AW: Flugpaten nach D? Bitte erst lesen
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Es geht bei dieser Änderung des § 11 um den gewerbsmäßigen Handel und das Betreiben von Tierbörsen. Wenn im Einzelfall von privat an privat ein ins Inland verbrachtes Tier übergeben wird, ist da meiner Ansicht nach auch zukünftig nichts zu befürchten. Bei Tierschutzorganisationen, die in größerer Zahl Tiere ins Land bringen, ist das natürlich grenzwertig. Da könnte sich ja ein gewerbsmäßiger Handel dahinter verbergen (den auch ein e.V. tätigen kann), und dann greift natürlich die Erlaubnispflicht.
Grüße
can
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kann man sich den Werdegang der Gesetzesänderung anschauen.Es geht bei dieser Änderung des § 11 um den gewerbsmäßigen Handel und das Betreiben von Tierbörsen. Wenn im Einzelfall von privat an privat ein ins Inland verbrachtes Tier übergeben wird, ist da meiner Ansicht nach auch zukünftig nichts zu befürchten. Bei Tierschutzorganisationen, die in größerer Zahl Tiere ins Land bringen, ist das natürlich grenzwertig. Da könnte sich ja ein gewerbsmäßiger Handel dahinter verbergen (den auch ein e.V. tätigen kann), und dann greift natürlich die Erlaubnispflicht.
Grüße
can