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Gesetzesänderung Mietwagen ohne ViaVerde (190/2013)- wichtig!

XT600

Entusiasta
Teilnehmer
Stammgast
ein Automvermieter hat mir jetzt folgendes erklärt:

Das Gesetz 190/2013 (angehängt) wurde wie folgt geändert:

1. alle Autos müssen mit dem Transponder ausgestattet sein
2. Autos mit nicht aktivierten Transponder werden bei Durchfahren der e-Toll Gates geblitzt und die Daten zum Abgleich an einen Server geschickt, der den Halter des Fahrzeugs ermittelt. Dannach wird der Halte durch die Behörden angeschrieben. Grund: nicht aktivierter oder fehlender Tranpsonder.

3. Möglichkeit an der CTT zu bezahlen ist weiterhin möglich - allerdings muss man dann beim Mietwagenanbeiter zusätzlich eine AdminGebühr berappen, denn der wird ja in JEDEM Fall aufgefordert, Stellung zu nehmen.

Anders gesagt: für Mietwagen kann man weiterhin (mit den bekannten Bedingungen) auf der CTT bezahlen, aber der Vermieter wird in jedem Fall (ggf. sogar mehrmals) die "Strafzettel-Admingebühr" berechnen (ca. 35-70€ je nach Vermieter)

die 18,5€ sind als ggf mittlerweile als "obligatorisch" anzusehen, wenn man sich nicht auskennt und ggf. mal schnell auf der e-toll Strecke gelandet ist.

Deshalb lassen sich die meisten Vermieter mittlerweile einen langen Zettel unterschreiben, wo am diese Bedingungen anerkennt.

Kann das ganze jemand aus dem Forum bestätigen?
 

Anhänge

  • decreto-lei-190-2013.pdf
    169 KB · Aufrufe: 36
Kann das ganze jemand aus dem Forum bestätigen?
Irgendwie schon , aber der genaue Preis ist:
Pela prestação do serviço de disponibilização do
meio de pagamento das taxas de portagem e desde que se
venha a confirmar a sua utilização pelos clientes, as EA-
VSC podem cobrar aos mesmos os custos incorridos com
o serviço, com um limite máximo de € 1,50, acrescido de
IVA, por cada dia de aluguer do veículo, e com um limite
máximo de 15€, acrescido de IVA, por mês e por contrato de aluguer.
Hab ich mal eben aus dem Gesetzestext kopiert, unter Artigo 3.º.
Also € 1,50 pro Tag, maximal aber 15€, zzgl MWst.
 
Irgendwie schon , aber der genaue Preis ist:

Hab ich mal eben aus dem Gesetzestext kopiert, unter Artigo 3.º.
Also € 1,50 pro Tag, maximal aber 15€, zzgl MWst.
ja das ist bekannt, die meisten Vermieter berechnen 18,5€ incl. Mwst, manche auch über 20€ maximal pro Miete, manche auch pro Tag gedeckelt auf den maximal Betrag.

Die Frage ist, ob dieses Gesetz wirklich geändert wurde und ob

1. JEDES Auto ein Transponder haben muss
2. JEDES Durchfahren unter der e-Toll Schranke zur Folge hat, dass der Haltes des Fahrzeugs angeschrieben wird, auch wenn auf der Post bezahlt wird

Letzters behaupten ja die Vermieter und drücken deshalb praktisch jedem die 18,5€ rein.

Ich wollte wissen, ob das stimmt oder ob das nur ein Verkaufstrick ist?
 
Ich wurde noch letztes Jahr gefragt bei Guerin, ob ich es brauche.
Als ich es verneinte, nur Landstrasse fahre, hab ich keins bekommen.
Wenn es eine Gesetzesänderung ist, muss es ja genau so ein Gesetzesblatt geben, wie Du verlinkt hast.
Das würde ich mir zeigen lassen.
Klingt mir zu sehr nach Trick.
 
wegen der 18,5€ so einen Aufwand betreiben, Kunden an der Nase rumführen? Klar, das ist leicht verdientes Geld, mit 2 Sätzen 18,5€ verdient, der Transponder ist eh drin und muss nur aktiviert werden.

Ich war jetzt an Ostern bei Avis und jetzt bei Sixt. Beide erwecken eine seriösen Eindruck, obwohl Sixt natürlich wie üblich upgrades verkaufen möchte und auch bei der "super cover" nicht so leicht locker liess. Bei Avis hatte ich das ViaVerde abgelehnt und musst ein rechtliches Dokument unterschreiben, dass ich verstanden hätte, dass man mir die 35€ admin Fee plus IVA verpasst, sollte ich OHNE via verde auf der e-toll Autobahn fahren. Ich habe das unterschrieben, weil ich ganz sicher niemals e-Toll gefahren wäre.

Das mit der "nicht mehr möglich bei CTT" halte ich auch für eine Finte, aber dass die e-toll Betreiber seit neuestem sofort den Halter des Auto kontaktieren, weil ein Transponder ja Pflicht sei, könnte schon sein. Bei Privatpersonen keine Problem, denn dann bekommt der zwar eine Mahnung, kann aber noch auf der CTT bezahlen und ggf. danach einen Transpoder kaufen.

Bei Mietwagen würde der Halter (=Autovermietung) angeschrieben, die den gleichen Aufwand hätte wie bei einem sonstigen "traffice violation"
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also der DL ist aus 2013 danach gbt es keine Zusätze
Als Antwort auf deine Frage sind zwei Sätze massgebend:
1)quote:
as empresas de aluguer de veículos sem condutor
(EAVSC) devem equipar cada um dos veículos integrados
na sua frota, com um dispositivo eletrónico de uma Entidade
de Cobrança de Portagens (DECP), aderindo a um
sistema de pagamento automático.
unquote
Die Mietwagen firmen müssen jedes Mietauto in ihrer Flotte ausstatten mit einem elektronischen Gerät eines Unternehmens zur Begleichung von Mautgebühren und somit mit Zugang zum automatischen Zahlungssystem.

2) quote:
Ao proceder ao aluguer de um veículo de aluguer
sem condutor, equipado nos termos do n.º 1 do artigo 2.º, os
clientes das EAVSC aderem ao serviço de disponibilização
do meio de pagamento das taxas de portagens, condição
esta que deverá ser expressa no contrato de aluguer de
veículo.
unquote
Bei der Anmietung eins Mietautos ausgestattet im Sinne von Nº1 des Artikels 2, stimmen die Kunden der Mietwagenfirmen die zur Verfügungstellung des Mautzahlungssystems zu, eine Kondition, die im Automietvertrag erwähnung finden muss.

Meine Interprätation:
1) Alle Autos müssen den Transponder haben
2) Man kann die erwähnte Kondition ablehnen und sehen was passiert. Wie Ozzy bereits schrieb, fragen die meisten Mietwagenfirmen ob du das Gerät benützen möchtest . Es ist immer noch besser ein Auto zu vermieten ohne Zahlung der 18,50€ als ein Auto auf dem Hof stehen zu haben, weil man aus Engstirnigkeit auf die Zahlung bestanden hat und der Kunde zur Konkurrenz gegangen ist.

Im Punkt 5 des Decreto-Lei wird noch darauf hingewiesen, dass der Autovermieter auch für die Zahlung der Mautgebühren verantwortlich ist, wenn das Mietauto ohne existierende Mietvertrag die elektronische Mautstellen passiert.
@XT600
'JEDES Durchfahren unter der e-Toll Schranke zur Folge hat, dass der Haltes des Fahrzeugs angeschrieben wird, auch wenn auf der Post bezahlt wird'
In dem DL 190/2013 steht hierüber nichts

Johan
 
Also entweder hier im Forum sind wirklich so wenige User, die wirklich in Portugal wohnen und hier fachkundige Auskunft geben könnten oder ich bin der einzige der mit solchen Fragen kommt?

Moin XT600,

ich schätze eher zweites denn die meisten die in PT wohnen und ein Auto haben haben auch einen Transponder (zumindestens bei mir so)

Gruß
Hans
 
Seitdem ich weiß daß ich einen Transponder mitmieten kann, mache ich das auch. Einfacher geht es nun wirklich nicht.

LG

Chap
 
1. JEDES Auto ein Transponder haben muss
Jeder Mietwagen, ja. Das Gesetz gibt es, aber für nicht jedes Auto.
2. JEDES Durchfahren unter der e-Toll Schranke zur Folge hat, dass der Haltes des Fahrzeugs angeschrieben wird, auch wenn auf der Post bezahlt wird
Wieso auf der Post bezahlt? Wer den Transponder hat, bezahlt doch nicht mehr auf der Post, sondern über das mit dem Transponder verbundene Konto.
Wie der Autovermieter das abrechnet, weiss ich nicht, brauch hier keinen Mietwagen, sondern habe meine eigene Box.

Das Gesetz ist doch eigentlich auch ganz sinnvoll, nun können Touristen unbesorgt alle Strecken fahren, wenn sie wollen.
Wie der Mietwagenvermieter das abrechnet, liegt dann wohl auch ein wenig am Vermieterr, denn das "wie" hat das Gesetz nicht eindeutig geregelt...
 
Ich bin auf der Suche nach der Wahrheit, weil ich vermute, dass die Vermiueter diese unklare Lage dazu nutzen, den Kunden das Gerät aufzudrücken...

1. Frage: ist es für alle Autos Pflicht? Jein, für Mietwagen wohl ja!
2. Frage: wird beim Durchfahren der Schranken OHNE aktiven Transponder automatisch eine Meldung an die Behörden gegeben (kann sein!) und wird dann automatisch ein Prozess eingeleitet, der den Halter bestimmt? Oder warten die 5 Werk Tage und leiten dan nein Verfahren ein (so läuft das in Italien mit einer Frist von 15 Kalendertagen)

Ich vermute letzteres und die Vermieter sagen dir natürlich nicht die Wahrheit?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wer nichts zur Beantwortung der Fragen beitragen kann, sollte doch bitte NICHTS sagen.
Und wer lesen kann, braucht nicht nochmal zu fragen!
Es gibt kein Jein!
Und natürlich wird bei durchfahren der Schranke das Kennzeichen vermerkt und damit der Mieter der Box, auch wenn diese nicht aktiv ist.
Allerdings gilt dann auch das normale Bezahlprozedere, schliesslich war die Box ja nicht angemeldet.
 
Also ich habe keine Box und fahre auch manchmal e-Toll. Danach gehe ich zum Payshop und bezahl das. Es kommt kein Brief, das ich was zahlen soll. Wenn ich es nicht mache, könnte ich wetten, das was kommt.
Allerdings ärger ich mich jedes mal, das ich für das bezahlen nochmal Gebühren zahle. Aber so ist das eben.
Also deine Fragen CT, ja, für Mietwagen Pflicht. Wie Sivi schrieb, völlig sinnvoll.
2. Frage definitiv NEIN, denn die Variante macht, wenn Du nochmal darüber nachdenkst, nicht wirklich Sinn.
Wie soll die Mautbrücke feststellen, das Du einen Transponder hast, aber den frecherweise nicht eingeschaltet hast?
Und die ganzen Mautbrücken filmen jetzt nur noch die Kennzeichen von Ausländern und Mautprellern?
Eben. Das ganze bezieht sich auf Mietwagen und da hat, wie so oft hier in Portugal, einer etwas südländisch interpretiert.
Erleben die Residenten jeden Tag :)
 
Also nochmal ganz klar:
Die Gesetzesänderung gilt nur für Mietwagen ohne Fahrer (also keine Taxen etc)!
Diese Mietwagen müssen die Box bereit stellen.
Punkt.
Dazu wird im Gesetz die Höchstgebühr festgelegt, was die Mietkosten des Transponders angeht, mehr oder weniger mehr nicht, zumindest, was Unkosten angeht.
Alle Mietwagenvermieter müssen also diese Box anbieten, zu festgelegten Mietpreisen (siehe meinen ersten Beitrag).
Alles andere kann der Mietwagenvermieter selbst bestimmen.
Wenn dieser seine Wagen nicht ohne Box vermieten will, darf er das, genauso wie er es akzeptieren kann.
Alles Sache des Vermieters.
Die nichtmal 20 Euro sind zwar für den Vermieter leicht verdientes Geld, aber was solls, man hat seine Ruhe, wenn man will.
 
Danke Sivi und Ozzy!

ViaVerde Gebühr (darum ging es ja nicht) 18,5€ incl. IVA, aber ich kann mich an einen erinnern (Centrauro glaube ich) der wollte 22€ - kann ja jeder noch eine extra "Service-Gebühr" ausdenken.

Das mit dem automatischen Melden scheint noch nicht verstanden zu sein?

Einige Vermieter behaupten, dass jegliches Hindurchfahren der Mautbrücken auf e-Toll Autobahnen, eine automatischen Prozess der Betreiber und Behörden auslöste, der eine Ermittlung des Fahrers nach sich zöge (Halter natürlich und dann muss der Halter sagen, wer gefahren ist). Die behaupten das wäre wie bei einem nicht bezahlten Strafzettel.

Mein Einwand "Moment, ich kann doch innhalb 5 WerkTagen und nach 48h auf der Post-CTT bezahlen" wurde mit "not anymore, this isnot possible anymore for rental cars" beantwortet. Ausserdem wurde auf den Behördernvorgang hingewiesen.

Man kann das Thema auch positiv sehen, immerhin versuchen die Vermieter dem Kunden den Ärger mit der Admin-Gebühr (bei Nichtbezahlung) und den Strafgebühren wegen 5€ Maut oder CTT, warten, zig mal hin etc. zu ersparen.

Also fassen wir zusammen: den automatischne Behördenprozess wird es auch 2018 nicht geben, alles beim alten. Vermieter meinen es nur gut!!
 
Kann ich mir nicht vorstellen, dann müssten ja alle Mietfahrzeuge mit Kennzeichen in der Datenbank sein und in Echtzeit abgefragt werden.
Es mag sein, das Mietwagen nicht mehr im Payshop bezahlen dürfen, aber warum sollte das so sein?
Die wollen doch ihre Maut, die bekommen sie doch so.
Für mich macht das keinen Sinn, aber wie vieles hier nicht, könnte also sein.

Ich kann mir den Hintergrund vorstellen. Viele Mieter haben die Box nicht genommen und sind trotzdem gefahren. Den Hickhack war man vielleicht leid, obwohl im Zweifel der Verleiher zahlen muss, er ist ja der Halter.
Und wir wissen doch, das einige Verleiher noch viel später Gebühren von der Kreditkarte abgezogen haben. Sie haben ja alle Daten.
Möglich, das, wenn man am Tag der Abgabe Autobahn gefahren ist und die Abrechnung dann ja noch nicht vorliegt, man gegen die Abbuchung vorgehen kann.
Wäre sehr unsozial, aber denkbar, das es welche machen.
 
Nein, IP - Dúvidas Portagens <duvidas.portagens@infraestruturasdeportugal.pt> sagt mir auf English: no change between privat cars or rental cars.

Ja, der Ärger den die Vermieter hatten kann ich mir gut vorstellen -der Aufwand könnte auch größer sein, als für andere Verkehrsverstösse, weil - ?? - ggf der Halte bezahlen muss, egal wer gefahren ist.
Kann ich mir nicht vorstellen, dann müssten ja alle Mietfahrzeuge mit Kennzeichen in der Datenbank sein und in Echtzeit abgefragt werden.
Es mag sein, das Mietwagen nicht mehr im Payshop bezahlen dürfen, aber warum sollte das so sein?
Die wollen doch ihre Maut, die bekommen sie doch so.
Für mich macht das keinen Sinn, aber wie vieles hier nicht, könnte also sein.

Ich kann mir den Hintergrund vorstellen. Viele Mieter haben die Box nicht genommen und sind trotzdem gefahren. Den Hickhack war man vielleicht leid, obwohl im Zweifel der Verleiher zahlen muss, er ist ja der Halter.
Und wir wissen doch, das einige Verleiher noch viel später Gebühren von der Kreditkarte abgezogen haben. Sie haben ja alle Daten.
Möglich, das, wenn man am Tag der Abgabe Autobahn gefahren ist und die Abrechnung dann ja noch nicht vorliegt, man gegen die Abbuchung vorgehen kann.
Wäre sehr unsozial, aber denkbar, das es welche machen.
Die Vermieter blockieren in der Regel eine relativ großen Betrag (teils die SB, teils nur Tankinhalt oder so). Das ganze wird dann intransparent, wenn der Vermieter nicht geblockt hat, sondern belastet und dann den Teilbetrag (also Belastung minus Via Verde variable Gebühren) erstattet. Dann nanach nochmals den Restbetrag, der noch offen war am Tage der Rückgabe.

Hatte ich letztes Jahr mal bei Centauro reklamiert. Es kam recht schnell und viel "traffic" auf meine email und letztlich auch nachvollziehbar. Dass man das ganze aber auch von vorne herein transparenter machen kann, wollten die Spanier nicht begreifen. Transparenz ist halt leider für Südeuropäer ein Fremdwort!! Vorschlag war: zunächst die gesamte Tankgebühr die zuvor belastet wurde zu erstatten und dann die GESAMTE Via-Verde Gebühren auf einmal. Haben die nicht verstanden...

Ahnlich Diskussion über 2 verschiedene "prato do dia" Angebote: der 2€ teurere enthielt Wein, stand da aber nirgends! Auf meinen Hinweis, das doch bitte hin zu schreiben kam nur "it is this cheap or not"... darum ging es ja gar nicht, sondern um die Transparenz... habe ich drei mal versucht zu erklären, wurde nicht verstanden!
 
Sixt hat mir jetzt zwar für das ViaVerde wievereinbart 18,45€ berechnet

Daneben berechnen die "Civil Protection (isento artº 9º nº28 CIVA)" - 1,05€/day (0% IVA) -> 19 Tage 19,90€

Weiss jemand was das wieder sein soll?
 
Edit: Sixt JAPRAC behauptet nun folgendes "
The “Civil Protection (isento artº 9º nº28 CIVA)" is an insurance required by law for the car to be able to circulate and be on the public highway, this insurance is with tax free and we debit this value to all our clients"

Ist das eine neue extra "highway-charge" sieht mir schwer nach Gesetz aus, aber bisher habe ich immer nur die 18,45€ bezahlt?
 
isento artº 9º nº28 CIVA behandelt die Steuerfreiheit MwSt. Befreiung (edit s.u.) von Callcentern die für Versicherungsgesellschaften die Abwicklung vornehmen bzw. deren Kunden kontaktieren. Das hat nichts mit irgendeinen Higway-Tax zu tun.
Wenn du nicht einschlafen kannst, lese diese Texte und innerhalb von wenigen Sekunden kannst du hervorragend schlafen.


Johan
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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