ihr zuständiges Hauptzollamt/Kontaktstellen


Das Hauptzollamt/ Kontaktstelle prüft ob für den Zeitraum der Nutzung des ausländischen Fahrzeuges in Deutschland eine Steuerpflicht besteht.

Sprich - der hat mich an Herrn Beckmann aus 1) verwiesen


3) Aussage Nr. 2Auskunftstelle KFZ-Steuer (info.kraftst@zoll.de):

nach § 20 (1) Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) können in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zugelassene Fahrzeuge vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn sie eine Zulassung eines anderen Mitgliedstaates haben und im Inland keine regelmäßiger Standort begründet wurde.

Der springende Punkt ist allerdings der Begriff " regelmäßiger Standort". Dieser verkehrsrechtliche Begriff ist nach den vom Bundesfinanzhof (BFH) entwickelten Rechtsgrundsätzen wie folgt zu beurteilen:

Der regelmäßige Standort bestimmt sich allein nach objektiven Gesichtspunkten, und zwar "fahrzeugbezogen" auf der Grundlage der tatsächlichen Verwendung des Fahrzeugs. Regelmäßiger Standort ist - allgemein - der Ort, von dem aus das Fahrzeug unmittelbar zum öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt wird und an dem es nach Beendigung des Einsatzes ruht. Befindet sich Ihr gewöhnlicher Wohnsitz in Portugal und halten Sie sich im Jahr mehrheitlich an diesem Hauptwohnsitz auf, befindet sich meines Erachtens der regelmäßige Standort des Fahrzeuges in Portugal und sie können das Fahrzeug vorübergehend in Deutschland nutzen.

Bei zulassungsrechtlichen Fragen ist jedoch keine Zuständigkeit der deutschen Zollverwaltung vorhanden. Aufgrund der Fahrzeugbewegung innerhalb der Europäischen Union müssen Sie auch keine förmliche Anmeldung gegenüber dem Zoll abgeben. Zu zulassungsrechtlichen Themen können Ihnen die Fahrzeugzulassungsbehörden Auskunft erteilen. Ich empfehle Ihnen diese Anlaufstelle aufgrund der originären Zuständigkeit zu kontaktieren und den Sachverhalt auf Korrektheit zu hinterfragen.


Zusammengefasst ... dafür was ich will geht es wohl ohne Anmeldung - es kann aber zu mindestens Kontrollen und Rückfragen geben.

Hans
 
So ist es bei unseren Fahrzeugen auch.

Hätte mich nun schwer gewundert, wenn da etwas anderes herausgekommen wäre.

Anmerkung: wir führen Fahrtenbücher für diese Zwecke
 
Echt kafkaesk, wenn man von deutschen, besser allen, Behörden, eine Auskunft möchte. Der eine verweist auf den anderen und imGrunde ist alles tutti, was man vorher wusste, es ja nur bestätigt haben wollte. Aber soweit lehnen die sich dann doch nicht aus dem Fenster :-D
Denn dein gewöhnlicher Wohnsitz ist nicht in Portugal, nur der des Fahrzeugs.
Aber so kleinlich wollen wir nicht sein ;)
 
was so alles in Portugal seit Jahren mit D-Kennzeichen fährt

hier ein Beispiel , Fahrzeug wird seit Jahren von einem Portugiesen in Portugal gefahren

H - Hannover , und Landessiegel von NRW !

Das fällt selbst der Polzei hier nicht auf .:klatsch:
 
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