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KFZ mit PT-Kennzeichen in D

H.Bothur

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Moin,

ich darf ja nicht mit einen deutschen PKW dauerhaft in PT fahren (Wg. Steuerhinterziehung)
Umgekehrt darf man imho als Deutscher mit Wohnsitz in D keinen PKW mit port. Kennzeichen in D fahren
Aber ... kann ich nun als in D gemeldeter mit meinen KFZ mit PT-Kennzeichen nach D fahren ?

Hans
 
Wenn es dein Wagen ist, würde ich sagen ja. Nur nicht dauerhaft in D fahren, der muss dort auch umgemeldet werden nach einigen Monaten.
 
Wir werden es einfach probieren ... ich hab einfach keine Lust zu fliegen ... aber vielleicht werde ich auch Schizophren:-(

Hans
 
Laut Bussgeldkatalog:

.

Mit Auslandskennzeichen in Deutschland fahren: Das ist zu beachten
Gemäß § 20 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( ) darf ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Deutschland nur vorübergehend im deutschen Straßenverkehr geführt werden und auch nur dann, wenn das Fahrzeug keinen regelmäßigen Standort in Deutschland hat.

Was heißt das aber konkret? Unter „vorübergehend“ versteht der Gesetzgeber einen Zeitraum von bis zu einem Jahr. Wer also z. B. in Deutschland Urlaub macht, jemanden besucht oder einfach nur hindurchfährt, muss in der Regel nicht befürchten, dass sein Auslandskennzeichen ihm Probleme bereitet.
 
Wir werden es einfach probieren ... ich hab einfach keine Lust zu fliegen ... aber vielleicht werde ich auch Schizophren:(

Hans

Nein Hans, ich denke nicht dass es schizophren ist. Ich würde jetzt auch nicht mit einem Flugzeug von Portugal nach Deutschland fliegen wollen. Ich wünsche dir eine gute Reise mit dem Auto, mach einfach das beste daraus und genieß die Reise, soweit das in diesen Zeiten möglich ist.

LG

Chap
 
Als portugiesischer Resident ja, nur mit deutscher Staatsbürgerschaft darfst du das nicht.
Du solltest dich mit deinem Fahrzeug an der deutschen Grenze melden.
Nach meinem Kenntnisstand musst du für das Fahrzeug dann eine Steuer für den Zeitraum des KFZ-Aufenthalts in Deutschland entrichten.
Ich würde mich aber zur Sicherheit vorher bei der Zollbehörde erkundigen und mir dann an der Grenze ein Schreiben für eventuelle Polizeikontrollen geben lassen.
 
Hier ist es gut verständlich beschrieben:



Solvana hat wohl recht, aber lese besser selbst. (Absatz 1.2. Beispiel)
unter 2.2. steht dann die Möglichkeit der Steuerbefreiung, die für dich zutreffen dürfte (begrenzter Aufenthalt) Aber wie solvana sagte, melden solttest du es besser.

LG

Chap
Ich habe mal spaßeshalber bei dem Vermittler Autoeurope eine Fahrt eingegeben 15.2. ab Lagos Fahrzeugabgabe 18.2. Hamburg. Dann bekomme ich Angebote 16 Euro aufwärts. Ein Mittelklassewagen ist schon für 40 Euro zu haben. Ich verstehe das nicht wirklich, schau selbst. Wenn das kein Systemfehler ist, wäre das eine super Sache. Aber ich kann es nicht wirklich glauben, es sei denn sie wollen die Fahrzeuge nach DE überführt haben.

LG

Chap
 
Ich habe mal spaßeshalber bei dem Vermittler Autoeurope eine Fahrt eingegeben 15.2. ab Lagos Fahrzeugabgabe 18.2. Hamburg.

Ich bekomme das auch - aber mit dem Hinweis das für Oneway zusätzliche Gebühren dazukommen und zur Buchung komme ich nicht :(
Ich werde einfach an der deutschen Grenze versuchen mich beim Zoll zu melden, mal sehen was die dazu sagen.

Hans
 
Ich bekomme das auch - aber mit dem Hinweis das für Oneway zusätzliche Gebühren dazukommen und zur Buchung komme ich nicht :(
Ich werde einfach an der deutschen Grenze versuchen mich beim Zoll zu melden, mal sehen was die dazu sagen.

Hans
Ich würde schon vor dem Start versuchen den Kontakt herzustellen.
Der deutsche Zoll hat bestimmt ein Telefon und auch eine online Adresse ;-)
 
Die Frage ist doch zuerst einmal wie lange du in Deutschland sein wirst, danach richtet sich alles andere. Oder liege ich da nun falsch?

Habe zumindest bislang noch nicht gelesen, wie lange du beabsichtigst in D zu bleiben.
 
Als deutscher Staatsbürger ist das Fahren eines ausländischen KFZ auf deutschen Straßen schon in der ersten Minute Steuerhinterziehung.
Ausnahme dürften steuerbefreite Fahrzeuge und Mietwagen sein.
 
Die Frage ist doch zuerst einmal wie lange du in Deutschland sein wirst, danach richtet sich alles andere. Oder liege ich da nun falsch?

Habe zumindest bislang noch nicht gelesen, wie lange du beabsichtigst in D zu bleiben.
Egal, da Hans ja dort in DE wohnhaft ist...


Als deutscher Staatsbürger ist das Fahren eines ausländischen KFZ auf deutschen Straßen schon in der ersten Minute Steuerhinterziehung.
Ausnahme dürften steuerbefreite Fahrzeuge und Mietwagen sein.
Da möchte ich widersprechen... soweit ich u.a. Regelung verstehe und das KFZ nicht regelmäßig in DE benutzt wird.

Es gibt Ausnahmen... siehe unter Punkt 13 und ff. -

"Von der Steuer befreit ist das Halten von
...
13.
ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr.
Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder für diese Fahrzeuge ein regelmäßiger Standort im Inland begründet ist;
"


Siehe auch

...

Nebenbei: @H.Bothur - denk an den "TÜV"-Termin in PT für das KFZ... in Abwesenheit des selbigen könnte es schwierig werden damit ;-)
.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr seid Klasse - ich rufe jetzt einfach mal beim Zoll an, mal sehen was die sagen :-) Ich werde berichten.

@ALISAN Danke - den hab ich glücklicherweise im Oktober gehabt.
@sajat Alisan hat recht - gemeldet bin ich in D - in sofern ist das für mich ab der ersten Minute ein Thema :(

@All .... Zoll - erst einmal in der Hotline warten ....

Hans
 
Sorry, aber wenn ich Urlaub irgendwo hinfahre, dann muss ich mich auch nicht melden ... oder verstehe ich jetzt irgendwas ganz falsch?
 
Ich bekomme das auch - aber mit dem Hinweis das für Oneway zusätzliche Gebühren dazukommen und zur Buchung komme ich nicht :(

Hatte ich letztes Jahr auch mal überlegt; die Gebühren werden angezeigt, wenn man Anmiet- und Abgabestation ausgewählt hat und weiter zum Buchen geht (jetzt z.B. Anfang März, drei Tage Lissabon/Berlin mit Mittelklasseauto von Europcar: »Es fällt eine vor Ort zahlbare Einweggebühr in Höhe von €1845.00 an«.)
 
wahrscheinlich bekommst du beim zoll bei drei anrufen drei verschiedene auskünfte ....

bei drei verschiedenen email anfragen mit verschiedenen antworten kannst du ja die beste antwort speichern und ausdrucken ;)

Ich würde versuchen nicht aufzufallen , zb falschparken, radar usw und das auto bis zur rückfahrt in ne garage oder scheune stellen.
 
Nach meinem Kenntnisstand musst du für das Fahrzeug dann eine Steuer für den Zeitraum des KFZ-Aufenthalts in Deutschland entrichten.
Was für eine Steuer?
Er hat dafür in Portugal KFZ Steuer bezahlt. Er hat nicht vor, dieses dauerhaft in Deutschland zu betreiben.
Als deutscher Staatsbürger ist das Fahren eines ausländischen KFZ auf deutschen Straßen schon in der ersten Minute Steuerhinterziehung.
Wo steht das? Das wäre ja genauso wie in Portugal.
Es ist sein Auto, wiederholt, keine dauerhafte Nutzung beabsichtigt.

Hab erst jetzt @ALISANs Kommentar gesehen.
Genauso sehe ich das auch. Wie @sajat schrieb, ein Portugiese muss auch nichts beachten, wenn er zum Urlaub nach Hamburg fährt. Oder ein Deutscher, der zum Urlauben nach Portugal fährt.

Wenn er den Wagen auf seinem Grundstück parkt und in zB. 3 Monaten wieder zurück fährt, was soll da illegal sein?
Versicherung, TÜV etc.pp. alles OK vorrausgesetzt.
 
Sorry, aber wenn ich Urlaub irgendwo hinfahre, dann muss ich mich auch nicht melden ... oder verstehe ich jetzt irgendwas ganz falsch?

Wenn du mit deinem in Deutschland zugelassen Fahrzeug und selbst auch in Deutschland deinen Wohnsitz hast, dann ist das natürlich in Ordnung wenn du damit in den Urlaub fährst.

Das Problem ist, dass du nicht in Deutschland mit ausländischem PKW fahren darfst (Ausnahme z.B. Mietwagen), wenn du deinen Wohnsitz in DE hast. Der Hintergrund ist, dass man nicht möchte, dass jemand sein Fahrzeug im benachbarten Ausland anmeldet, weil dort die Steuer günstiger ist.

.....Beispiel:
Hat der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz oder den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in der BRD begründet oder nutzt das Fahrzeug hauptsächlich im Inland, so muss das Fahrzeug nach deutschem Recht zugelassen werden.
Kommt er dieser Pflicht nicht nach, begeht er eine Ordnungswidrigkeit nach §§ 3 FZV, 48 FZV, 24 StVG, da er ein Fahrzeug in Betrieb setzt, obwohl es nicht zugelassen ist.

Ergebnis: Fahren ohne vorgeschriebene Zulassung. Dies wird nun steuerrechtlich relevant....

Quelle:

Wie ich oben schon schrieb, gibt es dann wiederum die Möglichkeit sich von der deutschen Steuer befreien zu lassen.

Und nun versucht Hans mit dem Zoll zu klären, wie der Ablauf ist. Das scheint mir auch der richtige Weg.

LG

Chap
 
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