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Hanggrundstück neben der Bahn

Karlgunter

Amigo
Teilnehmer
Ola, Bom Dia, wer zahlt für die hangbefestigung an Bahngleisen, die Bahn, der grundstückseigentümer oder beide ?
Wie so viele träume auch ich davon die mir noch bleibenden Tage hier in Portugal zu verbringen. Ein grundstück täte mir gefallen, an der Bahnlinie Lisboa - Faro. Ein steiler Hang grenzt an die Bahn, es wurden schon Hangbefestigungen angelegt, aber ein Teil ist abgerutscht, noch nicht auf die Gleise, nur auf die obere Terrasse, muss ich das reparieren oder die Bahn ?
Danke
 
Ola.
Die Antwort auf obige Frage.
Im Netz hab ich nix gefunden. Nach Auskunft des Eigentümers hat die Bahn ihm das Teilstück abgekauft. Und ist auch für die Instandhaltung verantwortlich.
Neue Frage.
Links und rechts des Hanges liegen ein Korkeichen- und ein Eukalyptuswald, beide verwildert und mit Totholz.
Jetzt glaube ich mich zu erinnern, dass der Eigentümer verpflichtet ist Tot- und Unterholz zu entfernen, sonst gibt es Strafe. Stimmt das?
Danke für den Hinweis an anderer Stelle hier, 50 Meter um das Haus zu säubern.
Karl
 
Ola,
In den anderen Beiträgen fand ich den Satz (übersetzung google)
In ... landwirtschaftlichen Flächen ist eine Säuberung der Vegetation nicht erforderlich.
Aber aus Brandschutzgründen sollte jeder seinen Wald verständlicherweise sauber halten.
Für mich hat sich das terreno aber erledigt. Nach eingehender Betrachtung (ich habe mich etwas in das terreno verliebt) ist es zu viel Aufwand und Verantwortung für mich.
Weiter geht die Suche nach einem terreno, aber ohne Wald.
Karl
 
Damit dürfte sowohl aus Brandschutzgründen, als auch aus Naturschutzgründen Müll und nicht Totholz gemeint sein. Schließlich ist Totholz oft das Heim kleinerer Tiere und Insekten....


Und für den Brandschutz sind Flaschen und anderes Glas immer noch die Hauptgründe (neben Funkenflug /glimenden Zigaretten/ Feuern) für Waldbrand....
 
In der Übersetzung des verlinkten Textes geht es das Ausschneiden einer Schutzzone rund um Häuser, besonders auf Grundstücken auf dem Land mit Baumbestand und Wäldern von bis zu 50 m rund um die Gebäude(dazu gehört mit Sicherheit auch das Totholz) ...innerhalb dieser Zone dürfen Bäume nicht höher als 4m sein und die Kronen sollten 4m Abstand zueinander haben. Sofern diese Bäume und Sträucher innerhalb von 5 m zum Gebäude stehen müssen sie beschnitten werden... Ausgenommen sind geschützte Bäume und Obstbäume...

Habe ich das richtig verstanden?
 
In der Übersetzung des verlinkten Textes geht es das Ausschneiden einer Schutzzone rund um Häuser, besonders auf Grundstücken auf dem Land mit Baumbestand und Wäldern von bis zu 50 m rund um die Gebäude(dazu gehört mit Sicherheit auch das Totholz) ...innerhalb dieser Zone dürfen Bäume nicht höher als 4m sein und die Kronen sollten 4m Abstand zueinander haben. Sofern diese Bäume und Sträucher innerhalb von 5 m zum Gebäude stehen müssen sie beschnitten werden... Ausgenommen sind geschützte Bäume und Obstbäume...

Habe ich das richtig verstanden?
Grundsätzlich ja, aber in dem Thread, der zudem ja mittlerweile drei Jahre alt ist finden sich noch einige weitere Angaben und Erfahrungen. Es wird wohl nicht einheitlich gehandhabt. Der Wichtigste Punkt ist aus meiner Sicht, dass hier der Brandschutz gegenüber dem Naturschutz priorisiert wurde. Wenn man eine entsprechende Aufforderung für sein Grundstück erhält, sollte man sich unbedingt in der Gemeinde erkundigen.
Das wäre so etwa meine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte.
 
Für den Bereich, welcher gereinigt werden muss gibt es, zumindest bei uns in Pampilhosa da Serra, auch Karten für jeden Ort, in denen die Bereiche genau gekennzeichnet sind.
 
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