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KFZ-Im-/Export von Deutschland nach Portugal und umgekehrt

G

Gelöschtes Mitglied 9132

Gast
Gast
Olá,

ich habe davon keine Ahnung und brauche deshalb mal euren Rat:

Ich habe den Auftrag bekommen, für jemanden ein bestimmtes Auto in Deutschland zu kaufen und es nach Faro zu importieren. Es ist ihm schon bewusst, dass er Einfuhrsteuer zahlen muss. Trotzdem möchte er ein Auto aus Deutschland. Es gibt zwei gebrauchte Autos mit portugiesischer Zulassung, die man dem Händler verkaufen und zur Verrechnung übergeben könnte.

Nun ist die Frage: wie funktioniert das bei Autos mit portugiesischer Zulassung? Muss man für den Import nach Deutschland auch Einfuhrsteuer zahlen oder gibt es was anderes zu beachten? Hat das jemand schon mal gemacht?
 
Hallo!

Eine Einfuhrsteuer gibt es weder in Deutschland noch in Portugal. Aber es gibt in Portugal eine Zulassungssteuer, welche es in Deutschland nicht gibt.

Das führt in der Praxis zu höheren Gebrauchtwagenpreisen in Portugal. Es erschliesst sich mir nicht warum 2 Autos in Deutschland verkauft werden sollen.:skeptisch:
Irgendwie eine Tugalogik.
Der Import eines Autos aus Deutschland ist auch risikobehaftet, da es im Verdacht steht europ. Abgaswerte nicht einzuhalten. Bei den teilweise erheblichen Überschreitungen(8fache) wird so ein Stinker in Portugal keinen Tüv bekommen.:pssst:

Gruss
Nassauer

PS. Hat dein Auftraggeber zufällig 2 Esel abzugeben für die noch keine EU-Prämie gezahlt wurde?:cool:
 
Es gibt zwei gebrauchte Autos mit portugiesischer Zulassung, die man dem Händler verkaufen und zur Verrechnung übergeben könnte.
Das wird der Haken sein, der Gebrauchtwagenmarkt in Deutschland ist nicht so dolle, dass sich ein Händler über so etwas freuen wird.
Egal, war ja nicht die Frage.

Der Import gestaltet sich vermutlich sehr einfach, die Autos werden zum Händler gebracht und die Kennzeichen werden abgenommen. Den Rest muss man bilateral mit dem Händler besprechen. Die eigentliche Herausforderung kommt ja erst dann, wenn man die Autos tatsächlich auf einen Kfz - Halter zulassen will. Das wird ja nicht der Händler sein, sondern ja erst der Kunde, der den Wagen (so Gott will) vermutlich weit unter Marktpreis weil "Auslandsreimport" dann vielleicht irgendwann kauft.

Das würde ich nur machen, wenn der Händler deutlich seine Bereitschaft signalisiert, so ein geschäft überhaupt zu machen.

Auf jeden Fall wird auch hier das berühmte COC Dokument (EU Übereisntimmuingserklärung) benötigt und für die spätere Zulassung auf den zukünftigen Kfz Halter braucht dieser mindestens:


ausländische Zulassungspapiere Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamts (auf Verlangen der Zulassungsbehörde)
Sie gibt beispielsweise darüber Auskunft, ob das Auto schon jemals in Deutschland zugelassen war (gilt, wenn die Zulassungsbehörde keinen Zugriff zu den Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes hat).
Eigentumsnachweis (Kaufvertrag/Kaufverträge beziehungsweise Originalrechnung/Originalrechnungen)
bisherige ausländische Kennzeichen (außer wenn stillgelegt)
Umsatzsteuererklärung, wenn die Erstzulassung nicht länger als sechs Monate zurückliegt und die bisherige Laufleistung weniger als 6.000 km beträgt
wenn eine EG-Typgenehmigung vorhanden ist: Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU), wenn diese dem Erstzulassungsdatum nach erforderlich ist
wenn keine EG-Typgenehmigung vorhanden ist: Gutachten eines Technischen Dienstes nach § 13 EG-FGV oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 StVZO (Vollgutachten)
 
Danke für die ausführliche Erklärung!

Er hat zwei alte Volkswagen, der eine ist sein eigener Wagen, der andere von seinem Vater, der bereits im Februar diesen Jahres verstorben ist. Er möchte beide Autos verkaufen und sich in Deutschland ein neues Auto (Mercedes) kaufen.

Ich werde mal demnächst meine Erfahrungen berichten.
 
Rate ihm davon ab, ist zuviel Aufwand.
Ist dem klar, was alleine die Fahrt nach D kostet? Maut, Sprit, Zeit etc.?
Das für 2 alte Karren?

Einen gebrauchten in D kaufen, naja. Ebenfalls zuviel Aufwand den in Pt zu legalisieren.
Kann man machen, würde ich mir aber nicht antun.
Einen kleinen Neuwagen vielleicht, der nicht soviel Zulassungssteuer kostet.
Aber nen gebrauchten Mercedes?
Tu Dir das nicht an, der soll das selbst machen, wenn er Masochist ist.
 
Er hat zwei alte Volkswagen, der eine ist sein eigener Wagen, der andere von seinem Vater,

Er möchte beide Autos verkaufen und sich in Deutschland ein neues Auto (Mercedes) kaufen.
Man könnte einmal einen Versuchsballon starten und die beiden alten Volkswagen über mobile.de oder autoscout24.de anbieten. Dann kann man an der Reaktion schon vielleicht einen Trend auch beim Preis ersehen.
Versuch macht klug.

Mehr verspreche ich mir vom Verkauf dieser Fahrzeuge vor Ort in Portugal. Ist jedenfalls deutlich einfacher, was die Papierlage angeht.

Wenn es ein neuer Mercedes sein soll (Neuwagen) lohnt sich vielleicht auch ein Blick in diese Portale. Ich habe festgestellt, dass im ländlichen Bereich, dort wo Händler verkaufen, die Preisverhandlungen einfacher sind, als dort, wo Werksniederlassungen vorhanden sind. Diese sind nicht so offen für Verhandlungen, zu Mal Mercedes, was die Verkaufszahlen angeht, im Moment gut dasteht.
Für den Kauf eines gebrauchten Mercedes gelten dagegen ganz andere Regeln. Hier sind die Werksniederlassungen mit ihrem vernetzten Gebrauchtwagenportal und dem "junge Sterne" Modell eine gute Quelle gerade für Fahrzeuge von Werksangehörigen.

Wie auch immer- boa sorte!
 
Ein Verwandter von meinem Mann hat sich mit diesem Thema beschäftigt und diese Sache erledigt. Dadurch haben wir erfahren, was er gemacht hat:

Er hat sich das Auto im Namen der jeweiligen Person (Vollmacht) in Deutschland gekauft und einen Kaufvertrag abgeschlossen. Der Händler, ein richtiger Mercedes-Vertragshändler, hatte sich geweigert, für den Gebrauchtwagen eine Gebrauchtwagengarantie zu gewähren, als er erfahren hatte, dass das Auto nach Portugal exportiert werden soll, weil der Verwandter nach dem Exportkennzeichen gefragt hatte. Ist eigentlich illegal, da eigentlich alle Händler von Gebrauchtwagen laut Gesetz verpflichtet sind, ein Jahr Garantie zu geben. Aber der Verwandte meinte, dass wenn was an dem Auto sein sollte, dann kann man trotzdem zu einem Mercedes-Vertragshändler in Portugal gehen und wenn sie die Reparatur verweigern, kann man den Händler verklagen. Er hatte ein Exportkennzeichen mit einer Gültigkeit von 30 Tagen bekommen und ist mit dem Auto nach Portugal gefahren. Dort wurde dann das Auto eingeführt und zugelassen.
 
Super, danke für das update.
...und die alten Volkswagen???
Wir haben von unserem Ford Händler für den gebrauchten Ford eine Garantie bekommen, die europaweit Gültigkeit hat.
Ablauf, bei einem Garantiefall zu einer Ford Vertragswerkstatt fahren und den Schaden feststellen lassen, keinesfalls beseitigen lassen.
Dann Rücksprache mit dem deutschen Händler als Garantiegeber, in Absprache mit dem Fordhändler in Portugal wird dann eine Schadensbeseitigung und die dazugehörige Abrechnung organisiert. Das war die Zusage, haben wir allerdings nicht gebraucht.
 
Aber der Verwandte meinte, dass wenn was an dem Auto sein sollte, dann kann man trotzdem zu einem Mercedes-Vertragshändler in Portugal gehen und wenn sie die Reparatur verweigern, kann man den Händler verklagen
Das ist Wunschdenken ! Der Mercedeshändler in Portugal wird sich schippelig lachen.:hurra.gif:

Gruss Nassauer
 
nein, nicht nötig. Es klang im Eingangsposting nur so, als wenn die Volkswagen zwingend Teil des Geschäftes wären und im Zusammenhang mit dem Mercedeskauf verkauft werden sollten quasi als"Inzahlungnahme".
 
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