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Gesucht: Dolmetscher für Telefonkonferenz mit Gemeinde

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portugallover

Gast
Gast
Hallo zusammen,

wir möchten gern ein Grundstück kaufen, :liebe:
und herausfinden, ob wir dort auch wirklich bauen dürfen.
Da wir allerdings noch kein Portugiesisch können:ahh:, hatten wir die Idee,
dort mit Skype anzurufen und per Telefon jemanden dabei
zu haben, der übersetzen kann...

Ist hier im Forum jemand, der dazu bereit wäre ?

Liebe Grüße,
portugallover
 
AW: Gesucht: Dolmetscher für Telefonkonferenz mit Gemeinde

Guten abend und herzlich willkommen!
Würde gerne behillflich sein(bin portugiesin),dafür musste aber wiessen wo Sie wohnen.
Ich wohne in NRW
 
AW: Gesucht: Dolmetscher für Telefonkonferenz mit Gemeinde

Der ist ein sehr netter Kerl, spricht perfekt beide Sprachen und hat keine überzogenen Honorarvorstellungen. ;-)
 
AW: Gesucht: Dolmetscher für Telefonkonferenz mit Gemeinde

ob wir dort auch wirklich bauen dürfen.
Da wir allerdings noch kein Portugiesisch können:
dort mit Skype anzurufen.

Entschuldigung aber.... wen will man denn da wo anrufen um das herauszufinden???
Wer so etwas vorhat und keine wirklich guten Sprachkenntnisse hat, sollte unbedingt fachlichen Rat in Anspruch nehmen und das VOR ORT prüfen /prüfen lassen.
Und Achtung... bereits ein Vorvertrag in dem die Kaufabsicht geäußert wird (kann sogar formlos sein) kann in Portugal bindend sein.
Deswegen unbedingt fachlichen Rat hinzu ziehen. Eine Skype Konferenz ist da ungefähr soviel Wert wie.....nix?
 
AW: Gesucht: Dolmetscher für Telefonkonferenz mit Gemeinde

Hallo portugallover,

dolmetschermäßig kann ich dir nicht weiterhelfen, zur Vorabinformation ist die telefonische Auskunft sicher ok, aber darauf verlassen würde ich mich nicht.

Hier unter findest du noch einige Informationen zum Kauf eines Grundstückes/ Immobilie. Dort sind auch die portugiesischen Begriffe erklärt und du findest Informationen zum
Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem Gesetzesdekret Nr. 555/99 vom 16. Dezember 1999 mit den Änderungen Nr. 177/01 vom 4. Januar 2001. Bereits vor dem Abschluss eines Kaufvorvertrages sollte die Bebaubarkeit durch die Gemeinde überprüft werden. In den Kaufvorvertrag kann unter der Bedingung geschlossen werden, dass eine Bebaubarkeit tatsächlich gegeben ist.
 
AW: Gesucht: Dolmetscher für Telefonkonferenz mit Gemeinde

Hallo HeiMa,

ich kann den anderen nur beipflichten: per Skype oder Telefon kann sich als falsch entpuppen. Erfahrungsgemäß sind solche Sachen nie so einfach wie sie erscheinen und man läuft dann doch noch innerhalb der Behörde von einem zum anderen, was per Telefon schlecht möglich ist. Ausserdem hat niemand so viel Geduld mit jemandem am Telefon wie wenn er vor einem steht.
Soweit ich weiss, gibt es auch bei Bauland-oder-nicht Grauzonen mit Kann-Bestimmungen; man sollte sich also auch den zukünftigen Wachstumsplan der Gemeinde anschauen etc.
Alles das per Telefon halte ich für sehr schwierig, letztlich auch weil man persönlichen Charme, der oft ausschlaggebend ist, schlechter per Telefon vermitteln kann.

Viele Grüße,
Dirk
 
AW: Gesucht: Dolmetscher für Telefonkonferenz mit Gemeinde

Der Link zu Müller Bromley ist schon sehr gut, allerdings hat sich im Bereich der Baugenehmigungen und Bauanzeigen ich glaube 2007 oder 2008 doch noch einiges verändert.

Es gibt in Portugal Bebauungs- und Raumordnungspläne, aus denen man schon viel entnehmen kann. Diese würde ich vor einer telefonischen Anfrage zunächst einmal prüfen lassen. Im Idealfall durch einen Anwalt oder Architekten oder persönlich vor Ort.

Grob müsste ein Bauantrag so laufen: (alles ohne Gewähr)

-Bauantrag oder Bauanzeige geht an die Gemeinde = zuständiger Bürgermeister
hier wir die Vollständigkeit und Bearbeitungsreife überprüft.
-Weiterleitung an das zuständige Bauamt.
hier wir die Baugenehmigungsfähigkeit überprüft unter anderem wird auch die Naturschutzbehörde um eine Stellungnahme dazu gebeten.
Hier ist zu bedenken, dass ein großer Teil Portugals Naturschutzgebiet ist (reserva ecologica nacionla REN) oder in der "rede de natureza 2000" liegt oder "reserva agricola nacional" ist oder im einem Parque natural liegt.
- das Bauamt fertigt ein Gutachten über die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens an und übergibt es an den Bürgermeister.
-Der Bürgermeister und seine "Stadtverordneten" erteilen eine Genehmigung.

Denkbar ist jetzt, dass die Naturschutzbehörde damit nicht einverstanden ist, weil von ihr gemachte Auflagen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Sie kann das Verfahren erheblich stören oder verzögern.

Dieses alles sollte man sich vor Augen halten und dann entscheiden, ob eine telefonische Anfrage über Skype ohne ausreichende Sprachkenntnisse und mit einem Übersetzer etwas bringt.
Ich kann die Antwort auf die Anfrage förmlich schon hören: "em principio sim....."

Gut. Schaden kann so ein Anruf natürlich auch nicht.
Vielleicht noch ein wenig Material dazu unter:

Viel Glück und ich drücke die Daumen für einen positiven Verlauf
 
AW: Gesucht: Dolmetscher für Telefonkonferenz mit Gemeinde

Wie wir es gemacht haben:

Um nicht auf irgendeine Aussage reinzufallen, haben wir Ende der 90er eine Bauvoranfrage für die Grundstücke gestellt. Diese musste innerhalb einer gewissen Frist vom Bauamt beantwortet werden. Nach der schriftlichen (positiven) Bestätigung gab es eine weitere Frist, die wir dann einhalten mussten um den regulären Bauantrag zu stellen. Innerhalb dieser Frist kann das Amt nicht anders entscheiden als in der Voranfrage bestätigt. Hat man dann die Genehmigung kann man die einige Male verlängern, falls man nicht sofort anfängt zu bauen.

Allerdings weiss ich nicht, ob das heute noch so ist oder ob es nicht auch regionale Unterschiede gibt. Auf keinen Fall würde ich mich auf telefonische Aussagen verlassen, alles nur schriftlich.

Zusätzlich war der Kauf der Grundstücke übrigens an die Genehmigungen gekoppelt. Sonst hätten wir nicht gekauft.

Gruss
Susanne

Nachtrag: Das mit der Voranfrage hat übrigens alles der Makler gemacht, denn der wollte ja verkaufen.
 
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AW: Gesucht: Dolmetscher für Telefonkonferenz mit Gemeinde

Allerdings weiss ich nicht, ob das heute noch so ist oder ob es nicht
Diese Fristen gibt es immer noch, es ist also so, wie von dir beschrieben.
Allerdings haben sich wohl die Möglichkeiten der Verlängerung geändert, wenn man nicht innerhalb eines Jahres nach der positiven Bauvoranfrage einen Bauantrag einreicht.
 
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