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Gesetz zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Lisa (†)

Entusiasta
Teilnehmer
Stammgast
Am 16.08.2012 trat in Portugal das Gesetz ( Lei n.° 25/2012) zur Regelung der Patientenverfügung und der Benennung von Betreuern (Vorsorgevollmacht) in Kraft.
Diese Dokumente müssen von einem Notar oder einem Angestellten des noch einzurichtenden nationalen Registers für Patientenverfügungen (Registo Nacional do Testamento Vital [RENTEV]). Letzteres dürfte allerdings noch lange dauern, sind wir doch in Portugal! :pssst:
Das Gesetz gilt nicht nur für Portugiesen sondern auch für in Portugal lebende ausländische Staatsbürger.
Sollten diese Vordrucke auch im Internet herunterzuladen sein, werde ich oder der es zuerst sieht dieses Posting entsprechend ergänzen.
 
AW: Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht

Hallo Lisa,

gibt es diesbezueglich schon aktuelle Infos und Formulare? Hab mir vorgestern eine Talkshow Talkshow zu dem Thema angesehen.

Ist ja erschreckend, was da in D. alles moeglich ist, wenn man keine Vollmacht erteilt hat!

Gruss, Manuela
 
AW: Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht

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Ist ja erschreckend, was da in D. alles moeglich ist, wenn man keine Vollmacht erteilt hat!

Gruss, Manuela

Ich hab die Sendung nicht gesehen, hatte aber letzte Woche selbst leider die Erfahrung, im engsten Familienkreis einen Vorfall zu haben.
Die Ärzte hatten die engsten Verwandten gefragt, wie sie im Notfall handeln sollen
(reanimieren oder nicht), da es keine Verfügung gab.

LG,
Sivi
 
AW: Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht

Hallo Sivi,

das tut mir leid! Ich hoffe, dass es dem Betroffenen bald wieder gut geht!

Ich setz hier mal den link zu der Sendung rein. Bin echt froh, dass sie ungekuerzt im Net steht. Ich weiss allerdings nicht, wielange solche Sendungen zur Verfuegung stehen und kann nur jedem ueber 18 empfehlen, sich das anzuschauen!

Das Erste Mediathek [ARD] - Entmündigt - Wenn Betreuung zum Albtraum wird - Video zur Sendung Menschen bei Maischberger - Dienstag, 05.02.2013

Gruss, Manuela
 
AW: Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht

Ich war vor ein paar Jahren in der Situation. Ich erhielt vom Vormundschaftsgericht eine Einladung. Die wollten wissen wieviel mein Famileienmitglied an Vermögen auf dem Konto hatte (+ Bank, Kontonummer). Das hier hat mich schon stutzig gemacht. Die Dame beim Gericht erzählte mir auch ich könnte auch meine Aufwendungen geltend machen könnte.

Bei uns ist es zum Glück noch gut gelaufen da ich zum Betreuer ernannt wurde. Es kam sogar ein Richter ins Krankenhaus.
 
AW: Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht

Es ist wirklich ein Thema, über das jeder sich Gedanken machen sollte, egal ob Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung.

Das ,was jetzt mit einer mir nahestehenden Person in Deutschland passiert, raubt mir den Schlaf, auch wenn ich weiss, dass es für diesen von mir geliebten Menschen der einzige Weg sein mag, das Leiden zu verkürzen.

Man darf ja keine aktive Sterbehilfe leisten, so zieht man dem Menschen einfach die Nahrungssonde aus der Nase und wartet auf den Anruf, dass der Mensch verhungert ist.

Das ist doch nicht wirklich menschlich.
Das tue ich keinem meiner Tiere an.

Tiere darf man erlösen, Menschen müssen verhungern, weil man ihnen den letzten Gang nur durch Medikamente erleichtern darf.

Ich weiss, dass dies zurecht ein sensibles Thema ist!

Aber dass diese starke Frau, die ich jetzt meine, die Kriege überstanden hat, alleinerziehend, immer tapfer und stark war, sogar mich und meine Schwester erzogen hat, nun so elendig verrecken soll (o.k., man gibt ihr Medikamente und alle reden auf mich ein, dass ich es nicht als "verhungern" ansehen soll, es ist aber trotzdem nichts anderes, warum kann das niemand verstehen?)

Ach, mein kleines Fazit:
Macht eine Patientenverfügung und sorgt euch frühzeitig genug darum, wer euch im Ernstfall versorgen/vertreten soll.

Mein emotionaler Ausbruch,
auch wenn ich weiss, dass mein so geliebter Mensch sich auch den Ernährungsschlauch aus der Nase gerissen hätte, so fällt es den nahestehenden trotzdem extrem schwer, wenn von ihnen solche Entscheidungen gefällt werden sollen!
 
AW: Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht

Ach, mein kleines Fazit:
Macht eine Patientenverfügung und sorgt euch frühzeitig genug darum, wer euch im Ernstfall versorgen/vertreten soll.
Ergänzend dazu sollte man daran denken, wenn man jemanden bevollmächtigt einen zu vertreten, genau zu definieren für welche Angelegenheiten (Gesundheitsagelgenheiten, Aufenthaltsbestimmung, freiheitsenziehende Maßnahmen, Angelegenheiten nach dem Tode).

Mein emotionaler Ausbruch,
auch wenn ich weiss, dass mein so geliebter Mensch sich auch den Ernährungsschlauch aus der Nase gerissen hätte, so fällt es den nahestehenden trotzdem extrem schwer, wenn von ihnen solche Entscheidungen gefällt werden sollen!

In dem Moment wenn man selber für jemanden Entscheiden muss, ist es sehr schwer so was Entgültiges treffen.
Damit die Verantwortung für das Handeln, aber bei mir bleibt, habe ich in meiner Patientenverfügung vieles festgelegt. Ich habe mich entschieden und meine Angehörigen/Bevollmächtigten haben in dem Fall meine Weisungen zu respektiern/durchzusetzen.

In meiner Patientenverfügung steht deshalb:
Der Bevollmächtigte soll den in dieser Verfügung von mir getroffenen Festlegungen, die ich mir genau überlegt habe, Ausdruck und Geltung verschaffen und meiunen Willen durchsetzen. Auch ein eventuell bestellter Betreuer ist an diese Weisung gebunden.
 
AW: Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht

Am 16.08.2012 trat in Portugal das Gesetz ( Lei n.° 25/2012) zur Regelung der Patientenverfügung und der Benennung von Betreuern (Vorsorgevollmacht) in Kraft.
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des noch einzurichtenden nationalen Registers für Patientenverfügungen (Registo Nacional do Testamento Vital [RENTEV]). Letzteres dürfte allerdings noch lange dauern
Ach, mein kleines Fazit:
Macht eine Patientenverfügung und sorgt euch frühzeitig genug darum, wer euch im Ernstfall versorgen/vertreten soll.

hi,
auf dem portal der portugiesischen verbraucherzentrale DECO hiess es neulich zum thema

Lamentamos que, mais uma vez, a regulamentação de um diploma legal não surja dentro do prazo, até porque o Rentev é um instrumento essencial no processo. Iremos interpelar o Ministério da Saúde no sentido de saber para quando está prevista a entrada em funcionamento deste registo.
[ ... ]
Até lá, os cidadãos podem registar as suas diretivas num notário, mas sem garantia de que os serviços venham a ter conhecimento das mesmas. O custo do procedimento no notário varia entre 10 e 230 euros, consoante o serviço pedido. Por exemplo, o simples reconhecimento de uma assinatura custa 10 a 13 euros. No caso de ser pedido ao notário que autentique o documento, verificando se o conteúdo respeita a lei, a conta rondará os 25 euros. Se for pretendido apoio para a elaboração do testamento, a fatura poderá oscilar entre 100 e 180 euros. Há ainda a possibilidade de o testamento ficar arquivado no cartório notarial, com emissão de um comprovativo: o custo pode chegar a 50 euros.
quelle: Defesa do Consumidor - DECO PROTESTE

hööhm, also es kostet und es gibt keine funktionsgarantie

... sind wir doch in Portugal!

;-))

grez
henry
 
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