Hallo, hab mal eine Frage, die mich seit der Hochzeit meiner Gastgeber interessiert:
warum gibt es bei einer Hochzeit, wenn einer der Partner über 60 ist, nur den gesetzlichen Güterstand der Gütertrennung?
Meine Gastgeber waren 42 und 61, und da war das eben so.
Die Standesbeamtin erklärte es nur so, das sei, um den älteren Partner zu schützen. Ich frag mich nur, vor WAS?
LG Claudia
warum gibt es bei einer Hochzeit, wenn einer der Partner über 60 ist, nur den gesetzlichen Güterstand der Gütertrennung?
Meine Gastgeber waren 42 und 61, und da war das eben so.
Die Standesbeamtin erklärte es nur so, das sei, um den älteren Partner zu schützen. Ich frag mich nur, vor WAS?
LG Claudia