Hallo und guten Morgen Foristen,
ich habe nun eine erste Reaktion von meinem Steuerbüro.
Kurz vorab noch einmal : Ich arbeite als angestellter Geschäftsführer einer GmbH in DE und möchte nun nach Portugal gehen um dort den Auslandsvertrieb weiter auszubauen. Gleichzeitig bleibe ich aber Geschäftsführer in DE und werde von dort aus weiter bezahlt.
Das alles gestaltet sich etwas kompliziert.
Ich stelle euch nun einmal die Information meines Steuerbüros ein, werde aber die Namen erst einmal x-en.
Bitte habt dafür Verständnis.
Hallo Herr Andersch,
wie besprochen habe ich heute mit Herrn xxxx und Herrn xxxx in Portugal ein Zoommeeting gehabt.
Beide sprechen Deutsch und sind in der ETL Gruppe verankert, so dass wir hier einen Ansprechpartner hätten.
Ich hatte vorab die Ideen gemailt und diese wurden heute aus verschiedenen Richtungen beleuchtet.
Steuerliche Würdigung für Sie als natürliche Person
Sie werden sich hier in Deutschland mit dem Umzug „Verabschieden“ müssen und werden somit in Portugal zur Besteuerung herangezogen, mit all ihrem Welteinkommen was Sie beziehen.
Ein Zweitwohnsitz in Deutschland macht keinen Sinn, da der Lohn ohnehin in Portugal gerechnet werden muss und auch dort besteuert wird.
Insofern Sie später in Rente gehen und noch im Ausland leben, werden Sie die bis zum Wegzug angesammelten Rentenpunkte auch erhalten und eine Dt. Rente beziehen.
Herr xxxxx (Rechtsanwalt) sagte mir, dass das Rentensystem in Portugal nicht das schlechteste ist und dann zahlen Sie dort ein und werden auch von dort eine Rente bekommen.
Muss man dann im Detail besprechen.
GmbH und deren Besteuerung
Hier gibt es verschiedenste Möglichkeiten wie der Standort steuerlich und rechtlich gewürdigt werden kann. Alles hat wie immer Vor und Nachteile.
Das ist dann aber im Detail mit den Kollegen in Portugal zu besprechen.
Im Grunde muss in Portugal eine Art Betriebstätte gegründet werden.
Für den Teil der dann den portugiesischen und ggf. spanischen Markt betrifft ist in Portugal eine Buchhaltung zu erstellen, mit einer Steuernummer von dort und auch nach allen Anforderungen die das Land hat.
Diese Umsätze sind in der deutschen Bilanz nicht zu würdigen!
Ihr Gehalt wird mit Begründung der Betriebstätte in Portugal gerechnet und auch nach portugiesischem Recht besteuert.
Hier gibt es eine Möglichkeit einer etwas begünstigen Besteuerung des Gehalts für 24 Monate wenn man einen sog. Entsendungsvertrag mit Ihnen gestaltet.
Sollten Sie nach 24 Monaten
Für Ihre Leistungen die Sie für den deutschen Standort erbringen ist eine Weiterbelastung aus Portugal nach Deutschland zu schreiben.
Wie der Ablauf im Detail ist, wann Anmeldung, Verträge, wo anmelden u.s.w. muss dann Zug um Zug besprochen werden
Mein Vorschlag ist der Folgende:
Ich stelle Ihnen gern den Kontakt her zu Herrn xxxxx (Betriebswirt in Portugal) und Sie besprechen die Fragen direkt mit ihm und wägen dann ab, ob Ihre Gesellschafter das alles so mitmachen wie es geplant ist.
Ist das in Ihrem Interesse ?
Herzliche Grüße