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Erlaubnis des Besitzers zum Fahren seines PKW´s in Portugal

HeiMa

Entusiasta
Teilnehmer
Stammgast
Das Auto Deiner Nachbarn darfst Du ohne Declaração nicht fahren - das ist nötig, weil - wie bei Mietwagen der Mietvertrag - hier eine Erlaubnis des Eigentümers (in P) zum Führen des Wagens vonnöten ist.

Wenn man in Portugal ein Fahrzeug mit portugiesischen Kennzeichen fährt und nicht Besitzer des Fahrzeuges ist, braucht man ja eine beglaubigte Benutzungsgenehmigung des Fahrzeughalters. Wir hatten so etwas schon mal gemacht, aber irgendwie verlegt.

Kann mir bitte jemand den Text in portugiesisch schreiben.
Wir hatten das so in dieser Richtung:

Hiermit erlaube ich .......(Name, Adresse) meiner Tochter ...... mit meinem PKW ....(Typ, Kennz. usw. ) zu fahren.

Datum Unterschrift und Ausweiskopie

Oder gibt es da bestimmte Formvorschriften?
 
AW: Erlaubnis des Besitzers zum Fahren seines PKW´s in Portugal

Hallo Heike,

ich habe so eine Bescheinigung bei meinen Autopapieren und kann Dir den Text etwa in einer Woche zumailen, wenn ich wieder zu Hause bin (wo ich einen scanner habe).

Gruss Hans
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Erlaubnis des Besitzers zum Fahren seines PKW´s in Portugal

Vielleicht hilft dass Dir weiter.

DECLARAÇÃO
Name des Fahrzeughalters
residente em Anschrift, Plz und Wohnort
declaro que autorizo o Sr.
Name des Fahrzeugführers
Derzeitige Anschrift in Portugal
A utilizar o carro da marca Fahrzeugmarke com a matricula Amtl. Kennzeichen para
usado privado
Ort, Datum
O declarante

Gruss
Caramelo
 
AW: Erlaubnis des Besitzers zum Fahren seines PKW´s in Portugal

DECLARAÇÃO
Name des Fahrzeughalters
residente em Anschrift, Plz und Wohnort
declaro que autorizo o Sr.
Name des Fahrzeugführers
Derzeitige Anschrift in Portugal
A utilizar o carro da marca Fahrzeugmarke com a matricula Amtl. Kennzeichen para
usado privado
Ort, Datum
O declarante
genau!

am besten noch auf:



und danach bei einer oeffentlichen stelle (oder einem prv notar) beglaubigen lassen.

greeezzz
henry
 
AW: Erlaubnis des Besitzers zum Fahren seines PKW´s in Portugal

Hallo Heike,

frag doch einfach mal bei der Versicherung nach. Ich hab das im Juli gemacht, ob Besuch aus Deutschland mit einem unserer Autos fahren darf und die Antwort war:

"Em resposta informo que sim pode emprestar o seu veículo a quem a senhora desejar, não existe condutor habitual designado no contrato de ramo automóvel."

Also "jau" und nix mit Papier in welcher Farbe auch immer.

Gruss
Susanne
 
AW: Erlaubnis des Besitzers zum Fahren seines PKW´s in Portugal

"Em resposta informo que sim pode emprestar o seu veículo a quem a senhora desejar, não existe condutor habitual designado no contrato de ramo automóvel."

Also "jau" und nix mit Papier in welcher Farbe auch immer.

Gruss
Susanne


Genau so kenne ich das auch!

Anders war es, als mein Sohn unser Auto mit deutschem Kennzeichen hier gefahren hat, da war die Declaração notwenig.


Britta
 
AW: Erlaubnis des Besitzers zum Fahren seines PKW´s in Portugal

Danke @ all

ihr habt mir schon sehr weiter geholfen. Ich werde es auf jeden Fall beglaubigen lassen; so´n Stempel kommt ja immer gut an. Hatte ich damals bei dem alten Pkw auch gemacht.

@ HJB

von dir hatte ich vor ein paar Jahren auch die erste Vorlage bekommen, damals wußte ich noch gar nicht, dass man so was braucht.

@ caracol u. Britta

Ich glaube das hat auch nichts mit der Versicherung zu tun, sondern das ist ´ne Vorschrift bei den port. Straßenverkehrsregeln. Fragt mich aber bitte nicht wo es steht - keine Ahnung.
 
AW: Erlaubnis des Besitzers zum Fahren seines PKW´s in Portugal

Ich mein auch, diese Declaraçâo braucht man nur bei Autos mit dt. Zulassung.
Da kanns dannrichtig teuer werden, wenn man keine dabei hat.
Bei port. Zulassung ist diese aber nicht notwendig. Glaube ich jedenfalls zu wissen.

LG
M
 
AW: Erlaubnis des Besitzers zum Fahren seines PKW´s in Portugal

Also versteh ich das richtig? Wenn jemand aus Deutschland oder woher auch immer hier mit dem Auto Urlaub macht und mal seinen Schwager oder seine Freundin ans Steuer lässt, braucht er dafür eine Deklaration? Wenn ja, müsste das aber publik gemacht werden, z.B. in Reiseführern.
 
AW: Erlaubnis des Besitzers zum Fahren seines PKW´s in Portugal

Die Diskussion ist zwar schon ein paar Jahre her, aber ich meine es ist generell so in Portugal, dass wenn man nicht der Besitzer des Autos ist, eine Erlaubnis braucht.

Ich habe jetzt mal dies hier in der CÓDIGO DA ESTRADA gefunden
SECÇÃO XIII
Documentos
Artigo 85.º
Documentos de que o condutor deve ser portador
1 - Sempre que um veículo a motor transite na via pública o seu
condutor deve ser portador dos seguintes documentos:
a) Documento legal de identificação pessoal;
b) Título de condução;
c) Certificado de seguro.
2 - Tratando-se de automóvel, motociclo, triciclo, quadriciclo,
ciclomotor, tractor agrícola ou florestal, ou reboque, o condutor
deve ainda ser portador dos seguintes documentos:
a) Título de registo de propriedade do veículo ou documento
equivalente;

b) Documento de identificação do veículo;
c) Ficha de inspecção periódica do veículo, quando obrigatória
nos termos legais.

Ist das die richtige Stelle?

Ich habe diesen Hinweis auch schon auf einigen deutschen Seiten gefunden; z.B.



Folgende DOKUMENTE sind mitzuführen:
persönliche Ausweispapiere, gültiger nationaler oder internationaler Führerschein, Kraftfahrzeugschein oder, falls man nicht Besitzer des Fahrzeuges ist, eine beglaubigte Benutzungsgenehmigung des Fahrzeughalters und Versicherungsnachweis.
 
AW: Erlaubnis des Besitzers zum Fahren seines PKW´s in Portugal

Ich habe dieses Thema gerade mit unserem portugiesischen Nachbarn diskutiert, der seit 30 Jahren hier Auto faehrt. Er faehrt auch hin und wieder unser Auto. Er sagte mir, er braucht die Fahrzeugpapiere und den Versicherungsnachweis, mehr nicht!! Kann ich ihn nun eines Besseren belehren oder nicht?? Jetzt moechte ich es schon genau wissen :).

Fuer Heike: ich habe vor etwa 5 Jahren von HJB`s Frau Marlene den port. Text fuer die Declaração bekommen, das betraf aber die Situation: Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen in Portugal.


Britta

Im uebrigen war unser Auto vor etwa zwei Monaten mit unserem deutschen Besuch unterwegs, und zwar haeufig. Haben wir einfach nur Glueck gehabt??
 
AW: Erlaubnis des Besitzers zum Fahren seines PKW´s in Portugal

Fuer Heike: ich habe vor etwa 5 Jahren von HJB`s Frau Marlene den port. Text fuer die Declaração bekommen, das betraf aber die Situation: Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen in Portugal.

Und ich hatte damals von HJB den Text bekommen, weil wir am Ferienhaus ein portugiesisches Auto haben und alle von unserer Familie (haben ja nicht alle den gleichen Nachnamen), die dort Urlaub machen damit fahren. Mit der Versicherung haben wir das vorher abgeklärt, es ist kein Problem.
 
AW: Erlaubnis des Besitzers zum Fahren seines PKW´s in Portugal

Also versteh ich das richtig? Wenn jemand aus Deutschland oder woher auch immer hier mit dem Auto Urlaub macht und mal seinen Schwager oder seine Freundin ans Steuer lässt, braucht er dafür eine Deklaration? Wenn ja, müsste das aber publik gemacht werden, z.B. in Reiseführern.
Soviel ich weiß dürfen Residenten - die Richtigen! :-D - kein Auto mit deutschem Kennzeichen fahren - auch nicht mit Declaração! Portugiesische Autos dürfen die Urlauber fahren, dann aber nur mit Declaração.
Nur - ich bin sicher nicht die Kompetenteste - aber ich habe es bisher so praktiziert und es gab nie Schwierigkeiten.
 
Hallo,

da dieser Thread schon älter ist, meine Frage: Ist es immer noch aktuell, dass man eine Benutzungsgenehmigung braucht?

ich komme wahrscheinlich in 2 Wochen ganz spontan alleine nach Faro, um meine Schwiegermutter zu besuchen. Mein Freund bleibt in Deutschland.

Meine Schwiegermutter würde mir gern ihr Auto zur Verfügung stellen, so dass ich keinen Mietwagen brauche. Das Auto hat portugiesisches Kennzeichen. Ich habe einen deutschen unbefristeten EU-Führerschein. Habe in Portugal eine NIF-Nummer, bin aber nicht offiziell angemeldet. Darf ich als Ausländer und NIcht-Resident dieses Fahrzeug fahren?
 
Ja, darfst du...
Um das Ganze absolut legal zu gestalten solltest du aber weiterhin eine schriftliche Genehmigung mitführen, daran hat sich meines Wissens noch nichts geändert.
 
Ja, darfst du...
Um das Ganze absolut legal zu gestalten solltest du aber weiterhin eine schriftliche Genehmigung mitführen, daran hat sich meines Wissens noch nichts geändert.
Hallo,

sowohl der ADAC wie auch der AvD stellen auf ihrer Internetseite eine runterladbare, mehrsprachige VOLLMACHT zur Verfügung. Runterladen vom Fahrzeugbesitzer unterschreiben lassen, eigene Daten eintragen und ist damit voraussichtlich auf der sicheren Seite bei einer Kontrolle.
Gruss.
Bernd
 
Also hier ist einiges gemischt worden.
Auto mit portugiesischen Kennzeichen:
darf jeder fahren, der einen gültigen, in Portugal anerkannten Führerschein hat. Da braucht man keine schriftliche Genehmigung. Was dabei sein muss, sind:
Führerschein ( gilt übrigens in Portugal als Identitätskarte aber als Ausländer sollte man lieber den Perso dabeihaben), Versicherungspapiere, reicht die Carta Verde, Fahrzeugschein heute DUC wo das Auto und der Halter identifiziert sind oder bei älteren Livrete (Auto) und Registo ( Halter) und der TÜV.
Bemerkung: ist zwar legal erlaubt, aber die Versicherung kann erlöschen, wenn diese mit einem Condutor Habitual ( Üblicher Fahrer) erstellt wurde.

Bei ausländischem Kennzeichen:
Darf der Halter fahren und ansonsten:
Nur Ehepartner, Partner, Familie ersten Grades (Eltern, Kinder) und nur wenn diese im Ausland leben
Das Auto darf nicht länger, als 6 Monate in Portugal verweilen
Und es muss ein definitives Kennzeichen der EU haben, Schweiz ist ausgenommen.

Ich lasse hier mal die beruflichen Ausnahmen raus.
 
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