• Gäste können im PortugalForum zunächst keine Beiträge verfassen und auch nicht auf Beiträge antworten. Das klappt nur, wenn man registriert ist. Das ist ganz leicht, geht schnell und tut nicht weh: Registrieren. Und dann verschwindet auch dieser Hinweis ...

Gütertrennung bei Hochzeit über 60 Jahre?

Gatinha

Lusitano
Teilnehmer
Stammgast
Hallo, hab mal eine Frage, die mich seit der Hochzeit meiner Gastgeber interessiert:

warum gibt es bei einer Hochzeit, wenn einer der Partner über 60 ist, nur den gesetzlichen Güterstand der Gütertrennung?

Meine Gastgeber waren 42 und 61, und da war das eben so.

Die Standesbeamtin erklärte es nur so, das sei, um den älteren Partner zu schützen. Ich frag mich nur, vor WAS?

LG Claudia
 
AW: Gütertrennung bei Hochzeit über 60 Jahre?

Hallo, hab mal eine Frage, die mich seit der Hochzeit meiner Gastgeber interessiert:

warum gibt es bei einer Hochzeit, wenn einer der Partner über 60 ist, nur den gesetzlichen Güterstand der Gütertrennung?

Meine Gastgeber waren 42 und 61, und da war das eben so.

Die Standesbeamtin erklärte es nur so, das sei, um den älteren Partner zu schützen. Ich frag mich nur, vor WAS?

LG Claudia
Leg dir mal Marius Müller-Westernhagen auf und deine Frage ist beantwortet.:female::liebe::female::liebe::liebe::liebe::fies:
Gruss
Nassauer
 
AW: Gütertrennung bei Hochzeit über 60 Jahre?

... nee, entweder hat die Senhora Standesbeamtin wohl etwas falsch oder gar nichts (das vermute ich eher!) verstanden!:)

... ODER ABER ...

Die Dame hat (zwischen 2 Kaffeepausen und zwischenzeitlichem Nägellackieren) verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt bzw. empfohlen und das nicht mehr ganz taufrische Ehepaar hat das nicht richtig aufgenommen.:ahh:
 
AW: Gütertrennung bei Hochzeit über 60 Jahre?

Die standesbeamtin hat im sinne staates gedacht.
Und zwar, geld muss in die kasse.
Ohne gütertrennung würde der/die überlebende erben und schluss.
Mit, wenn der verstorbene z.b. eine immobilie von 100000€ hinterlässt,
kassiert der staat 25000€.
Gruss guadiana
 
AW: Gütertrennung bei Hochzeit über 60 Jahre?

Hallo Claudia,

Portugal hat ein etwas anderes System und es stimmt mit der Gütertrennung bei einer Heirat ab dem 60. Lebensjahr.

gibt es ein paar Infos dazu:

Gesetzlicher Güterstand:
Errungenschaftsgemeinschaft (Art. 1717, 1721-1731 CC),
zwingend Gütertrennung, wenn ein Ehegatte im Zeitpunkt der Heirat das 60. Lebensjahr vollendet hat oder wenn die Ehe ohne vorheriges Aufgebot geschlossen wurde (Art. 1720 CC).....
Wahlgüterstände sind die Gütergemeinschaft (Art. 1732-1734 CC) und die Gütertrennung (Art. 1735 f. CC). Hat einer der Eheschliessenden bereits Kinder, ist die Vereinbarung von Gütergemeinschaft
ausgeschlossen (Art. 1699 Abs. 2 CC).


Auch ganz interessant im Zusammenhang Güterstand / Immobilienkauf ist dies :
...Bei einer Immobilienveräußerung durch portugiesische Eheleute ist besonders darauf zu acht-en, dass unabhängig vom Güterstand, in dem die Veräußerer leben, stets die Zustimmung des anderen Ehegatten für die Verfügung (Veräußerung, Belastung, Vermietung etc.) über die Familienwohnung erforderlich ist. Außer im Fall der Gütertrennung bedarf es auch für die Verfügung über alle anderen Arten von Immobilien der Zustimmung des Ehegatten.....
 
AW: Gütertrennung bei Hochzeit über 60 Jahre?

hallo HeiMa,

danke für Deine Antwort.

LG Claudia
 
Zurück
Oben