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Erbschaftssteuer: Deutschland oder Portugal nach Erbfall in Portugal?

Sasua

Amigo
Teilnehmer
Olá!
Vielleicht kann mir jemand helfen.
Meine Mutter (portugiesische Staatsangehörigkeit) ist in Portugal gestorben. Ich als Tochter portugiesische Staatsangehörigkeit lebend in Deutschland, und mein Vater lebend in Portugal haben geerbt.
Meine Frage ist jetzt, muss ich in Deutschland eine Erbschaftsteuererklärung einreichen oder in Portugal? Weil in Portugal gibt es ja nur die stempelsteuer. Und die brauche ich nicht zu zahlen.

Mit freundlichen Grüßen
Sasua
 
@Sasua
Aus: BMS-rechtsanwaelte.de
Steuerpflicht in Deutschland bei im Ausland geerbtem Vermögen
Die Erbschaftsteuer in Deutschland ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) geregelt. Gemäß § 2 ErbStG unterliegen Erwerbe von Todes wegen der Erbschaftsteuer. Hierzu zählen nicht nur Vermögenswerte im Inland, sondern auch solche im Ausland. Erben von Vermögen im Ausland unterliegen daher in Deutschland grundsätzlich der Steuerpflicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Erblasser Ausländer war oder die Erbschaft im Ausland angefallen ist. Entscheidend ist, dass der Erbe seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Merke: Hat der Erbe seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, unterliegt die Erbschaft in der Regel dem deutschen Erbschaftssteuerrecht.
Johan
 
Eine Solicitadora könnte mir da bestimmt helfen mit den ganzen Unterlagen, die ich dann brauche für die Erbschaftsteuererklärung in Deutschland!
 
@Sasua
Empfehlenswert ist dieser Artikel:

Du musst den Erfall inkl. bestimmten Daten dem Finanzamt melden. Dann warten bis du aufgefordert wirst eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben. Da dein Vater auch den Erbfall dem port. Finanzamt melden muss, könnt ihr euch zusammen tun. Ob für den Papierkram ein(e) Solicitador (a) notwendig ist, glaube ich nicht.
Gibt es ein Testament?
Johan
 
Einen Testament gibt es nicht.
Meine Mutter ist im Januar gestorben, und mein Vater hat alles erledigt innerhalb 3 Monaten.
Nur, weiß ich nicht ob ich auch noch Post bekomme. Für mich habe ich nix schriftliches bekommen.
 
Anbei noch zwei Literaturbelege 1) 2) die angehängte Datei, die im Internet unter der angegebenen URL nicht mehr verfügbar ist.
 

Anhänge

  • Erbrecht-1_2019.pdf
    428,4 KB · Aufrufe: 11
@Sasua
Wurde der Erbfall von deinem Vater innerhalb von 3 Monaten auch an das für dich zuständige deutsche Finanzamt gemeldet?
Wenn ja, wirst du von FA aufgefordert eine Erbschaftsteuererklärung einzureichen falls dieses es für notwendig erachtet.
Johan
 
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