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Erlaubnis des Besitzers zum Fahren seines PKW´s in Portugal

Ich wundere mich, wo das w abgebleiben ist bei deinem zitieren?
Hast du da kurzfristig das port. Alphabet genutzt? :-D

Verstehe ich aber nicht wirklich, denn die Schweiz ist ja assoziiertes Mitglied, quasi gleichgestellt.
Schweizer dürfen sich hier niederlassen usw.
Eigentlich müsste es genau für die Schweiz eine Ausnahme geben?
 
Das liegt daran, dass ich (heimlich ) deinen Text korrigiert hatte:pssst:
Dir sind die Ws (und das s bei dass) abhanden gekommen:p, Harald hatte wahrscheinlich schon vorher das Zitat geladen
 
Ahh, ich dachte nämlich eben, hab ich die vergessen, nee, sind doch da :-D
Nun kapier ich es, werde am Laptop mal das W testen, gestern wollte die ganze Tastatur nicht, egal was ich gedrückt habe, es kam was anderes.
Der Virentest war allerdings negativ.
 
Verstehe ich aber nicht wirklich, denn die Schweiz ist ja assoziiertes Mitglied, quasi gleichgestellt.
Schweizer dürfen sich hier niederlassen usw.
Eigentlich müsste es genau für die Schweiz eine Ausnahme geben?
Ja, für die meisten Sachen, aber auch schon bei der Finanznummer NIF geht es los, wenn man in der Schweiz wohnhaft ist, dann muss man in PT einen „Finanzvertreter“ angeben.
Für das Importieren von Autos geht die ganze Konfusion weiter. Wenn das Schweizer Auto, in D oder der EU hergestellt wurde, dann wird es als EU Import gehandelt. Ist es aber außerhalb der EU hergestellt, kommt da noch die Drittlandsteuer von 10% drauf.
Für das Fahren von Schweizer Kennzeichen in Portugal wird klar auf die generelle Zollregelung der EU für Drittländer verwiesen. Muss gestehen, hatte aber keine Lust das Gesetz durchzulesen
 
Also ein Freund ist Schweizer und der kam aus Brasilien hierher, gab ohne Probleme die NIF als er den Mietvertrag hatte.
Vielleicht musste er deswegen keinen Vertreter angeben, da er ja hier wohnt.
 
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