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Immobilienverkauf in Portugal: Muss Schwiegertochter für Schwiegermutter unterschreiben?

Claudia3719

Amigo
Teilnehmer
Warum muss ich als Schwiegertochter einer in Portugal lebenden Schwiegermutter, im Konsulat eine Unterschrift abgeben, damit diese ihr Haus verkaufen kann?
 
Hallo Claudia,

wenn das Haus auch (anteilig) deinem Mann gehört, dann regelt vermutlich das (portugiesische?) Güterrecht das so.

Ich jedenfalls musste in ähnlicher Konstellation ebenfalls schriftlich mein Einverständnis erklären ...

Zip
 
Anwalt beraten lassen, das klingt nicht normal. Eigentum ist im Grunde wie in D geregelt. Und Erbschaft ist es ja wohl nicht.
 
Anwalt beraten lassen, das klingt nicht normal.
Naja, ganz so "unnormal" ist der Vorgang dann wohl nicht - vorausgesetzt alle Beteiligten (Schwiegermutter, Sohn/Ehemann und Schwiegertochter) sind sich einig, dass die Wohnung verkauft werden soll. Ich musste - wie geschrieben - für den Vorvertrag mein schriftliches Einverständnis abgeben (die zum Verkauf stehende Wohnung war Eigentum meiner Schwiegermutter und meiner Frau). Ich habe dazu ein formloses Schreiben aufgesetzt, dies von einem vereidigten Übersetzer übersetzten und beglaubigen lassen und dann bin ich damit zum Konsulat nach Düsseldorf zum abstempeln oder so (ist schon ein paar Jahre her). Beim eigentlichen Verkauf der Wohnung war ich beim Notartermin in Sintra dabei und wurde dort vom Notar auch noch einmal interviewt, ob ich auch wirklich mit dem Wohnungsverkauf einverstanden sei (mein schriftliches Einverständniserklärung hatte er vorliegen).

Claudia kann sich ja den Vorgang auch vom Konsulat erläutern lassen - die Option "Anwalt" geht ja immer noch ...

Zip
 
Da kann man bei Dir ja noch was herleiten von wegen Zugewinngemeinschaft und quasi dein Teil der Wohnung.
Hättest Du auch zustimmen müssen, wenn die Wohnung komplett deiner Schwiegermutter gehört hätte?
Wenn dem so ist, kann ich nur den Kopf schütteln, denn dann hätte man ja gar kein Eigentum mehr in Portugal, da ja alle Verwandeten irgendwie ein Mitspracherecht haben könnten.
 
da ja alle Verwandeten irgendwie ein Mitspracherecht haben könnten.
Komisch ist es schon, aber ich könnte mir vorstellen das es was mit "Erben in direkter Linie" zu tun hat.
Mein Onkel und meine Tante müssen bestimmt nicht unterschreiben müssen :-)

Hans
 
Kann sein, und wenn es keine direkten Erben gibt?
Und wie sieht es mit einer Schwiegertochter aus? Da dann eine Verbindung durch die Ehe?
Komisch ist nicht das Wort, das mir da gerade dazu einfällt :)
Gruß
 
Ihr könnt da jetzt noch lange rumvermuten, aber so lange die TS nur so fragt, kann niemand wirklich konkret antworten.
Die wahrscheinlichste Sache ist die, dass ein Erbfall eingetreten ist. Die Schwiegermutter hat evtl ihren Mann verloren und muss / will das Haus verkaufen... Dann z.B. muss jeder Erbberechtigte seine Einwilligung geben, inklusive Schwiegertochter, ... blablabla...
Einfach nur so muss man jedenfalls nicht zum Konsulat.
 
Ihr könnt da jetzt noch lange rumvermuten, aber so lange die TS nur so fragt, kann niemand wirklich konkret antworten.
Genau. Und aus diesem Grund habe ich auch eher kurz angebunden geantwortet. Ich wollte die Diskussion zwar anregen, aber wenn dann von der Fragestellerin keine detailliertere Erläuterung der Sachlage erfolgt, bleibt vieles Spekulation.

Die wahrscheinlichste Sache ist die, dass ein Erbfall eingetreten ist. Die Schwiegermutter hat evtl ihren Mann verloren und muss / will das Haus verkaufen... Dann z.B. muss jeder Erbberechtigte seine Einwilligung geben, inklusive Schwiegertochter, ... blablabla...
Ich vermute ebenfalls, dass es so ist. Das entspräche meiner Konstellation. Wobei mir nicht klar ist, ob in meinem Fall die Notwendigkeit meiner Zustimmung (Einverständiserklärung) aus dem portugiesischen Erbrecht oder aus dem portugiesischen Güterstandsrecht herrührte.

Einfach nur so muss man jedenfalls nicht zum Konsulat.
Graças a Deus :-D

Zip
 
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